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Dienstunfähig als Beamter: Was passiert mit Pension und Versorgung?

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Dienstunfähigkeit trifft viele Beamte unerwartet und wirft sofort existenzielle Fragen auf: Was passiert mit meiner Pension, wie läuft das Verfahren ab und welche Rechte habe ich? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte verständlich, räumt mit Missverständnissen auf und zeigt, worauf Sie wirklich achten müssen.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Die entscheidende Frage lautet: Kann der Beamte seine bisherige Tätigkeit oder eine zumutbare andere Tätigkeit noch ausüben?

Wichtig ist: Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft nicht der Hausarzt, sondern die Dienstbehörde auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Viele Betroffene fragen sich: Was tun, wenn der Amtsarzt eine andere Einschätzung hat als der behandelnde Arzt? In solchen Fällen lohnt es sich, frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen und eigene medizinische Unterlagen beizubringen.

Ablauf des Dienstunfähigkeitsverfahrens

Ein klarer Überblick über das Verfahren hilft, Fehler zu vermeiden:

  1. Einleitung des Verfahrens Das Verfahren kann durch die Behörde oder auf Antrag des Beamten eingeleitet werden, häufig nach längerer Krankheit.
  2. Amtsärztliche Untersuchung Der Amtsarzt prüft, ob eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Eigene ärztliche Unterlagen sollten unbedingt vorgelegt werden.
  3. Prüfung der anderweitigen Verwendung Die Behörde muss prüfen, ob der Beamte auf einem anderen, gesundheitlich geeigneten Dienstposten eingesetzt werden kann.
  4. Anhörung des Beamten Vor der Entscheidung erhält der Beamte Gelegenheit zur Stellungnahme.
  5. Bescheid über Dienstunfähigkeit Erst wenn alle Alternativen ausscheiden, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.

Typische Fehler sind unvollständige Unterlagen, fehlende Reaktionen auf behördliche Schreiben oder das Versäumen von Fristen.

Welche Versorgung steht mir bei Dienstunfähigkeit zu?

Mindestversorgung

Beamte mit mindestens 5 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhalten eine Mindestversorgung. Diese beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder die fiktive Pension aus zwei Dritteln der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Es gilt der höhere Wert.

Berechnung der Pension

Der Ruhegehaltssatz steigt pro Dienstjahr um 1,79375 Prozent und ist auf 71,75 Prozent begrenzt. Bei Dienstunfähigkeit wird die bis zum regulären Ruhestandsalter erreichbare Dienstzeit teilweise fiktiv angerechnet.

Besonderheit Dienstunfall

Liegt ein Dienstunfall vor, gelten günstigere Regeln. Die Versorgung kann bis zu 80 Prozent der Dienstbezüge betragen. Eine korrekte Unfallmeldung ist entscheidend.

Teil-Dienstunfähigkeit und begrenzte Dienstfähigkeit

Nicht immer liegt eine vollständige Dienstunfähigkeit vor. Häufig kommt eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht. Das bedeutet:

  • Der Beamte kann noch eingeschränkt arbeiten
  • Die Arbeitszeit wird reduziert
  • Die Besoldung wird anteilig gekürzt, aber durch einen Zuschlag teilweise ausgeglichen

Diese Lösung ist oft eine Alternative zur vollständigen Dienstunfähigkeit und kann Versorgungslücken vermeiden. Viele Beamte wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Prüfung dieser Möglichkeit haben.

Dienstunfähigkeit im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout sind heute eine der häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit. Wichtig zu wissen:

  • Psychische Erkrankungen werden ernst genommen und sind kein Sonderfall
  • Eine lückenlose Dokumentation der Behandlung ist entscheidend
  • Der Amtsarzt prüft besonders sorgfältig, ob eine Besserung zu erwarten ist
  • Auch hier muss eine anderweitige Verwendung geprüft werden

Viele Betroffene befürchten Stigmatisierung. Tatsächlich sind psychische Erkrankungen im Beamtenrecht längst ein anerkannter DU-Grund.

Auswirkungen auf Beihilfe, Krankenversicherung und Nebenverdienst

Nach der Versetzung in den Ruhestand ändern sich einige Rahmenbedingungen:

  • Beihilfe: Der Bemessungssatz steigt häufig auf 70 Prozent, was die private Krankenversicherung entlastet.
  • Private Krankenversicherung: Der Beitrag sinkt meist, weil der Beihilfesatz steigt und der Tarif angepasst wird.
  • Nebenverdienst: Beamte im Ruhestand dürfen hinzuverdienen, müssen aber Anrechnungsvorschriften beachten. Zu hohe Einkünfte können das Ruhegehalt mindern.

Diese Punkte werden oft übersehen, haben aber erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Häufige Missverständnisse und Gerüchte

„Ich werde automatisch in den Ruhestand versetzt.“

Falsch. Die Behörde muss zunächst prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist.

„Ich darf während der Prüfung nicht arbeiten.“

Auch falsch. Teilweise ist eine eingeschränkte Dienstfähigkeit möglich.

„Dienstunfähigkeit bedeutet immer finanzielle Sicherheit.“

Nicht unbedingt. Besonders Beamte mit kurzer Dienstzeit haben oft Versorgungslücken.

Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Dienstunfähigkeit

Nicht jeder ist mit der Entscheidung der Behörde einverstanden. Grundsätzlich gilt:

  • Gegen den DU-Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden
  • Die Frist beträgt in der Regel einen Monat
  • Ein Widerspruch lohnt sich, wenn medizinische Unterlagen unvollständig berücksichtigt wurden
  • Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich

Gerade bei psychischen Erkrankungen oder widersprüchlichen Gutachten ist eine rechtliche Überprüfung oft sinnvoll.

Checkliste: Worauf muss ich achten?

  • Medizinische Unterlagen vollständig sammeln
  • Akteneinsicht beantragen
  • Prüfen, ob ein Dienstunfall vorliegt
  • Versorgung berechnen lassen
  • Möglichkeit der begrenzten Dienstfähigkeit prüfen
  • Fristen für Widerspruch beachten

Fazit

Dienstunfähigkeit betrifft nicht nur die Gesundheit, sondern auch die finanzielle Zukunft und das gesamte Berufsleben. Wer den Ablauf des Verfahrens kennt, seine Rechte aktiv nutzt und typische Fehler vermeidet, kann Versorgungslücken reduzieren und bessere Entscheidungen treffen. Besonders wichtig sind die Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten, die Auswirkungen auf Krankenversicherung und Beihilfe sowie die rechtlichen Möglichkeiten bei fehlerhaften Bescheiden.

Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre persönliche Versorgung im Fall der Dienstunfähigkeit aussieht oder wie Sie sich gegenüber der Behörde verhalten sollten, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.