Was bedeutet eine Betriebsstilllegung rechtlich?
Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn der Arbeitgeber den gesamten Betrieb oder einen klar abgrenzbaren Betriebsteil dauerhaft schließt. Das ist ein anerkannter betriebsbedingter Kündigungsgrund. Wichtig ist: Die Stilllegung muss ernsthaft geplant und tatsächlich umgesetzt werden. Eine bloße Umstrukturierung reicht nicht aus.
Häufige Missverständnisse:
- Betriebsstilllegung bedeutet nicht automatisch wirksame Kündigungen.
- Auch hier gelten Kündigungsschutzgesetz, Sozialauswahl und Fristen.
- Der Arbeitgeber darf nicht ohne Prüfung aller Alternativen kündigen.
Unterschied zwischen Betriebsstilllegung und Betriebsverlagerung
Viele Arbeitnehmer verwechseln diese Begriffe, dabei sind die Folgen sehr unterschiedlich.
Betriebsstilllegung: Der Betrieb wird endgültig geschlossen. Arbeitsplätze fallen weg, eine Weiterbeschäftigung ist meist nicht möglich.
Betriebsverlagerung: Der Betrieb zieht an einen anderen Ort um. Das bedeutet:
- Der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Versetzung möglich und zumutbar ist.
- Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn eine Weiterbeschäftigung objektiv ausgeschlossen ist.
Praxisbeispiel: Eine Verlagerung 20 km weiter ist meist zumutbar. Eine Verlagerung ins Ausland kann eine Kündigung rechtfertigen.
Besonderheiten bei Teilbetriebsstilllegung
Oft wird nicht der gesamte Standort geschlossen, sondern nur ein Bereich.
Wichtig:
- Ein Betriebsteil muss organisatorisch eigenständig sein.
- Arbeitnehmer dürfen nur gekündigt werden, wenn keine Weiterbeschäftigung im restlichen Betrieb möglich ist.
- Der Arbeitgeber muss freie Stellen prüfen und dokumentieren.
Typische Streitpunkte:
- Ist der Bereich wirklich ein eigenständiger Betriebsteil?
- Wurden Versetzungsmöglichkeiten ausreichend geprüft?
- Ist die Sozialauswahl korrekt?
Rechte der Arbeitnehmer bei Standortschließung
1. Kündigungsschutz und Sozialauswahl
Auch bei einer Stilllegung muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Erst wenn das ausgeschlossen ist, darf gekündigt werden.
2. Kündigungsfristen
Die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gelten weiterhin. Eine Standortschließung erlaubt keine fristlose Kündigung.
3. Anspruch auf Abfindung
Ein Anspruch besteht nur:
- bei Sozialplan
- bei Abfindungsangebot des Arbeitgebers
- bei gerichtlicher Entscheidung im Kündigungsschutzprozess
4. Interessenausgleich und Sozialplan
In größeren Betrieben müssen Arbeitgeber und Betriebsrat über Abfindungen, Transfergesellschaften und Unterstützungsmaßnahmen verhandeln.
Was passiert mit Resturlaub, Überstunden und Boni?
Viele Betroffene fragen sich, was mit offenen Ansprüchen passiert.
Resturlaub: Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt, wenn er wegen der Kündigung nicht mehr genommen werden kann.
Überstunden: Überstunden müssen vergütet werden, sofern keine Freistellung mit Anrechnung erfolgt.
Boni und variable Vergütung: Ansprüche bleiben bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitgeber dürfen Boni nicht wegen der Schließung streichen.
Ablauf einer betriebsbedingten Kündigung im Überblick
- Unternehmerische Entscheidung zur Stilllegung
- Konkrete Planung und Dokumentation
- Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
- Sozialauswahl nach gesetzlichen Kriterien
- Anhörung des Betriebsrats
- Schriftliche Kündigung
- Beginn der 3‑Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
Was tun nach Erhalt der Kündigung?
- Innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden
- Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben
- Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler prüfen
- Abfindungsangebote nicht vorschnell unterschreiben
Fazit
Eine Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist belastend, doch Arbeitnehmer haben klare Rechte. Wer Fristen einhält, die Kündigung sorgfältig prüfen lässt und seine Ansprüche kennt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und oft bessere Ergebnisse erzielen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur eigenen Situation können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



