Allgemeine Mandatsbedingungen

Mandatsbedingungen

Version gültig ab 17. Mai 2025

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Jäger, insbesondere für Verträge, die die Prozessführung, eine mögliche Geschäftsbesorgung oder die Erteilung von Rat und Auskunft betreffen.

(2) Der Anwendungsbereich erstreckt sich zudem auf alle zukünftigen Rechtsbeziehungen mit dem Mandanten, sofern dieser Unternehmer ist.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Nutzungsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Rechtsanwaltskanzlei Jäger stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Das Mandat kommt erst zustande, wenn die Rechtsanwaltskanzlei Jäger den Auftrag annimmt. Bis zur Annahme des Auftrags bleibt die Kanzlei in ihrer Entscheidung darüber frei.

(2) Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit zielt grundsätzlich nicht darauf ab, einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

(3) Der Mandatsvertrag schließt ausdrücklich eine steuerliche Beratung aus, die der Mandant eigenverantwortlich durch fachkundige Dritte wie Steuerberater, Rechtsanwälte mit einem entsprechenden Fachanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen lassen soll.

(4) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist berechtigt, zur Sachbearbeitung Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte hinzuzuziehen. Entstehen dabei zusätzliche Kosten, wird die Kanzlei vorher die Zustimmung des Mandanten einholen.

(5) Die Rechtsberatung und -vertretung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berühren, wird die Kanzlei den Mandanten unverzüglich darauf hinweisen.

(6) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger führt alle Aufträge unter Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung der Rechtsanwälte sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen durch. Die Kanzlei ist verpflichtet, die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten korrekt und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei ist sie berechtigt, die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen.

(7) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist nur dann verpflichtet, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe einzulegen, wenn sie einen entsprechenden Auftrag erhalten und angenommen hat.

(8) Schlägt die Rechtsanwaltskanzlei Jäger dem Mandanten eine bestimmte Maßnahme vor (insbesondere die Einlegung oder Unterlassung der Einlegung von Rechtsmitteln, den Abschluss oder Widerruf von Vergleichen) und der Mandant äußert sich innerhalb von zwei Wochen nicht dazu, obwohl die Kanzlei ihn zu Beginn dieser Frist ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat, gilt das Schweigen des Mandanten als Zustimmung zu dem Vorschlag der Kanzlei.

(9) Wenn mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit involviert sind, hat der Rechtsanwalt das Recht, alle Auftraggeber umfassend zu informieren. Einzelanweisungen eines Auftraggebers, die dem widersprechen, sind dabei unbeachtlich. Einwendungen eines Auftraggebers gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Jäger oder Handlungen der Kanzlei gegenüber einem Auftraggeber wirken für und gegen alle Auftraggeber. Bei widersprechenden Handlungen oder Erklärungen der Auftraggeber ist die Rechtsanwaltskanzlei Jäger berechtigt, das Mandat zu beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

§ 3 Leistungsanpassung

(1) Sollte der Mandant während der Mandatsdurchführung eine Änderung des Mandats verlangen, ist die Rechtsanwaltskanzlei Jäger verpflichtet, diesem Änderungsverlangen nachzukommen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung sowie unter Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist.

(2) Während der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich die Kanzlei mit dem Mandanten bezüglich der angestrebten Ziele ab und darf von Weisungen des Mandanten abweichen, wenn sie annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde.

(3) Sollten sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Kanzlei oder den Zeitplan, kann eine angemessene Anpassung der Terminierung und Vergütung gefordert werden. Bis zu einer entsprechenden Vertragsanpassung führt die Kanzlei ihre Tätigkeit im ursprünglichen Umfang fort, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Pflichten der Rechtsanwaltskanzlei Jäger

(1) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung informieren und die Interessen des Mandanten gegenüber Dritten im beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

(2) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht umfasst alles, was der Kanzlei im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwaltskanzlei Jäger grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf die Kanzlei gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur Auskunft geben, wenn der Mandant die Kanzlei vorher von der Schweigepflicht entbunden hat.

