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Arbeitsrecht für studentische Hilfskräfte: Welche Rechte haben Werkstudenten?

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Werkstudenten sind fester Bestandteil vieler Unternehmen – doch ihre rechtliche Stellung ist oft unklar. Wer als studentische Hilfskraft arbeitet, sollte seine Rechte kennen: von Arbeitszeit über Urlaub bis Sozialversicherung. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten müssen und wie Sie typische Fehler vermeiden.

1. Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

  • Werkstudenten dürfen während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich.
  • Diese Grenze dient dem Schutz des Studiums und hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.

Tipp: Wer regelmäßig über 20 Stunden arbeitet, riskiert den Verlust des Werkstudentenprivilegs und muss voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.

2. Vergütung: Was steht mir zu?

  • Werkstudenten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es gilt der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,82 € pro Stunde [Stand 2025]).
  • Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können höhere Löhne vorsehen.

Best Practice: Fragen Sie nach dem geltenden Tarifvertrag oder vergleichen Sie mit ähnlichen Stellen in Ihrer Branche.

3. Urlaubsanspruch: So macht man es richtig

Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr – geregelt im Bundesurlaubsgesetz. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.

Checkliste: Urlaub korrekt berechnen

  • Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate? → voller Urlaubsanspruch
  • Teilzeit oder weniger Arbeitstage? → anteilige Berechnung nach § 3 BUrlG

Mindesturlaub nach Arbeitstagen pro Woche:

Arbeitstage pro WocheMindesturlaub pro Jahr
5 Tage20 Tage
4 Tage16 Tage
3 Tage12 Tage
2 Tage8 Tage
1 Tag4 Tage

Beispiel: Wer regelmäßig an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 12 bezahlte Urlaubstage im Jahr.

Tipp: Der Urlaubsanspruch gilt auch bei befristeten Verträgen – er entsteht anteilig ab dem ersten Tag der Beschäftigung.

4. Was passiert bei Krankheit oder Mutterschutz?

Auch Werkstudenten sind bei Krankheit und Schwangerschaft rechtlich geschützt:

  • Krankheit: Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen.
  • Mutterschutz: Werkstudentinnen unterliegen dem Mutterschutzgesetz. Das bedeutet:
    • Beschäftigungsverbot sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
    • Anspruch auf Mutterschaftsgeld (ggf. anteilig über die Krankenkasse und den Arbeitgeber)

Wichtig: Auch während des Mutterschutzes darf keine Kündigung ausgesprochen werden – es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

5. Kündigungsschutz und Probezeit

  • Werkstudenten unterliegen dem allgemeinen Kündigungsschutz, sofern sie länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
  • Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist zulässig, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Missverständnis: Viele glauben, Werkstudenten könnten jederzeit ohne Frist gekündigt werden – das ist falsch.

6. Sozialversicherung: Was rentiert sich?

  • Werkstudenten sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie die 20-Stunden-Grenze einhalten.
  • Die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen – der Beitrag wird vom Lohn abgezogen.

Tipp: Wer unter 556 € [Stand 2025] monatlich verdient, fällt unter die Minijob-Regelung und kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

7. Werkstudent vs. Minijob vs. Praktikum – ein Vergleich

Viele Studierende sind unsicher, welche Beschäftigungsform für sie am besten geeignet ist. Ein Vergleich hilft bei der Entscheidung:

MerkmalWerkstudentMinijobPflichtpraktikum
SozialversicherungTeilweise (nur RV)BefreitBefreit
Arbeitszeitgrenze20 Std/Woche556 €/MonatKeine Begrenzung
UrlaubsanspruchJaJaNein (je nach Vertrag)
VergütungspflichtJa (Mindestlohn)Ja (Mindestlohn)Nein, wenn Pflicht
SteuerpflichtJaJaNein (meistens)

Fazit: Werkstudententätigkeiten sind ideal für Studierende, die regelmäßig arbeiten möchten und gleichzeitig sozialversicherungsrechtlich entlastet werden wollen.

8. Typische Fehler von Werkstudenten – und wie man sie vermeidet

Viele Werkstudenten tappen in vermeidbare Fallen. Hier sind die häufigsten Fehler:

  • Arbeitszeitgrenze überschreiten: Wer dauerhaft über 20 Stunden arbeitet, verliert den Werkstudentenstatus und zahlt höhere Sozialabgaben.
  • Keine Steuer-ID abgegeben: Führt zu unnötigen Lohnsteuerabzügen.
  • Vertrag nicht geprüft: Fehlende Regelungen zu Urlaub, Kündigungsfrist oder Probezeit.
  • Mehrere Jobs gleichzeitig: Kann zu Überschreitung der Arbeitszeitgrenze und Problemen mit der Sozialversicherung führen.

Tipp: Vor Vertragsunterzeichnung alle Punkte prüfen und bei Unklarheiten nachfragen.

9. Krankenversicherung und Steuer

  • Studierende müssen sich selbst krankenversichern – entweder über die Familienversicherung (bis 25 Jahre) oder die studentische Krankenversicherung.
  • Werkstudenten zahlen Lohnsteuer, wenn sie über den jährlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) kommen. Diese kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Das sollten Sie wissen: Eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung hilft, unnötige Abzüge zu vermeiden.

Fazit

Werkstudenten genießen viele arbeitsrechtliche Vorteile – vorausgesetzt, sie kennen ihre Rechte und Pflichten. Wer informiert ist, schützt sich vor unnötigen Abzügen, rechtlichen Problemen und falschen Erwartungen. Bei Unsicherheiten rund um Arbeitsverträge, Kündigung oder Sozialversicherung lohnt sich eine individuelle Beratung. Gerne unterstütze ich Sie dabei persönlich und rechtssicher.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.