Was bedeutet Notenschutz überhaupt?
Notenschutz bedeutet, dass bestimmte Leistungen eines Kindes nicht bewertet werden, wenn eine anerkannte Beeinträchtigung vorliegt, die die Leistung objektiv beeinflusst. Typische Beispiele sind:
- Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
- Rechenschwäche (Dyskalkulie)
- ADHS
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Körperliche oder chronische Erkrankungen
- Psychische Belastungen mit schulischer Auswirkung
Wichtig ist die Abgrenzung: Notenschutz ist nicht dasselbe wie ein Nachteilsausgleich.
Notenschutz vs. Nachteilsausgleich
Viele Eltern fragen sich: Was ist der Unterschied und wann bekommt mein Kind was?
- Nachteilsausgleich bedeutet, dass das Kind Hilfen erhält, um die Beeinträchtigung auszugleichen. Beispiele sind verlängerte Arbeitszeit, größere Schrift, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel. Die Leistung wird regulär bewertet.
- Notenschutz greift direkt in die Bewertung ein. Bestimmte Aspekte werden nicht gewertet, etwa Rechtschreibung bei LRS oder die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei ADHS.
Beide Maßnahmen können kombiniert werden, müssen aber jeweils separat beantragt und begründet werden. Eine Diagnose allein löst keine automatische Gewährung aus.
Wann hat mein Kind Anspruch auf Notenschutz?
Ein Anspruch besteht immer dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es liegt eine nachweisbare Beeinträchtigung vor
Dazu gehören Diagnosen durch Fachärzte, Psychologen oder schulpsychologische Stellungnahmen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus.
2. Die Beeinträchtigung wirkt sich konkret auf schulische Leistungen aus
Beispiele:
- Bei LRS: Rechtschreibfehler dürfen nicht bewertet werden.
- Bei ADHS: Schriftliche Leistungen können beeinträchtigt sein.
- Bei chronischen Erkrankungen: Fehlzeiten dürfen nicht automatisch zu schlechteren Noten führen.
3. Die Maßnahme ist pädagogisch sinnvoll und verhältnismäßig
Die Schule muss prüfen, ob der Notenschutz geeignet ist, Nachteile auszugleichen, ohne die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gefährden.
Rechte der Eltern gegenüber der Schule
Eltern haben klare Rechte, die oft unterschätzt werden:
- Recht auf Beratung über mögliche Maßnahmen
- Recht auf Einsicht in schulische Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen
- Recht auf schriftliche Entscheidungen statt mündlicher Zusagen
- Recht auf Widerspruch, wenn ein Antrag abgelehnt wird
- Recht auf Beteiligung an Förderplänen und pädagogischen Entscheidungen
Diese Rechte sorgen für Transparenz und stärken die Position der Eltern im Verfahren.
Wie beantrage ich Notenschutz richtig?
Viele Eltern fragen sich: Was tun? Wie gehe ich vor? So machen Sie es richtig:
Schritt 1: Diagnose oder fachliche Stellungnahme einholen
Achten Sie darauf, dass die Stellungnahme konkret beschreibt, wie sich die Beeinträchtigung auf schulische Leistungen auswirkt.
Schritt 2: Gespräch mit der Klassenleitung suchen
Bringen Sie Unterlagen mit und schildern Sie Beispiele aus dem Schulalltag.
Schritt 3: Schriftlichen Antrag stellen
Der Antrag sollte klar formuliert sein und konkrete Maßnahmen benennen.
Schritt 4: Entscheidung der Schule abwarten
Die Schulleitung entscheidet unter Einbeziehung von Lehrkräften und ggf. Schulpsychologen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Wie lange gilt Notenschutz?
Notenschutz wird in der Regel zeitlich befristet gewährt. Typisch ist eine Gültigkeit von einem Schuljahr. Danach erfolgt eine erneute Überprüfung. Bei Übergängen, etwa in die weiterführende Schule, muss der Notenschutz häufig neu beantragt werden. Bei stabilen Diagnosen wie LRS kann er über mehrere Jahre hinweg gewährt werden.
Häufige Missverständnisse rund um den Notenschutz
„Notenschutz ist ein „Bonus““: Er gleicht Nachteile aus, er verschafft keine Vorteile.
„Notenschutz gilt automatisch bei einer Diagnose“: Jede Maßnahme muss individuell beantragt und genehmigt werden.
„Notenschutz bleibt bis zum Schulabschluss bestehen“: Er wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden.
„Notenschutz führt zu schlechteren Chancen im späteren Leben“: In der Regel erscheint Notenschutz nicht auf Zeugnissen.
Was tun, wenn die Schule den Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass der Anspruch nicht besteht. Eltern können:
- Eine schriftliche Begründung verlangen
- Eine erneute Prüfung beantragen, insbesondere bei neuen Unterlagen
- Den schulpsychologischen Dienst einschalten
- Widerspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um das weitere Vorgehen zu klären
Wichtig ist, sachlich und strukturiert vorzugehen.
Fazit
Notenschutz ist ein wichtiges Instrument, um Kindern mit besonderen Herausforderungen faire Chancen im Schulalltag zu ermöglichen. Wer die Voraussetzungen kennt, strukturiert vorgeht und seine Rechte nutzt, kann viel für die schulische Entwicklung seines Kindes erreichen. Bei Unsicherheiten oder einer Ablehnung lohnt sich eine fachkundige rechtliche Einschätzung, um die bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.



