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Minijob: So setzen Sie Ihren Urlaubsanspruch und Ihre Rechte bei Krankheit durch

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Minijobber haben mehr Rechte, als viele denken – besonders bei Urlaub und Krankheit. Wer seine Ansprüche kennt, kann sie erfolgreich durchsetzen und muss sich nicht mit falschen Aussagen abspeisen lassen. Dieser Artikel zeigt Ihnen auf, welche Rechte Sie kennen sollten und wie Sie diese gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

Urlaubsanspruch im Minijob – das sollten Sie wissen

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das regelt § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – unabhängig vom Umfang der Beschäftigung.

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche:

Arbeitstage pro WocheMindesturlaub pro Jahr
1 Tag4 Tage
2 Tage8 Tage
3 Tage12 Tage
4 Tage16 Tage
5 Tage20 Tage

Wichtig: Auch wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, zählt die Anzahl der Arbeitstage – nicht die Stundenanzahl.

Best Practice: So machen Sie es richtig

  • Urlaub schriftlich beantragen – idealerweise mit Datum und Dauer.
  • Frühzeitig einreichen, damit der Arbeitgeber planen kann.
  • Bei Ablehnung: Begründung verlangen. Urlaub darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.

Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Beschäftigung

Gerade bei Minijobs mit wechselnden Einsatztagen – etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel – ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs oft unklar. Doch auch hier gilt: Der Anspruch richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

So funktioniert die Berechnung:

  • Ermitteln Sie, wie viele Tage Sie im Durchschnitt pro Woche gearbeitet haben – z. B. über die letzten drei Monate.
  • Multiplizieren Sie diese Zahl mit dem gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen.

Beispiel: Wenn Sie im Schnitt an zwei Tagen pro Woche gearbeitet haben, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Einsatztage selbst, falls keine genaue Übersicht vom Arbeitgeber vorliegt. Das erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Krank im Minijob – was tun?

Auch bei Krankheit sind Minijobber nicht rechtlos. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt auch für geringfügig Beschäftigte.

Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?

  • Wenn Sie länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sind.
  • Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Wie lange wird gezahlt?

  • Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt weiter.
  • Danach besteht ggf. Anspruch auf Krankengeld – aber nur, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht familienversichert.

Checkliste: Rechte bei Krankheit

  • Krankmeldung spätestens am dritten Tag (besser früher).
  • Attest vorlegen, falls der Arbeitgeber es verlangt.
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung prüfen (Beschäftigungsdauer, Arbeitsvertrag).

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber Urlaub verweigern oder keine Lohnfortzahlung leisten – oft mit dem Hinweis, dass Minijobber „keinen Anspruch“ hätten. In solchen Fällen sollten Sie besonnen, aber bestimmt vorgehen.

So setzen Sie Ihre Rechte durch:

  1. Gespräch suchen: Bitten Sie um ein klärendes Gespräch und verweisen Sie auf die gesetzlichen Grundlagen.
  2. Schriftlich nachfassen: Fordern Sie Urlaub oder Lohnfortzahlung schriftlich ein – idealerweise mit Fristsetzung.
  3. Rechtsberatung einholen: Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine rechtliche Beratung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
  4. Arbeitsgericht: Als letzte Instanz können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen – auch ohne Anwalt, da das Verfahren zunächst kostenfrei ist.

Tipp: Dokumentieren Sie alle Vorgänge schriftlich – das stärkt Ihre Position im Streitfall.

Es ist nicht zu spät: Nicht gewährten Urlaub später nachfordern

Viele Minijobber verzichten auf ihren Urlaub, weil sie glauben, er verfalle automatisch. Doch das ist nur bedingt richtig.

Grundsatz: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber nachweislich darauf hingewiesen hat, dass er genommen werden muss – und zwar rechtzeitig.

Was heißt das konkret?

  • Hat Ihr Arbeitgeber Sie nicht aktiv auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen, können Sie den Urlaub auch später noch geltend machen.
  • Das gilt insbesondere für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, wenn keine Belehrung erfolgt ist.

Tipp: Fordern Sie nicht genommenen Urlaub unbedingt schriftlich ein und sollten Sie auf Widerstand stoßen, so zögern Sie nicht, sich kompetent von einem Anwalt beraten zu lassen.

Häufige Missverständnisse – und was wirklich stimmt

„Minijobber haben keinen Anspruch auf Urlaub.“ → Falsch. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt für alle Arbeitnehmer.

„Bei Krankheit gibt’s kein Geld.“ → Falsch. Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

„Man muss im Urlaub erreichbar sein.“ → Nein. Urlaub dient der Erholung. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht nicht.

„Der Arbeitgeber kann den Urlaub einfach streichen.“ → Nur aus dringenden betrieblichen Gründen – und auch dann nur verschieben, nicht streichen.

Fazit

Minijobber sind gesetzlich geschützt – ob beim Urlaub, bei Krankheit oder bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Auch bei unregelmäßiger Beschäftigung oder rückwirkenden Forderungen stehen Ihnen Rechte zu. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, unterstütze ich Sie gerne persönlich bei der Klärung Ihrer Situation.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.