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Arbeitszeugnis: Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer

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Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen und kann entscheidend für Ihre berufliche Zukunft sein. Doch welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer, wenn es um das Arbeitszeugnis geht? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis und geben Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis an?

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies ist im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung beschreibt, enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens.

So fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis an:

  1. Schriftliche Anfrage: Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis schriftlich an, idealerweise per E-Mail oder Brief. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen für die Ausstellung.
  2. Kündigungsschreiben: Bitten Sie bereits im Kündigungsschreiben um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
  3. Zwischenzeugnis: Wenn Sie noch im Unternehmen tätig sind und ein Zwischenzeugnis benötigen, können Sie dies jederzeit anfordern, beispielsweise bei einem Abteilungswechsel oder vor einer längeren Abwesenheit.

Welche Formulierungen sind zulässig bzw. unzulässig?

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Das bedeutet, dass es keine Formulierungen enthalten darf, die Ihre berufliche Zukunft negativ beeinflussen könnten. Dennoch gibt es sogenannte „Geheimcodes“, die auf den ersten Blick positiv klingen, aber eine negative Bewertung implizieren.

Zulässige Formulierungen:

  • „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ (Note 1)
  • „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ (Note 2)
  • „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“ (Note 3)

Unzulässige Formulierungen:

  • „Er/Sie bemühte sich, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.“ (impliziert mangelnde Leistung)
  • „Er/Sie war stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“ (impliziert, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden)
  • „Er/Sie zeigte Verständnis für die Arbeit.“ (impliziert, dass keine tatsächliche Leistung erbracht wurde).

Wie kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitszeugnis nicht Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, haben Sie mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

  1. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber und bitten Sie um eine Korrektur des Zeugnisses.
  2. Schriftlicher Widerspruch: Reichen Sie einen schriftlichen Widerspruch ein und fordern Sie eine Überarbeitung des Zeugnisses.
  3. Rechtliche Schritte: Wenn der Arbeitgeber sich weigert, das Zeugnis zu ändern, können Sie eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Frist hierfür beträgt drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses.

Fazit

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Ihre berufliche Zukunft maßgeblich beeinflussen kann. Achten Sie darauf, Ihr Zeugnis rechtzeitig anzufordern und prüfen Sie die Formulierungen genau. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie nicht zögern, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.