Was bedeutet Probezeit eigentlich?
Die Probezeit ist ein Zeitraum zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, in dem beide Seiten prüfen sollen, ob die Zusammenarbeit passt. Sie darf maximal sechs Monate dauern. Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie während der Probezeit praktisch keinen Schutz haben. Das stimmt so nicht. Auch in der Probezeit gelten klare gesetzliche Regeln, die Arbeitgeber einhalten müssen.
Kündigung in der Probezeit: Das sollten Sie wissen
Kündigungsfrist: Wie lange habe ich Zeit?
Während der Probezeit gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Frist kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abweichen, aber sie darf nicht komplett entfallen. Wichtig ist: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung.
Muss der Arbeitgeber Gründe nennen?
Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht. Dennoch darf der Arbeitgeber nicht willkürlich kündigen. Diskriminierende Gründe, etwa wegen Schwangerschaft, Religion oder Behinderung, sind auch in der Probezeit unzulässig.
Besonderer Kündigungsschutz: Wann gilt er trotzdem?
Auch in der Probezeit gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kündigen darf:
- Schwangerschaft: Kündigungsschutz ab dem ersten Tag
- Schwerbehinderung: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
- Elternzeit: Kündigungsschutz ab Antragstellung
- Betriebsratsmitglieder: Besonderer Schutz
Kündigung in der Probezeit während Krankheit – geht das?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine Kündigung während Krankheit nicht möglich sei. Tatsächlich darf der Arbeitgeber auch während einer Krankschreibung kündigen. Die Krankheit selbst darf jedoch nicht der diskriminierende Kündigungsgrund sein. Eine kurzfristige Erkrankung rechtfertigt eine Kündigung in der Probezeit rechtlich, eine schwere oder dauerhafte Erkrankung kann im Einzelfall problematisch sein.
Wichtig: Während Krankheit können Urlaubstage nicht angerechnet werden. Auch Überstundenabbau ist dann nicht möglich.
Was passiert mit meinem Gehalt, Resturlaub und Überstunden?
Nach einer Kündigung in der Probezeit sollten Sie Ihre Ansprüche genau prüfen:
- Gehalt: Auszahlung bis zum letzten Arbeitstag
- Resturlaub: Gewährung oder Auszahlung
- Überstunden: Ausgleich durch Freizeit oder Vergütung
- Variable Vergütung: Anspruch anteilig, wenn Voraussetzungen erfüllt sind
Kontrollieren Sie den letzten Gehaltsnachweis sorgfältig, denn hier passieren häufig Fehler.
Arbeitslosengeld: Muss ich mit einer Sperrzeit rechnen?
Eine Sperrzeit droht nur, wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreiben. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung gibt es in der Regel keine Sperrzeit. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitssuchend melden.
Kündigung in der Probezeit im Ausbildungsverhältnis
Für Auszubildende gelten besondere Regeln. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit und ohne Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Dann ist nur noch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Auch Auszubildende selbst können während der Probezeit jederzeit kündigen.
Kündigungsschutzklage: Lohnt sich das?
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift, kann eine Klage sinnvoll sein:
- bei diskriminierenden Kündigungen
- bei formalen Fehlern
- zur Verhandlung einer Abfindung
Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Checkliste: Was tun nach einer Kündigung in der Probezeit?
- Kündigung auf Formfehler prüfen
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag durchsehen
- Besonderen Kündigungsschutz prüfen
- Arbeitslos melden
- Zeugnis anfordern
- Offene Ansprüche prüfen
- Rechtliche Schritte abwägen
Fazit
Eine Kündigung in der Probezeit ist belastend, aber Arbeitnehmer haben mehr Rechte, als viele denken. Wer Fristen einhält, seine Ansprüche prüft und typische Missverständnisse vermeidet, kann Nachteile verhindern und seine Position stärken. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Situation richtig einschätzen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



