1. Gibt es ein gesetzliches Recht auf Homeoffice?
Derzeit besteht in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Das bedeutet: Arbeitnehmer können zwar den Wunsch äußern, von zu Hause zu arbeiten, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor, dass Beschäftigte künftig einen sogenannten Erörterungsanspruch erhalten sollen. Arbeitgeber dürfen dem Wunsch nach Homeoffice dann nur widersprechen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.
Ausnahme: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
In einigen Branchen oder Unternehmen gelten tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen, die Homeoffice ausdrücklich ermöglichen oder regeln. Wer in einem solchen Betrieb arbeitet, sollte prüfen, ob entsprechende Vereinbarungen existieren.
2. Unterschied: Homeoffice, Telearbeit und Remote Work
Nicht jede Form des Arbeitens außerhalb des Büros ist gleich geregelt. Die Begriffe „Homeoffice“, „Telearbeit“ und „Remote Work“ werden oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber rechtlich und organisatorisch deutlich:
- Homeoffice bezeichnet in der Regel eine flexible, nicht dauerhaft eingerichtete Tätigkeit von zu Hause aus. Es gibt keine gesetzliche Definition, und die Arbeitsschutzvorgaben sind eingeschränkt.
- Telearbeit ist gesetzlich definiert (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) und setzt voraus, dass der Arbeitsplatz dauerhaft im häuslichen Bereich eingerichtet ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz prüfen und für Arbeitsschutz sorgen.
- Remote Work umfasst das Arbeiten von beliebigen Orten – etwa aus dem Ausland oder einem Coworking-Space. Hier gelten besondere Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz, Arbeitsrecht und steuerliche Fragen.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, welche Form der mobilen Arbeit vereinbart wurde, da sich daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben.
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Homeoffice rechtlich und praktisch funktioniert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
a) Arbeitsvertragliche Regelung
- Homeoffice sollte schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt sein.
- Wichtige Punkte: Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Datenschutz, Ausstattung und Dokumentationspflichten.
b) Datenschutz und IT-Sicherheit
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten auch im Homeoffice geschützt sind.
- Technische Maßnahmen wie VPN-Zugänge, verschlüsselte Datenübertragung und Zugriffsbeschränkungen sind Pflicht.
c) Arbeitsschutz
- Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
- Der Arbeitsplatz muss ergonomisch eingerichtet sein, Pausenregelungen und maximale Arbeitszeiten sind einzuhalten.
d) Kostenübernahme
- Es besteht kein genereller Anspruch auf Kostenerstattung für Strom, Internet oder Möbel.
- In der Praxis übernehmen viele Arbeitgeber zumindest anteilig die Ausstattungskosten – dies sollte individuell vereinbart werden.
4. Unfallversicherung im Homeoffice
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Frage nach dem Versicherungsschutz. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sind Arbeitnehmer auch im Homeoffice gesetzlich unfallversichert (§ 8 SGB VII):
- Versichert sind Arbeitsunfälle, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
- Auch Wegeunfälle, etwa der Gang zur Kinderbetreuung oder zur Küche zur Nahrungsaufnahme, gelten unter bestimmten Bedingungen als versichert.
- Private Tätigkeiten wie der Gang zum Briefkasten oder zur Kaffeemaschine sind hingegen nicht versichert.
Arbeitnehmer sollten sich bewusst machen, dass der Versicherungsschutz im Homeoffice eingeschränkt sein kann und im Zweifel eine genaue Prüfung durch die Berufsgenossenschaft erfolgt.
5. Häufige Missverständnisse und rechtliche Stolperfallen
„Ich habe ein Recht auf Homeoffice“ – stimmt nicht!
Viele Arbeitnehmer glauben, sie könnten Homeoffice einfordern. Tatsächlich ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern keine tarifliche oder betriebliche Regelung besteht.
„Der Arbeitgeber muss alles bezahlen“ – nicht zwingend!
Nur wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, kann eine Pflicht zur Kostenübernahme entstehen. Bei freiwilliger Vereinbarung ist das Verhandlungssache.
„Im Homeoffice gelten keine Arbeitszeiten“ – falsch!
Die Arbeitszeitgesetze gelten uneingeschränkt, auch im Homeoffice. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren.
6. Checkliste: So machen Sie es richtig
Für Arbeitnehmer:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Homeoffice-Regelungen.
- Sprechen Sie Ihren Wunsch offen an und begründen Sie ihn sachlich.
- Achten Sie auf Datenschutz und Arbeitsschutz in Ihrer häuslichen Umgebung.
Für Arbeitgeber:
- Klare vertragliche Regelungen schaffen.
- Datenschutzkonzepte auch für das Homeoffice umsetzen.
- Arbeitszeiten und Erreichbarkeit transparent regeln.
Fazit
Homeoffice kann für beide Seiten eine Win-win-Situation sein – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Wer die Unterschiede kennt, rechtliche Anforderungen beachtet und klare Vereinbarungen trifft, vermeidet Konflikte und stärkt Vertrauen. Bei offenen Fragen oder Unsicherheiten lohnt sich eine individuelle rechtliche Beratung – sprechen Sie mich gerne an.



