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Arbeitsrecht: Ihre Rechte bei Überstunden und Mehrarbeit

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Überstunden und Mehrarbeit sind in vielen Berufen an der Tagesordnung. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer in Deutschland, wenn es um zusätzliche Arbeitsstunden geht? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen praktische Tipps, damit Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

Was sind Überstunden und Mehrarbeit?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Mehrarbeit hingegen bezeichnet die Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgeht. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben jedoch unterschiedliche rechtliche Implikationen.

Ihre Rechte bei Überstunden

  1. Vergütung von Überstunden: Grundsätzlich müssen Überstunden vergütet werden, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist etwas anderes geregelt. Die Vergütung kann entweder in Form von zusätzlichem Gehalt oder durch Freizeitausgleich erfolgen.
  2. Anordnung von Überstunden: Ihr Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. In Notfällen, wie bei unvorhergesehenen betrieblichen Erfordernissen, kann der Arbeitgeber Überstunden auch ohne vorherige Vereinbarung anordnen.
  3. Grenzen der Überstunden: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
  4. Dokumentation der Überstunden: Arbeitnehmer sollten ihre Überstunden stets dokumentieren und vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Dies ist wichtig, um im Streitfall nachweisen zu können, dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden.

Häufige Missverständnisse

  • Überstunden sind immer freiwillig: Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie Überstunden nur freiwillig leisten müssen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Überstunden vorgesehen sind, müssen diese auch geleistet werden.
  • Führungskräfte haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung: Es wird oft angenommen, dass Führungskräfte keinen Anspruch auf Überstundenvergütung haben. Dies stimmt nur teilweise. Auch Führungskräfte können Anspruch auf Vergütung haben, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht anerkennt?

Wenn der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden nicht anerkennt, kann dies zu erheblichen Konflikten führen. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Gespräch suchen: Zunächst sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um die Situation zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  2. Dokumentation vorlegen: Es ist wichtig, alle geleisteten Überstunden genau zu dokumentieren und diese Nachweise im Gespräch vorzulegen.
  3. Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat eingeschaltet werden, um bei der Klärung des Konflikts zu unterstützen.
  4. Rechtsberatung einholen: Sollte keine Einigung erzielt werden, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Praktische Tipps

  • Überstunden vermeiden: Versuchen Sie, Überstunden zu vermeiden, indem Sie Ihre Arbeitszeit effizient planen und Prioritäten setzen.
  • Rechtzeitig kommunizieren: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig, wenn Sie Überstunden leisten müssen, und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten rund um das Thema Überstunden sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fazit

Überstunden und Mehrarbeit sind komplexe Themen, die viele rechtliche Fallstricke bergen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie diese durchsetzen können. Sollten Sie auf Schwierigkeiten stoßen, wie etwa die Nichtanerkennung Ihrer Überstunden durch den Arbeitgeber, ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen klären.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.