Urlaubsanspruch im Minijob – das sollten Sie wissen
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das regelt § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – unabhängig vom Umfang der Beschäftigung.
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche:
| Arbeitstage pro Woche | Mindesturlaub pro Jahr |
|---|---|
| 1 Tag | 4 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 5 Tage | 20 Tage |
Wichtig: Auch wenn Sie nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, zählt die Anzahl der Arbeitstage – nicht die Stundenanzahl.
Best Practice: So machen Sie es richtig
- Urlaub schriftlich beantragen – idealerweise mit Datum und Dauer.
- Frühzeitig einreichen, damit der Arbeitgeber planen kann.
- Bei Ablehnung: Begründung verlangen. Urlaub darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.
Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Beschäftigung
Gerade bei Minijobs mit wechselnden Einsatztagen – etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel – ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs oft unklar. Doch auch hier gilt: Der Anspruch richtet sich nach der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
So funktioniert die Berechnung:
- Ermitteln Sie, wie viele Tage Sie im Durchschnitt pro Woche gearbeitet haben – z. B. über die letzten drei Monate.
- Multiplizieren Sie diese Zahl mit dem gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen.
Beispiel: Wenn Sie im Schnitt an zwei Tagen pro Woche gearbeitet haben, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 8 Tagen pro Jahr.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Einsatztage selbst, falls keine genaue Übersicht vom Arbeitgeber vorliegt. Das erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Krank im Minijob – was tun?
Auch bei Krankheit sind Minijobber nicht rechtlos. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt auch für geringfügig Beschäftigte.
Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- Wenn Sie länger als vier Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt sind.
- Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Wie lange wird gezahlt?
- Bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt weiter.
- Danach besteht ggf. Anspruch auf Krankengeld – aber nur, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht familienversichert.
Checkliste: Rechte bei Krankheit
- Krankmeldung spätestens am dritten Tag (besser früher).
- Attest vorlegen, falls der Arbeitgeber es verlangt.
- Anspruch auf Lohnfortzahlung prüfen (Beschäftigungsdauer, Arbeitsvertrag).
Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?
Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber Urlaub verweigern oder keine Lohnfortzahlung leisten – oft mit dem Hinweis, dass Minijobber „keinen Anspruch“ hätten. In solchen Fällen sollten Sie besonnen, aber bestimmt vorgehen.
So setzen Sie Ihre Rechte durch:
- Gespräch suchen: Bitten Sie um ein klärendes Gespräch und verweisen Sie auf die gesetzlichen Grundlagen.
- Schriftlich nachfassen: Fordern Sie Urlaub oder Lohnfortzahlung schriftlich ein – idealerweise mit Fristsetzung.
- Rechtsberatung einholen: Wenn keine Einigung möglich ist, kann eine rechtliche Beratung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Arbeitsgericht: Als letzte Instanz können Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen – auch ohne Anwalt, da das Verfahren zunächst kostenfrei ist.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Vorgänge schriftlich – das stärkt Ihre Position im Streitfall.
Es ist nicht zu spät: Nicht gewährten Urlaub später nachfordern
Viele Minijobber verzichten auf ihren Urlaub, weil sie glauben, er verfalle automatisch. Doch das ist nur bedingt richtig.
Grundsatz: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber nachweislich darauf hingewiesen hat, dass er genommen werden muss – und zwar rechtzeitig.
Was heißt das konkret?
- Hat Ihr Arbeitgeber Sie nicht aktiv auf den drohenden Urlaubsverfall hingewiesen, können Sie den Urlaub auch später noch geltend machen.
- Das gilt insbesondere für Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr, wenn keine Belehrung erfolgt ist.
Tipp: Fordern Sie nicht genommenen Urlaub unbedingt schriftlich ein und sollten Sie auf Widerstand stoßen, so zögern Sie nicht, sich kompetent von einem Anwalt beraten zu lassen.
Häufige Missverständnisse – und was wirklich stimmt
„Minijobber haben keinen Anspruch auf Urlaub.“ → Falsch. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt für alle Arbeitnehmer.
„Bei Krankheit gibt’s kein Geld.“ → Falsch. Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
„Man muss im Urlaub erreichbar sein.“ → Nein. Urlaub dient der Erholung. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit besteht nicht.
„Der Arbeitgeber kann den Urlaub einfach streichen.“ → Nur aus dringenden betrieblichen Gründen – und auch dann nur verschieben, nicht streichen.
Fazit
Minijobber sind gesetzlich geschützt – ob beim Urlaub, bei Krankheit oder bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Auch bei unregelmäßiger Beschäftigung oder rückwirkenden Forderungen stehen Ihnen Rechte zu. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, unterstütze ich Sie gerne persönlich bei der Klärung Ihrer Situation.



