Warum Barrierefreiheit in Schulen ein Rechtsanspruch ist
Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert. Zu den wichtigsten Grundlagen gehören:
- das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- das Sozialgesetzbuch IX (Teilhabe)
- die UN-Behindertenrechtskonvention
- die Schulgesetze der Bundesländer
Diese Regelungen verpflichten Schulen dazu, Kindern mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dazu zählen bauliche Maßnahmen, technische Hilfsmittel und organisatorische Anpassungen.
Unterschied zwischen baulicher Barrierefreiheit und pädagogischer Barrierefreiheit
Viele Eltern denken bei Barrierefreiheit zunächst an Rampen oder Aufzüge. Doch der Anspruch ist deutlich umfassender. Zwei Bereiche sind besonders wichtig:
Bauliche Barrierefreiheit
Sie betrifft die physische Zugänglichkeit der Schule. Beispiele:
- stufenlose Eingänge
- Aufzüge
- barrierefreie Toiletten
- breite Türen und Flure
- geeignete Möbel und Arbeitsplätze
Bauliche Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob ein Kind überhaupt in das Gebäude gelangen und sich darin bewegen kann.
Pädagogische Barrierefreiheit
Dieser Bereich wird häufig unterschätzt. Er umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Kind am Unterricht teilnehmen kann. Dazu gehören:
- Nachteilsausgleiche
- technische Hilfsmittel
- barrierefreie Lernmaterialien
- individuelle Unterstützung durch Schulbegleitung
Pädagogische Barrierefreiheit ist genauso wichtig wie bauliche. Selbst wenn ein Gebäude zugänglich ist, kann ein Kind ohne passende Lernbedingungen nicht gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen.
Was tun bei fehlender Barrierefreiheit?
1. Gespräch mit der Schulleitung suchen
Der erste Schritt ist immer der direkte Austausch. Häufig lassen sich kleinere Maßnahmen schnell umsetzen. Wichtig ist:
- Bedarf klar formulieren
- ärztliche Nachweise bereithalten
- konkrete Barrieren benennen
Ein Nein der Schule ist nicht das Ende. Schulen sind verpflichtet, Lösungen zu finden.
2. Antrag bei der Schulbehörde stellen
Reagiert die Schule nicht oder lehnt Maßnahmen ab, ist die Schulbehörde der nächste Ansprechpartner. Diese kann bauliche Anpassungen anordnen oder Alternativen prüfen.
3. Unterstützung durch Sozial- oder Integrationsamt
Für Hilfsmittel oder Schulbegleitung sind häufig andere Behörden zuständig. Eltern sollten frühzeitig Anträge stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
4. Widerspruch und Klage im Verwaltungsrecht
Bei Ablehnungen können Eltern Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Rechtsprechung stärkt regelmäßig die Teilhabeansprüche von Kindern mit Behinderungen.
Was tun, wenn die Schule auf Zeit spielt?
Ein häufiges Problem ist, dass Schulen oder Behörden Verzögerungstaktiken anwenden. Typische Situationen:
- monatelange Bearbeitungszeiten
- fehlende Rückmeldungen
- Vertröstungen auf das nächste Schuljahr
- Verweis auf fehlende Haushaltsmittel
So reagieren Sie richtig:
- Alle Gespräche schriftlich dokumentieren
- Schriftliche Anträge stellen und Fristen setzen
- Nach Ablauf der Frist Erinnerung senden
- Bei Untätigkeit: Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage prüfen
Wichtig: Verzögerungen dürfen nicht dazu führen, dass ein Kind faktisch vom Schulbesuch ausgeschlossen wird.
Übergangslösungen: Was ist zumutbar?
Wenn bauliche Maßnahmen Zeit benötigen, müssen Schulen Übergangslösungen schaffen. Doch nicht alles ist zumutbar.
Zumutbare Übergangslösungen
- mobile Rampen
- Unterricht in einem barrierefreien Raum
- provisorische technische Hilfsmittel
- temporäre Assistenz
Unzumutbare Übergangslösungen
- tägliches Tragen eines Rollstuhls über Treppen
- Unterricht in einem anderen Gebäude ohne barrierefreien Zugang
- dauerhafte Improvisationen ohne klare Perspektive
- Verweis auf eine andere Schule, obwohl die wohnortnahe Schule zuständig ist
Übergangslösungen dürfen nur vorübergehend sein und müssen klar befristet werden.
Häufige Missverständnisse und Gerüchte
„Barrierefreiheit ist freiwillig“: Falsch. Es handelt sich um einen einklagbaren Anspruch.
„Die Schule darf auf eine andere Einrichtung verweisen“: Nur in Ausnahmefällen.
„Bauliche Maßnahmen dauern zu lange“: Auch während der Bauphase müssen Lösungen bereitstehen.
Checkliste: So machen Sie es richtig
- Bedarf schriftlich dokumentieren
- Gespräch mit der Schulleitung führen
- Fristen setzen
- Antrag bei der Schulbehörde stellen
- Hilfsmittel beantragen
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
- Notfalls Klage prüfen
Fazit
Barrierefreiheit in Schulen ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein klarer Rechtsanspruch. Eltern sollten sich weder mit Verzögerungen noch mit pauschalen Ablehnungen zufriedengeben. Wer strukturiert vorgeht, Fristen setzt und seine Rechte kennt, kann die Teilhabe seines Kindes wirksam sichern.
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen oder unsicher sind, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