(3) Gelder, die für den Mandanten eingehen, werden von der Rechtsanwaltskanzlei Jäger treuhänderisch verwahrt und – vorbehaltlich § 8 dieser allgemeinen Mandatsbedingungen – auf schriftliche Anforderung des Mandanten unverzüglich an die von ihm benannte Stelle ausbezahlt.

§ 5 Pflichten des Mandanten

Die erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt die Einhaltung folgender Pflichten voraus:

(1) Der Mandant wird die Rechtsanwaltskanzlei Jäger umfassend und wahrheitsgemäß über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen informieren und ihnen sämtliche relevanten Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Während der Dauer des Mandats wird der Mandant nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.

(2) Der Mandant informiert die Rechtsanwaltskanzlei Jäger über Änderungen seiner personenbezogenen Daten (wie Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) und über längere Abwesenheiten.

(3) Der Mandant hat Schriftsätze der Rechtsanwaltskanzlei Jäger sorgfältig auf Wahrheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen zu überprüfen.

(4) Soweit die Rechtsanwaltskanzlei Jäger auch den Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung übernimmt, wird sie von der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Versicherung ausdrücklich entbunden. Der Mandant versichert in diesem Fall, dass der Versicherungsvertrag weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und keine anderen Rechtsanwälte in derselben Angelegenheit beauftragt sind.

§ 6 Datenschutz, -verarbeitung und -aufbewahrung

(1) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

(2) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger darf dem Mandanten Informationen an die angegebene E-Mail-Adresse auch im Falle einer unverschlüsselten E-Mail-Adresse senden, es sei denn, es ist offensichtlich, dass dies die Interessen des Mandanten gefährden könnte, oder der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis oder gibt aktualisierte Kommunikationsdaten bekannt.

(3) Soweit der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Jäger eine Faxnummer mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Kanzlei ihm ohne Einschränkungen mandatsbezogene Informationen per Fax zusendet, bis er dies widerruft oder anders anweist. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant muss die Kanzlei informieren, wenn es Einschränkungen gibt, wie z.B. unregelmäßige Überprüfung des Faxgeräts oder der Wunsch nach vorheriger Ankündigung von Faxsendungen.

(4) Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter der Rechtsanwaltskanzlei Jäger im Rahmen des Mandats überlassen hat, fünf Jahre nach Beendigung des Mandats. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, die Unterlagen länger aufzubewahren. Wenn Unterlagen verschickt werden, kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse erfolgen. Das Risiko der Versendung trägt der Mandant, es sei denn, er widerspricht der Versendung und verpflichtet sich zur unverzüglichen Abholung.

(5) Die Herausgabe von Unterlagen vor Ablauf der Frist umfasst nicht den Schriftverkehr zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei Jäger sowie Dokumente, die der Mandant bereits als Original oder Kopie erhalten hat.

§ 7 Gebührenhinweis

(1) Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert und den Bestimmungen des RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) oder nach einer vereinbarten Vergütung.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine Erstberatung kostenpflichtig ist, wobei der Mandant vor Auftragsannahme darauf hingewiesen wird.

§ 8 Vergütung

(1) Der Mandant ist auf Anforderung der Rechtsanwaltskanzlei Jäger verpflichtet, die Beratungsgebühr, einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die noch ausstehende Vergütung zu zahlen.

(2) Sämtliche Honorarforderungen werden mit Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, fällig und sind ohne Abzüge sofort zahlbar. Der Zahlungsanspruch gilt erst als erfüllt, wenn der Betrag der Rechtsanwaltskanzlei Jäger uneingeschränkt zur Verfügung steht.

(3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

(4) Der Mandant tritt alle Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwaltskanzlei Jäger mit Abschluss des Mandatsvertrages ab. Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger nimmt diese Abtretung an.

