Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Die Frage nach der digitalen Ausstattung fällt in Deutschland überwiegend in das Verwaltungsrecht, genauer gesagt in das Schulrecht der Bundesländer. Schulen sind staatliche Einrichtungen, und die Bereitstellung von Lernmitteln ist Aufgabe des Schulträgers. Dazu gehören grundsätzlich auch digitale Geräte, wenn sie als notwendige Lernmittel eingestuft werden.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
- Pflichtlernmitteln: müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden
- Freiwilligen Zusatzangeboten: können von Eltern selbst finanziert werden
- Bring-your-own-device-Konzepten (BYOD): rechtlich nur zulässig, wenn keine Anschaffungspflicht besteht
Viele Eltern glauben, Schulen dürften Tablets einfach verpflichtend machen. Das ist ein häufiges Missverständnis. Tatsächlich dürfen Schulen keine Anschaffungspflicht für private Geräte anordnen, wenn dadurch eine unzumutbare finanzielle Belastung entsteht.
Wann besteht ein Anspruch auf ein schulisches Tablet?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn:
- Das Tablet als Pflichtlernmittel gilt Wird das Gerät für den Unterricht zwingend benötigt, muss der Schulträger eine Lösung bereitstellen, etwa ein Leihgerät.
- Die Schule ein digitales Lernkonzept eingeführt hat Wenn Tablets verbindlich eingesetzt werden, muss sichergestellt sein, dass alle Kinder Zugang haben.
- Sozialrechtliche Ansprüche bestehen Familien mit geringem Einkommen können über das Bildungs- und Teilhabepaket oder andere Sozialleistungen Unterstützung erhalten.
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre Kein Kind darf benachteiligt werden, weil die Eltern sich ein Gerät nicht leisten können.
Was passiert, wenn das Tablet kaputt geht oder verloren geht?
Ein besonders praxisrelevantes Thema ist die Frage der Haftung. Viele Eltern sind unsicher, ob sie für Schäden an schulischen Geräten aufkommen müssen.
- Bei Leihgeräten der Schule Schulen schließen meist Leihverträge ab. Darin steht, ob Eltern für Schäden haften. Normale Abnutzung ist in der Regel abgedeckt, grobe Fahrlässigkeit jedoch nicht. Beispiel: Ein Displaybruch durch einen Sturz kann als normaler Schulalltag gelten, mutwillige Beschädigung jedoch nicht.
- Verlust des Geräts Geht ein Leihgerät verloren, prüfen Schulen, ob ein Verschulden vorliegt. Eltern sollten den Verlust sofort melden und dokumentieren, wie es dazu kam.
- Versicherungen Manche Schulträger bieten freiwillige Geräteversicherungen an. Diese können sinnvoll sein, sind aber nicht verpflichtend. Schulen dürfen Eltern nicht zwingen, eine bestimmte Versicherung abzuschließen.
- Private Geräte Bei BYOD-Konzepten haften Eltern selbst. Schulen müssen jedoch sicherstellen, dass keine übermäßigen Risiken entstehen, etwa durch unsichere Aufbewahrung.
Ein Tipp: Leihvertrag sorgfältig lesen und unklare Formulierungen schriftlich klären.
Was tun, wenn die Schule ein eigenes Tablet verlangt?
Viele Eltern fragen: Was tun, wenn die Schule sagt, dass jedes Kind ein eigenes Gerät braucht? So macht man es richtig:
- Schriftliche Nachfrage stellen
- Auf Rechtsgrundlagen hinweisen
- Schulträger kontaktieren
- Sozialleistungen prüfen
- Bei Bedarf Widerspruch einlegen
Finanzielle Fördermöglichkeiten im Detail
Nicht alle Familien können ein Tablet problemlos finanzieren. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten existieren:
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Für Kinder aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, können Zuschüsse für digitale Endgeräte gewährt werden, wenn das Gerät für den Schulbesuch erforderlich ist.
- Jobcenter-Leistungen Auch außerhalb des BuT können Jobcenter im Einzelfall Kosten übernehmen, wenn die Schule bestätigt, dass ein Tablet zwingend benötigt wird.
- Landesprogramme Einige Bundesländer fördern digitale Endgeräte über eigene Programme. Diese richten sich oft an Schulen, entlasten aber indirekt Eltern, weil mehr Leihgeräte verfügbar sind.
- Stiftungen und Fördervereine Viele Schulen haben Fördervereine, die Familien unterstützen. Auch Stiftungen vergeben teilweise Zuschüsse für Bildungsteilhabe.
- Härtefallregelungen Wenn keine der genannten Leistungen greift, können Eltern beim Schulträger eine Einzelfallprüfung beantragen.
Wichtig ist, Anträge frühzeitig zu stellen und sich schriftliche Bestätigungen der Schule zu besorgen.
Fazit
Digitale Ausstattung ist wichtig, aber sie darf Familien nicht überfordern. Schulen müssen sicherstellen, dass alle Kinder am Unterricht teilnehmen können, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wer frühzeitig nachfragt, Fördermöglichkeiten nutzt und sich schriftliche Auskünfte einholt, kann viele Konflikte vermeiden und Klarheit schaffen.
Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit Schule oder Schulträger benötigen oder Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



