Schwangerschaft, Elternschaft, Elternzeit, Mutterschutz, Elterngeld, Diskriminierung, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot

Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Schwangerschaft und Elternschaft

Themen: ,

Die Schwangerschaft und Elternschaft sind besondere Lebensphasen, die auch im Arbeitsrecht besondere Regelungen und Schutzmaßnahmen erfordern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als schwangere Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer in Elternschaft gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich gegen mögliche Benachteiligungen wehren können.

Rechte während der Schwangerschaft

1. Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten, es sei denn, Sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Geburt verlängert sich der Mutterschutz bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen.

2. Kündigungsschutz

Während der gesamten Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen.

3. Beschäftigungsverbot

Schwangere dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesundheit oder die des ungeborenen Kindes gefährden könnten. Dazu gehören schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder in Nachtschichten. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine ungefährliche Tätigkeit zuzuweisen oder Sie freizustellen.

4. Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes erhalten Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse und einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Dies soll sicherstellen, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Empfehlungen für die Schwangerschaft

1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

Es ist wichtig, dass Sie sich während der Schwangerschaft nicht zu sehr unter Druck setzen lassen. Stress kann sich negativ auf Ihre Gesundheit und die Ihres ungeborenen Kindes auswirken. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und setzen Sie klare Grenzen gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sollte der Druck durchgehend zu hoch sein, beraten Sie sich mit Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin, ob ein Beschäftigungsverbot in Betracht kommt.

2. Akzeptieren Sie keine Kompromisse und Manipulation

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie beispielsweise überreden wollen, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten, so sollten Sie an dieser Stelle hellhörig werden. In dieser Zeit wird Ihr Lohn über die Krankenkasse und das Umlagesystem weitergezahlt und die Zeit ist explizit dafür da, sich auf die Geburt vorzubereiten und sich dafür zu schonen. Nur in Ausnahmefällen sollte auf Teile des Mutterschutzes vor der Geburt verzichtet werden.

3. Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber verunsichern. Informieren Sie sich frühzeitig über den Mutterschutz, das Beschäftigungsverbot und den Kündigungsschutz, damit Sie im Bedarfsfall gut vorbereitet sind.

Rechte während der Elternschaft

1. Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Diese Zeit können Sie in bis zu drei Abschnitten nehmen und teilweise auch auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes verteilen. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieses Recht haben Sie unabhängig vom Arbeitgeber und solange Sie die Fristen für die Bekanntgabe Ihrer Elternzeit einhalten, hat der Arbeitgeber auch keine Möglichkeiten, dem zu widersprechen.

2. Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit haben Sie das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, sofern Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Sie können eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit auf 15 bis 32 Stunden pro Woche verlangen. Und solange keine dringlichen betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeit sprechen, ist Ihnen diese sicher. Nach Ende der Elternteilzeit haben Sie das Recht, auf Ihre Arbeitszeit vor der Elternschaft zurückzukehren.

3. Elterngeld

Eltern, die in Elternzeit gehen, haben Anspruch auf Elterngeld. Dieses beträgt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt und wird für maximal 12 bis 14 Monate gezahlt.

Empfehlungen für die Elternschaft

1. Treffen Sie Entscheidungen basierend auf Ihrer Familiensituation

Die Entscheidung für die Elternzeit sollte in erster Linie auf den Bedürfnissen Ihrer Familie basieren und nicht auf den Erwartungen Ihres Arbeitgebers. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner, wie Sie die Elternzeit am besten aufteilen und gestalten können. Als Arbeitnehmer sitzen Sie hier am längeren Hebel und können unabhängig von Ihrem Arbeitgeber eine Entscheidung treffen.

2. Nutzen Sie Ihre Rechte auf Teilzeitarbeit

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, nutzen Sie Ihr Recht darauf. Dies kann Ihnen helfen, Beruf und Familie besser zu vereinbaren und gleichzeitig den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu halten.

