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Notenschutz in der Schule: Wann hat mein Kind Anspruch?

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Wenn Kinder in der Schule plötzlich Schwierigkeiten bekommen oder eine Diagnose wie LRS, ADHS oder eine chronische Erkrankung vorliegt, fragen sich viele Eltern, ob ein Anspruch auf Notenschutz besteht. Der folgende Überblick zeigt verständlich, worauf Sie achten müssen und wie Sie den Anspruch erfolgreich durchsetzen.

Was bedeutet Notenschutz überhaupt?

Notenschutz bedeutet, dass bestimmte Leistungen eines Kindes nicht bewertet werden, wenn eine anerkannte Beeinträchtigung vorliegt, die die Leistung objektiv beeinflusst. Typische Beispiele sind:

  • Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
  • Rechenschwäche (Dyskalkulie)
  • ADHS
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Körperliche oder chronische Erkrankungen
  • Psychische Belastungen mit schulischer Auswirkung

Wichtig ist die Abgrenzung: Notenschutz ist nicht dasselbe wie ein Nachteilsausgleich.

Notenschutz vs. Nachteilsausgleich

Viele Eltern fragen sich: Was ist der Unterschied und wann bekommt mein Kind was?

  • Nachteilsausgleich bedeutet, dass das Kind Hilfen erhält, um die Beeinträchtigung auszugleichen. Beispiele sind verlängerte Arbeitszeit, größere Schrift, ein separater Raum oder technische Hilfsmittel. Die Leistung wird regulär bewertet.
  • Notenschutz greift direkt in die Bewertung ein. Bestimmte Aspekte werden nicht gewertet, etwa Rechtschreibung bei LRS oder die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei ADHS.

Beide Maßnahmen können kombiniert werden, müssen aber jeweils separat beantragt und begründet werden. Eine Diagnose allein löst keine automatische Gewährung aus.

Wann hat mein Kind Anspruch auf Notenschutz?

Ein Anspruch besteht immer dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Es liegt eine nachweisbare Beeinträchtigung vor

Dazu gehören Diagnosen durch Fachärzte, Psychologen oder schulpsychologische Stellungnahmen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus.

2. Die Beeinträchtigung wirkt sich konkret auf schulische Leistungen aus

Beispiele:

  • Bei LRS: Rechtschreibfehler dürfen nicht bewertet werden.
  • Bei ADHS: Schriftliche Leistungen können beeinträchtigt sein.
  • Bei chronischen Erkrankungen: Fehlzeiten dürfen nicht automatisch zu schlechteren Noten führen.

3. Die Maßnahme ist pädagogisch sinnvoll und verhältnismäßig

Die Schule muss prüfen, ob der Notenschutz geeignet ist, Nachteile auszugleichen, ohne die Vergleichbarkeit der Leistungen zu gefährden.

Rechte der Eltern gegenüber der Schule

Eltern haben klare Rechte, die oft unterschätzt werden:

  • Recht auf Beratung über mögliche Maßnahmen
  • Recht auf Einsicht in schulische Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen
  • Recht auf schriftliche Entscheidungen statt mündlicher Zusagen
  • Recht auf Widerspruch, wenn ein Antrag abgelehnt wird
  • Recht auf Beteiligung an Förderplänen und pädagogischen Entscheidungen

Diese Rechte sorgen für Transparenz und stärken die Position der Eltern im Verfahren.

Wie beantrage ich Notenschutz richtig?

Viele Eltern fragen sich: Was tun? Wie gehe ich vor? So machen Sie es richtig:

Schritt 1: Diagnose oder fachliche Stellungnahme einholen

Achten Sie darauf, dass die Stellungnahme konkret beschreibt, wie sich die Beeinträchtigung auf schulische Leistungen auswirkt.

Schritt 2: Gespräch mit der Klassenleitung suchen

Bringen Sie Unterlagen mit und schildern Sie Beispiele aus dem Schulalltag.

Schritt 3: Schriftlichen Antrag stellen

Der Antrag sollte klar formuliert sein und konkrete Maßnahmen benennen.

Schritt 4: Entscheidung der Schule abwarten

Die Schulleitung entscheidet unter Einbeziehung von Lehrkräften und ggf. Schulpsychologen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Wie lange gilt Notenschutz?

Notenschutz wird in der Regel zeitlich befristet gewährt. Typisch ist eine Gültigkeit von einem Schuljahr. Danach erfolgt eine erneute Überprüfung. Bei Übergängen, etwa in die weiterführende Schule, muss der Notenschutz häufig neu beantragt werden. Bei stabilen Diagnosen wie LRS kann er über mehrere Jahre hinweg gewährt werden.

Häufige Missverständnisse rund um den Notenschutz

„Notenschutz ist ein „Bonus““: Er gleicht Nachteile aus, er verschafft keine Vorteile.

„Notenschutz gilt automatisch bei einer Diagnose“: Jede Maßnahme muss individuell beantragt und genehmigt werden.

„Notenschutz bleibt bis zum Schulabschluss bestehen“: Er wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden.

„Notenschutz führt zu schlechteren Chancen im späteren Leben“: In der Regel erscheint Notenschutz nicht auf Zeugnissen.

Was tun, wenn die Schule den Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass der Anspruch nicht besteht. Eltern können:

  • Eine schriftliche Begründung verlangen
  • Eine erneute Prüfung beantragen, insbesondere bei neuen Unterlagen
  • Den schulpsychologischen Dienst einschalten
  • Widerspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um das weitere Vorgehen zu klären

Wichtig ist, sachlich und strukturiert vorzugehen.

Fazit

Notenschutz ist ein wichtiges Instrument, um Kindern mit besonderen Herausforderungen faire Chancen im Schulalltag zu ermöglichen. Wer die Voraussetzungen kennt, strukturiert vorgeht und seine Rechte nutzt, kann viel für die schulische Entwicklung seines Kindes erreichen. Bei Unsicherheiten oder einer Ablehnung lohnt sich eine fachkundige rechtliche Einschätzung, um die bestmögliche Unterstützung sicherzustellen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag benötigen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.