Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag kann sich in verschiedenen Situationen rentieren. Besonders sinnvoll ist er, wenn:
- eine Kündigung ohnehin droht und Sie die Bedingungen aktiv mitgestalten möchten
- Sie eine Abfindung erzielen wollen
- Sie schneller aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten, als es eine Kündigungsfrist erlaubt
- Sie ein Arbeitszeugnis mit bestimmter Formulierung benötigen
- Sie Konflikte vermeiden möchten, die bei einer Kündigung entstehen könnten
Viele Arbeitnehmer unterschätzen, wie viel Gestaltungsspielraum ein Aufhebungsvertrag bietet. Gleichzeitig kursieren zahlreiche Gerüchte, etwa dass man immer eine Abfindung bekommt oder dass ein Aufhebungsvertrag automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Beides stimmt so nicht. Entscheidend ist, wie der Vertrag formuliert ist und welche Gründe für die Beendigung angegeben werden.
Typische Fehler beim Aufhebungsvertrag
Viele Nachteile entstehen nicht durch den Aufhebungsvertrag selbst, sondern durch typische Fehler, die Arbeitnehmer aus Unwissenheit machen. Dazu gehören:
- Unterschrift unter Zeitdruck
- Keine Prüfung der Sperrzeit
- Fehlende Regelungen zu Boni, Provisionen und Sonderzahlungen
- Dienstwagen und Arbeitsmittel nicht berücksichtigt
- Keine schriftliche Zusicherung eines guten Arbeitszeugnisses
- Unklare oder widerrufliche Freistellung
Wer diese Fehler vermeidet, verbessert seine Verhandlungsposition erheblich.
Worauf muss ich achten?
Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich bindend und kann später kaum angefochten werden. Deshalb sollten Sie folgende Punkte besonders sorgfältig prüfen:
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Die Agentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit, wenn Sie freiwillig an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken. Das lässt sich vermeiden, wenn im Vertrag ein betrieblicher Grund genannt wird und der Beendigungszeitpunkt der regulären Kündigungsfrist entspricht.
2. Abfindung richtig verhandeln
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch wird sie häufig gezahlt, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
3. Resturlaub und Überstunden
Regeln Sie klar, ob Urlaub abgegolten oder genommen wird. Gleiches gilt für Überstunden.
4. Arbeitszeugnis
Das Zeugnis sollte direkt im Aufhebungsvertrag geregelt werden.
5. Freistellung
Wenn Sie nach Unterzeichnung nicht mehr arbeiten möchten, sollte eine bezahlte und möglichst unwiderrufliche Freistellung vereinbart werden.
Abfindung: Wie viel ist realistisch?
Die Frage nach der Abfindung gehört zu den häufigsten Suchanfragen. Eine feste gesetzliche Regel gibt es nicht, aber folgende Faktoren beeinflussen die Höhe:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Position und Verantwortung
- wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Risiko einer unwirksamen Kündigung
- Verhandlungsgeschick
Als grobe Orientierung dient oft die Formel:
- halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr
In der Praxis kann die Abfindung jedoch deutlich höher ausfallen, etwa wenn der Arbeitgeber eine Kündigung unbedingt vermeiden möchte oder das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses scheut.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: So vermeiden Sie Nachteile
Eine Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen dauern und führt zu erheblichen finanziellen Einbußen. Um das zu vermeiden, sollten Sie Folgendes beachten:
- Der Vertrag sollte ausdrücklich auf betriebliche Gründe verweisen.
- Der Beendigungszeitpunkt darf nicht vor der regulären Kündigungsfrist liegen.
- Die Abfindung darf nicht unangemessen hoch sein, sonst droht eine Ruhenszeit.
- Formulierungen wie „auf Wunsch des Arbeitnehmers“ sollten vermieden werden.
Wenn der Arbeitgeber keine betriebsbedingten Gründe nennen möchte, kann eine neutrale Formulierung gewählt werden, die keine Sperrzeit auslöst.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist besser?
Vorteile des Aufhebungsvertrags
- flexible Gestaltung
- Möglichkeit einer Abfindung
- Einfluss auf Zeugnis und Freistellung
- Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses
Vorteile der Kündigung
- geringeres Risiko einer Sperrzeit
- Arbeitnehmer muss nicht aktiv mitwirken
- Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben
Wann lohnt sich was?
Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich vor allem dann, wenn Sie konkrete Vorteile erhalten, die eine Kündigung nicht bieten würde. Wenn jedoch keine Abfindung angeboten wird und die Sperrzeit droht, kann es sinnvoller sein, auf eine Kündigung zu warten.
Wie verhandelt man einen Aufhebungsvertrag richtig?
Ein Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache. Wer gut vorbereitet ist, erzielt bessere Ergebnisse.
Checkliste: Das sollten Sie wissen
- Ist der Beendigungsgrund klar und sperrzeitfrei formuliert?
- Entspricht der Beendigungszeitpunkt der gesetzlichen Kündigungsfrist?
- Ist die Abfindung angemessen?
- Sind Urlaub, Überstunden und Boni geregelt?
- Ist das Arbeitszeugnis im Vertrag festgehalten?
- Wurde eine Freistellung vereinbart?
- Wurde der Vertrag juristisch geprüft?
Fazit
Ein Aufhebungsvertrag bietet große Chancen, wenn er gut verhandelt und sauber formuliert ist. Er ermöglicht individuelle Lösungen, kann Konflikte vermeiden und eröffnet finanzielle Vorteile. Gleichzeitig entstehen Nachteile oft dann, wenn Arbeitnehmer vorschnell unterschreiben oder wichtige Punkte übersehen. Wer informiert ist und strukturiert vorgeht, erzielt deutlich bessere Ergebnisse.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Aufhebungsvertrag in Ihrer Situation lohnt oder wie Sie ihn optimal verhandeln, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