(5) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, sowohl außergerichtlich als auch in der ersten Instanz, kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt jede Partei ihre Kosten unabhängig vom Ausgang selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

(6) Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger versendet ihre Rechnungen grundsätzlich elektronisch an die vom Mandanten bereitgestellte E-Mail-Adresse. Der Mandant stimmt insofern der Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Wege zu.

(7) Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Rechtsanwaltskanzlei Jäger, sofern die Kanzlei für sie in derselben Angelegenheit tätig ist.

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung der Rechtsanwaltskanzlei Jäger für Schäden im bestehenden Vertragsverhältnis, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, ist auf 1.000.000,00 € begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht werden.

(2) Wenn der Mandant eine höhere Haftungssumme wünscht, kann auf seine Kosten eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

(3) Schadensersatzansprüche gegen die Rechtsanwaltskanzlei Jäger verjähren 24 Monate nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Schäden durch arglistiges Verschweigen oder unerlaubte Handlungen.

§ 10 Widerrufsrecht für Online-Dienstleistungen

(1) Mandanten, die als Verbraucher im Sinne des §13 BGB gelten und Verträge ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abschließen, haben im Folgenden aufgeführtes Widerrufsrecht.

(2) Der Verbraucher hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Abschluss des Vertrags und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

(3) Zur Einhaltung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Widerruf rechtzeitig abgesendet wird. Der Widerruf ist zu richten an:

Rechtsanwaltskanzlei Jäger
Hauptstraße 27
91180 Heideck

09177 4850 888
+49 1514 0302 598
info@jaeger-rechtsanwaltskanzlei.de

(4) Im Falle eines wirksamen Widerruf sind die beiderseitig erhaltenen Leistungen zurückzugewähren und erzielte Vorteile, wie beispielsweise Zinsen, unverzüglich herauszugeben. Sollte der Mandant die erhaltene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben können, ist er verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Dies könnte bedeuten, dass der Mandant die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs dennoch erfüllen muss. Rückzahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Diese Frist beginnt für den Mandanten mit dem Absenden der Widerrufserklärung und für den Rechtsanwalt mit deren Empfang.

(5) Falls der Mandant wünscht, dass die anwaltlichen Leistungen schon während der Widerrufsfrist beginnen, muss er im Falle eines Widerrufs dem Anwalt eine angemessene Vergütung zahlen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Anteil der bis dahin erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der zuvor vereinbarten Dienstleistungen und dem entsprechend vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Gesamthonorar. Im Falle zeitbasierter Abrechnung wird für die bereits erbrachte Bearbeitungszeit ein entsprechender Betrag fällig. Die Rechtsanwaltskanzlei Jäger behält sich vor, die vereinbarte Tätigkeit erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, insofern der Mandant nicht ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat. Bei vollständiger Leistungserbringung erlischt dieses Widerrufsrecht frühzeitig.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

(1) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die vorstehenden allgemeinen Mandatsbedingungen ebenfalls für künftige Mandate.

(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der ausschließliche Gerichtsstand der Geschäftssitz der Rechtsanwaltskanzlei Jäger. Dies gilt, insofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz der Kanzlei, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Leistungsort vereinbart.

(3) Alle Vereinbarungen sowie Änderungen dieser bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für den Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags mit dem Mandanten, einschließlich dieser Mandatsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(5) Es gelten stets die in der aktuellsten Form vorliegenden allgemeinen Mandatsbedingungen, welche auf der Seite jaeger-rechtsanwaltskanzlei.de/mandatsbedingungen eingesehen und bei Bedarf über die Funktionen des Internetbrowsers (Rechtsklick>Drucken) heruntergeladen oder gedruckt werden können. Im laufenden Mandatsverhältnis gilt eine aktualisierte Fassung jedoch erst, wenn der Mandant dem nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, oder innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen kenntnisunabhängig widerspricht. Der Mandant ist, mit Ausnahme von lediglich redaktionellen Modifikationen, über die Aktualisierung der Mandatsbedingungen unter Hinweis auf sein Widerspruchsrecht zu informieren.