1. Die Kündigung: Was tun, damit alles rechtlich sauber läuft?
Bevor Sie sich dem neuen Job widmen, muss die alte Stelle korrekt beendet werden. Hier lauern häufige Fehlerquellen.
Kündigungsfrist beachten
- Prüfen Sie Ihre vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Diese kann länger sein als die gesetzliche Frist (§ 622 BGB).
- Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten oft gestaffelte Fristen.
- Achtung: Eine Kündigung zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist juristisch zulässig, aber unpräzise. Besser: Konkretes Datum nennen.
Form und Zugang
- Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – E-Mail oder mündliche Kündigung sind unwirksam.
- Der Zugang beim Arbeitgeber ist entscheidend. Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben sind empfehlenswert.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld.
- Tipp: Kündigen Sie nur, wenn der neue Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist oder ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe).
2. Was passiert mit meinem Resturlaub und Überstunden?
Ein oft unterschätzter Aspekt beim Arbeitgeberwechsel sind offene Ansprüche aus dem alten Arbeitsverhältnis.
- Resturlaub: Nicht genommener Urlaub muss entweder vor dem Ausscheiden gewährt oder finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wichtig: Urlaub verfällt nicht automatisch mit der Kündigung.
- Überstunden: Können ebenfalls abgegolten werden – aber nur, wenn sie dokumentiert und vom Arbeitgeber anerkannt sind. Eine pauschale Abgeltungsklausel im Vertrag ist häufig unwirksam.
- Tipp: Fordern Sie vor dem letzten Arbeitstag eine schriftliche Bestätigung über offene Ansprüche. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten.
3. Der neue Arbeitsvertrag: Worauf muss ich achten?
Ein neuer Arbeitsvertrag sollte nicht nur bessere Konditionen versprechen, sondern auch rechtlich einwandfrei sein.
- Arbeitszeit und Überstundenregelung: Ist die Arbeitszeit klar geregelt? Gibt es eine pauschale Abgeltung von Überstunden? Letzteres ist oft unwirksam.
- Vergütung: Ist das Gehalt transparent dargestellt? Gibt es variable Bestandteile (z. B. Boni)? Wie sind diese geregelt?
- Probezeit: Maximal sechs Monate erlaubt. Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt zwei Wochen.
- Nebentätigkeiten: Häufig verboten oder genehmigungspflichtig – prüfen Sie, ob das für Sie relevant ist.
- Urlaubsanspruch: Mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können mehr vorsehen.
4. Was ist mit Wettbewerbsverboten und Verschwiegenheitspflichten?
Gerade bei Wechseln innerhalb derselben Branche können vertragliche Einschränkungen relevant werden.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Nur wirksam, wenn es schriftlich vereinbart wurde und eine sogenannte Karenzentschädigung gezahlt wird (§ 74 HGB). Ohne Entschädigung ist das Verbot unwirksam.
- Dauer und Reichweite: Wettbewerbsverbote dürfen maximal zwei Jahre gelten und müssen inhaltlich klar definiert sein.
- Verschwiegenheitspflichten: Gelten oft über das Arbeitsverhältnis hinaus – insbesondere bei sensiblen Kundendaten, internen Strategien oder vertraulichen Projekten.
- Tipp: Prüfen Sie, ob solche Klauseln im alten Vertrag stehen und ob sie Ihre neue Tätigkeit einschränken könnten. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Einschätzung.
5. Checkliste für den Arbeitgeberwechsel
Damit Sie nichts vergessen, hier eine kompakte Übersicht:
- Kündigungsfrist und Form korrekt eingehalten
- Zugang der Kündigung sichergestellt
- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis angefordert
- Resturlaub und Überstunden geklärt
- Neuen Arbeitsvertrag vollständig gelesen und verstanden
- Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Probezeit geprüft
- Mündliche Zusagen schriftlich fixiert
- Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten geprüft
- Starttermin abgestimmt und Übergabe organisiert
Fazit
Ein Arbeitgeberwechsel ist mehr als ein neuer Job – er ist ein rechtlicher Schritt mit vielen Fallstricken. Wer Fristen einhält, Ansprüche klärt und Verträge sorgfältig prüft, schützt sich vor bösen Überraschungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung oder Ihr neuer Vertrag rechtlich einwandfrei ist, unterstütze ich Sie gerne mit einer individuellen Beratung.



