Verzug Gehaltszahlungen, Ausstehende Gehaltszahlungen, Arbeitsrecht

Arbeitgeber verweigert Gehaltszahlung: So setzen Sie Ihr Recht durch

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Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, ist schnelles Handeln gefragt. Denn ausbleibende Lohnzahlungen können existenzielle Folgen haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprüche prüfen, dokumentieren und durchsetzen – verständlich erklärt und mit konkreten Tipps, die sich in der Praxis bewährt haben.

Was tun, wenn das Gehalt ausbleibt?

Zunächst gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen. Ein Zahlungsverzug kann verschiedene Ursachen haben – von organisatorischen Fehlern bis hin zu finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Doch unabhängig vom Grund: Ihr Anspruch auf Gehalt bleibt bestehen.

1. Prüfen Sie Ihre Ansprüche

  • Kontrollieren Sie Ihre arbeitsvertraglichen Regelungen: Wann ist das Gehalt laut Vertrag fällig?
  • Gibt es eine tarifliche Regelung oder Betriebsvereinbarung?
  • Wurde die Arbeitsleistung vollständig erbracht?

Wenn Sie gearbeitet haben, steht Ihnen grundsätzlich auch das vereinbarte Entgelt zu – das ist im § 611a BGB geregelt.

2. Schriftliche Erinnerung – die erste Mahnung

Falls das Gehalt nicht pünktlich eingeht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern. Eine sachliche, aber bestimmte Formulierung ist hier entscheidend.

Beispieltext: „Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich feststellen, dass die Gehaltszahlung für den Monat [Monat] bislang nicht erfolgt ist. Ich bitte Sie, den ausstehenden Betrag in Höhe von [Betrag] bis spätestens [Datum] zu überweisen.“

Diese erste Mahnung dokumentiert Ihre Forderung und kann später als Beweismittel dienen.

3. Verzug und Verzugszinsen

Kommt der Arbeitgeber Ihrer Aufforderung nicht nach, gerät er in Verzug. Das bedeutet: Ab dem Tag nach der gesetzten Zahlungsfrist können Sie Verzugszinsen verlangen (§ 288 BGB). Diese betragen aktuell 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4. Klage beim Arbeitsgericht

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Die Klage auf Gehaltszahlung ist beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Wichtig: Die Klage ist für Arbeitnehmer kostenfrei – auch wenn Sie verlieren sollten, tragen Sie keine Gerichtskosten.

Checkliste für die Klage:

  • Arbeitsvertrag oder Nachweis der Beschäftigung
  • Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge
  • Schriftliche Mahnungen
  • Berechnung der ausstehenden Beträge

Ein Anwalt kann Sie kompetent bei der Klage unterstützen, sodass diese rechtlich einwandfrei gestaltet ist und die bestmöglichen Erfolgsaussichten hat.

Was tun bei wiederholter Zahlungsverweigerung?

Wenn Ihr Arbeitgeber mehrfach oder systematisch das Gehalt nicht zahlt, sollten Sie besonders wachsam sein. Wiederholte Verstöße können ein ernstes Zeichen für wirtschaftliche Probleme oder strukturelle Missstände im Unternehmen sein.

Ihre Optionen:

  • Fristlose Kündigung: Bei erheblichem Zahlungsverzug über mehrere Monate kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein (§ 626 BGB). Lassen Sie sich hierzu unbedingt rechtlich beraten.
  • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die Nichtzahlung nachweislich ein finanzieller Schaden entsteht (z. B. Mahngebühren, Kreditzinsen), können Sie diesen unter Umständen geltend machen.
  • Meldung bei Behörden: Bei systematischer Gehaltsverweigerung kann eine Meldung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) oder dem Gewerbeaufsichtsamt sinnvoll sein.

Wichtig: Dokumentieren Sie alle Vorfälle sorgfältig und handeln Sie nicht überstürzt – eine rechtliche Prüfung ist hier besonders wichtig.

Besonderheiten bei Minijobs, Praktika und befristeten Verträgen

Auch in atypischen Beschäftigungsverhältnissen besteht ein Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung. Dennoch herrschen hier oft Unsicherheiten:

  • Minijobber: Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt das Arbeitsrecht uneingeschränkt. Der Anspruch auf Mindestlohn und pünktliche Zahlung besteht genauso wie bei Vollzeitkräften.
  • Praktikanten: Pflichtpraktika im Rahmen von Studium oder Ausbildung sind oft unbezahlt – freiwillige Praktika hingegen müssen vergütet werden, sofern sie länger als drei Monate dauern (§ 22 MiLoG).
  • Befristete Verträge: Auch hier gilt: Die Gehaltszahlung muss fristgerecht erfolgen. Besonders kritisch wird es, wenn das Gehalt kurz vor Vertragsende ausbleibt – hier sollten Sie schnell handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau und lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten.

So dokumentieren Sie Ihre Ansprüche richtig

Eine saubere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Rechtsdurchsetzung. Je besser Sie Ihre Ansprüche belegen können, desto höher sind Ihre Erfolgschancen – sei es außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.

Best Practices zur Dokumentation:

  • Arbeitszeiten erfassen: Führen Sie ein eigenes Arbeitszeitprotokoll, z. B. mit einer App oder handschriftlich.
  • Kommunikation archivieren: Speichern Sie E-Mails, Briefe und Chatverläufe mit dem Arbeitgeber.
  • Zahlungseingänge prüfen: Heben Sie Kontoauszüge auf, die Gehaltszahlungen oder deren Ausbleiben belegen.
  • Mahnungen schriftlich verfassen: Mündliche Aufforderungen sind schwer nachweisbar – setzen Sie auf schriftliche Kommunikation.

Diese Unterlagen sind im Streitfall Gold wert und helfen Ihnen, Ihre Forderungen klar und nachvollziehbar darzulegen.

Fazit

Die wiederholte oder vollständige Verweigerung der Gehaltszahlung ist ein klarer Rechtsverstoß – und kein Umstand, den Sie hinnehmen müssen. Mit einer strukturierten Vorgehensweise, guter Dokumentation und rechtlichem Hintergrundwissen lassen sich Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, unterstütze ich Sie gerne mit einer individuellen Beratung.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.