Nachteile, Einschränkung, Behinderung, Fairness, Gleichheit, Schüler, Schulrecht, Verwaltungsrecht

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Legasthenie und ADHS: Was Betroffene wissen sollten

Themen: , , ,

Viele Menschen mit Legasthenie oder ADHS erleben im schulischen, universitären oder beruflichen Alltag erhebliche Hürden. Ein Nachteilsausgleich kann helfen, faire Bedingungen zu schaffen. Der folgende Artikel erklärt verständlich, worauf Sie achten müssen, welche Rechte bestehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Menschen mit einer diagnostizierten Beeinträchtigung nicht benachteiligt werden. Es geht nicht um eine Bevorzugung, sondern um faire Rahmenbedingungen bei unverändertem Leistungsanspruch.

Typische Maßnahmen sind:

  • Verlängerung der Arbeits- oder Prüfungszeit
  • Nutzung technischer Hilfsmittel
  • Ruhe- oder Einzelarbeitsplätze
  • Anpassung der Aufgabenstellung
  • Schriftliche statt mündliche Leistung oder umgekehrt

Rechtsgrundlagen: Woher kommt der Anspruch?

Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen, je nach Lebensbereich.

Schulrecht

In allen Bundesländern existieren schulrechtliche Regelungen, die einen Nachteilsausgleich für Schüler mit Legasthenie oder ADHS vorsehen. Grundlage sind die Schulgesetze der Länder sowie Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit besonderen Lern- und Entwicklungsstörungen.

Hochschulrecht

Studierende können sich auf Hochschulgesetze, Prüfungsordnungen sowie Gleichstellungs- und Inklusionsvorschriften berufen. Häufig wird ein Nachteilsausgleich gewährt, wenn eine fachärztliche Diagnose vorliegt.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsleben greifen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Sozialgesetzbuch IX sowie die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Auch ohne Schwerbehindertenausweis kann ein Anspruch bestehen, wenn die Beeinträchtigung die Arbeitsleistung erheblich beeinflusst.

Verwaltungsrecht

Der Nachteilsausgleich ist ein Verwaltungsakt. Er muss beantragt werden, die Behörde muss prüfen und entscheiden, und gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Voraussetzungen: Wann besteht ein Anspruch?

Ein Nachteilsausgleich wird gewährt, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  1. Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose
  2. Konkrete Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
  3. Geeignete Maßnahmen, die den Nachteil ausgleichen, ohne den Leistungsanspruch zu verändern

Nachteilsausgleich im Berufsleben – was ist möglich?

Auch im Arbeitsleben können Betroffene von Legasthenie oder ADHS einen Nachteilsausgleich erhalten, obwohl der Begriff dort seltener verwendet wird. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen zu vermeiden.

Mögliche Maßnahmen im Berufsalltag:

  • Bereitstellung eines ruhigen Arbeitsplatzes oder eines Einzelbüros
  • Klare, strukturierte Arbeitsanweisungen in schriftlicher Form
  • Nutzung von Software zur Rechtschreibkorrektur oder Aufgabenorganisation
  • Flexible Pausenregelungen zur besseren Konzentrationssteuerung
  • Verlängerte Bearbeitungszeiten für komplexe Aufgaben
  • Anpassung der Arbeitsorganisation, etwa durch Priorisierungslisten

Arbeitnehmer müssen ihre Diagnose nicht gegenüber Kollegen offenlegen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Ein gut vorbereitetes Gespräch mit klaren Vorschlägen erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Häufige Missverständnisse

  • Ein Nachteilsausgleich ist keine Sonderbehandlung, sondern dient der Chancengleichheit.
  • Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht zwingend erforderlich.
  • Der Ausgleich wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden.
  • Die Maßnahmen sind individuell und nicht für alle Betroffenen gleich.

So beantragen Sie einen Nachteilsausgleich: Schritt für Schritt

1. Diagnose einholen

Eine aktuelle, fachärztliche Diagnose ist die Grundlage.

2. Antrag stellen

Der Antrag sollte eine Beschreibung der Beeinträchtigung, konkrete Nachteile sowie geeignete Maßnahmen enthalten.

3. Entscheidung abwarten

Bei Ablehnung lohnt sich oft ein Widerspruch.

4. Umsetzung kontrollieren

Wird der Nachteilsausgleich gewährt, sollte geprüft werden, ob er korrekt umgesetzt wird.

Praxisbeispiele für erfolgreiche Nachteilsausgleiche

Beispiel 1: Schüler mit Legasthenie

Ein 12-jähriger Schüler erhält in Klassenarbeiten eine Zeitverlängerung von 25 Prozent sowie die Möglichkeit, Aufgaben am Computer zu bearbeiten.

Beispiel 2: Studentin mit ADHS

Eine Studentin bekommt für Prüfungen einen separaten Raum, um Ablenkungen zu vermeiden. Zusätzlich darf sie geräuschreduzierende Kopfhörer nutzen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer mit ADHS

Ein Büroangestellter erhält strukturierte Arbeitsanweisungen und regelmäßige kurze Feedbackgespräche. Außerdem wird ihm ein ruhiger Arbeitsplatz zugewiesen.

Beispiel 4: Auszubildende mit Legasthenie

Eine Auszubildende darf in schriftlichen Prüfungen Rechtschreibkorrekturprogramme nutzen und erhält zusätzliche Bearbeitungszeit.

Best Practices: So machen Sie es richtig

  • Antrag frühzeitig stellen
  • Konkrete Nachteile klar benennen
  • Ärztliche Unterlagen vollständig einreichen
  • Beispiele aus dem Alltag nutzen
  • Entscheidungen dokumentieren

Fazit

Ein Nachteilsausgleich bei Legasthenie oder ADHS ermöglicht faire Bedingungen in Schule, Studium und Beruf und hilft Betroffenen, ihre tatsächlichen Fähigkeiten zu zeigen. Wer seine Rechte kennt und strukturiert vorgeht, kann Nachteile wirksam ausgleichen und langfristig bessere Ergebnisse erzielen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder bei einer Ablehnung benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.