3. Erwägen Sie auch als Vater, Elternzeit zu nehmen

Auch als Vater sollten Sie Ihr Kind besser kennenlernen und sich in Ihre Elternrolle einleben können. Der Anspruch auf Elternzeit und Elternzeit in Teilzeitarbeit besteht für Sie gleichermaßen. Und auch wenn das in manchen Branchen noch stigmatisiert wird, so sollten Sie sich bei dieser Entscheidung nicht zu sehr beinflussen lassen und stattdessen das tun, was für Sie und Ihre Familie das Richtige ist.

Mögliche Diskriminierungen und wie Sie sich dagegen wehren können

Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, schwangere Arbeitnehmerinnen oder Eltern in Elternzeit zu benachteiligen. Dies kann sich auf verschiedene Weisen äußern:

  • Schlechtere oder unangemessene Arbeitsbedingungen: Ein Beispiel hierfür könnte sein, dass eine schwangere Arbeitnehmerin plötzlich schwerere oder unangenehmere Aufgaben zugewiesen bekommt, die sie vorher nicht erledigen musste. Dies kann als Versuch gewertet werden, die Arbeitnehmerin zur Kündigung zu drängen.
  • Ungerechtfertigte Kündigungen: Ein klassischer Fall ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unter dem Vorwand betrieblicher Gründe, obwohl der wahre Grund die Schwangerschaft ist. Solche Kündigungen sind unzulässig und können vor Gericht angefochten werden.
  • Erhöhter Druck, früher aus der Elternzeit zurückzukehren: Manche Arbeitgeber setzen Eltern unter Druck, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, indem sie beispielsweise mit dem Verlust des Arbeitsplatzes drohen oder behaupten, dass die Position nicht länger freigehalten werden kann. Dies ist rechtswidrig, da Eltern ein gesetzlich verankertes Recht auf Elternzeit haben.
  • Erhöhter Druck, gar nicht erst in Elternzeit zu gehen: Einige Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmer davon abzuhalten, Elternzeit zu nehmen, indem sie ihnen nahelegen, dass dies negative Auswirkungen auf ihre Karriere haben könnte. Solche Aussagen sind diskriminierend und verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Erhöhter Druck, auf Teile des Mutterschutzes vor der Geburt zu verzichten: Es kommt vor, dass Arbeitgeber schwangere Arbeitnehmerinnen drängen, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten und bis kurz vor der Entbindung weiterzuarbeiten. Dies ist unzulässig, da der Mutterschutz gesetzlich vorgeschrieben ist, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Ein Verzicht darauf muss explizit freiwillig von der Mutter beschlossen werden.
  • Überstunden und Mehrarbeit: Frischgebackene Eltern haben das Recht, Überstunden und Mehrarbeit abzulehnen. Ein Beispiel für Diskriminierung wäre, wenn ein Arbeitgeber versucht, Eltern zu Überstunden zu zwingen, indem er ihnen mit negativen Konsequenzen droht, falls sie ablehnen.
  • Rückkehr auf’s Abstellgleis: Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Ein Fall von Diskriminierung wäre, wenn der Arbeitgeber Ihnen nach der Elternzeit eine weniger attraktive Position anbietet oder Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten erheblich reduziert, um Sie zu benachteiligen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor solchen Diskriminierungen. Wehren Sie sich dagegen, indem Sie Ihren Arbeitgeber auf den Verstoß der Diskriminierung gegen geltende Gesetze aufmerksam zu machen oder indem Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Ihre Rechte für Sie durchsetzt. Zögern Sie nicht, damit es schnell zu einer Besserung kommt. Das deutsche Recht schützt Schwangere und Eltern auch deshalb besonders, weil es in dieser Zeit um die Familie und nicht zu sehr um das Arbeitsverhältnis und den Arbeitgeber gehen sollte.

Fazit

Schwangerschaft und Elternschaft bringen viele Veränderungen mit sich, auch im Berufsleben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie sich gegen mögliche Benachteiligungen wehren können. Sollten Sie unsicher sein oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.