Betriebsübergang, Sonderkündigung, Abverkauf

Rechte von Arbeitnehmern bei Betriebsübergang: Was ändert sich für Sie?

Themen:

Ein Betriebsübergang kann große Veränderungen mit sich bringen. Arbeitnehmer fragen sich oft: Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag? Bleibt mein Gehalt gleich? Muss ich mit dem neuen Arbeitgeber zusammenarbeiten? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, worauf Sie achten sollten und welche Strategien Ihnen helfen, sich bestmöglich vorzubereiten.

Was ist ein Betriebsübergang?

Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betriebsteil von einem anderen Arbeitgeber übernommen wird. Das geschieht häufig bei Unternehmensverkäufen, Fusionen oder Insolvenzen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

1. Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass sie bei einem Betriebsübergang ihren Job verlieren könnten. Doch laut § 613a BGB gehen die bestehenden Arbeitsverträge automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Das bedeutet:

  • Ihr bisheriger Arbeitsvertrag bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen.
  • Das Gehalt darf nicht grundlos gekürzt werden.
  • Betriebsvereinbarungen bleiben erhalten – es sei denn, sie werden später durch neue Regelungen ersetzt.

2. Kündigungsschutz beim Betriebsübergang

Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Der neue Arbeitgeber darf niemanden allein aus diesem Grund entlassen. Allerdings gibt es Einschränkungen:

  • Der Arbeitgeber kann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, wenn wirtschaftliche oder organisatorische Gründe vorliegen.
  • In einigen Fällen kann der neue Arbeitgeber Arbeitsverträge ändern, beispielsweise durch eine Änderungskündigung.

3. Widerspruchsrecht – Können Arbeitnehmer ablehnen?

Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht. Das bedeutet, dass sie dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widersprechen können.

Frist: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Information erfolgen.

Risiko: Widerspricht man, verliert man möglicherweise seinen Arbeitsplatz, da das alte Unternehmen oft keinen Bedarf mehr für den Arbeitnehmer hat.

Auswirkungen auf Sonderzahlungen und Zusatzleistungen

Neben dem Gehalt können auch Zusatzleistungen betroffen sein:

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld: Diese Sonderzahlungen bleiben bestehen, wenn sie fester Bestandteil des Arbeitsvertrags oder tarifvertraglich geregelt sind.
  • Betriebsrente: Falls eine betriebliche Altersvorsorge existiert, muss geprüft werden, ob der neue Arbeitgeber diese fortführt oder ob Anpassungen erfolgen.
  • Dienstwagen und andere Vorteile: Leistungen wie Firmenwagen oder Bonuszahlungen können sich ändern, insbesondere wenn der neue Arbeitgeber andere Regelungen verfolgt.

Arbeitnehmer sollten ihre bestehenden Verträge genau prüfen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob Sonderleistungen unverändert bleiben.

Was passiert mit Betriebsrat und Mitbestimmungsrechten?

Wenn ein Betrieb auf einen neuen Inhaber übergeht, bleibt der bestehende Betriebsrat zunächst bestehen. Allerdings gibt es folgende Szenarien:

  • Falls der neue Arbeitgeber eine andere Betriebsstruktur hat, könnte es notwendig sein, einen neuen Betriebsrat zu wählen.
  • Bei einer Eingliederung in einen größeren Konzern können sich Mitbestimmungsrechte ändern, insbesondere bei Tarifverträgen.
  • Arbeitnehmer sollten mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, um ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu wahren.

Auswirkungen auf bestehende Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen

Viele Beschäftigte arbeiten inzwischen flexibel, etwa im Homeoffice oder mit Gleitzeitmodellen. Ein Betriebsübergang kann dies beeinflussen:

  • Wenn Homeoffice oder flexible Arbeitszeitmodelle vertraglich geregelt sind, bleiben sie bestehen.
  • Falls solche Regelungen nur informell oder durch Betriebsvereinbarungen existieren, könnte der neue Arbeitgeber Änderungen vornehmen.
  • Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre bestehenden Arbeitszeitregelungen schriftlich festgehalten sind und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat sprechen.

Strategien für Arbeitnehmer: Wie kann man sich optimal vorbereiten?

Ein Betriebsübergang bedeutet Veränderung, aber auch Chancen. Hier sind einige Tipps, um sich vorzubereiten:

  • Dokumente prüfen: Kontrollieren Sie Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
  • Mit dem Betriebsrat sprechen: Informieren Sie sich über mögliche Veränderungen und Mitbestimmungsrechte.
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine Beratung durch einen Anwalt helfen.
  • Offen für Gespräche mit dem neuen Arbeitgeber sein: Ein konstruktiver Austausch kann helfen, individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Fazit

Ein Betriebsübergang kann Unsicherheiten mit sich bringen, doch Arbeitnehmer sind durch den Gesetzgeber geschützt: Arbeitsverträge bleiben erhalten, Kündigungen allein wegen des Übergangs sind unzulässig, und Zusatzleistungen müssen geprüft werden. Wer sich rechtzeitig informiert und gezielt handelt, kann seine Rechte optimal nutzen und sich auf Veränderungen vorbereiten.

Haben Sie weitere Fragen? Dann lassen Sie sich fachkundig beraten, um Ihre individuelle Situation bestmöglich zu klären.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.