1. Formen der Gewalt: Was zählt rechtlich überhaupt als Gewalt?
Gewalt gegen Lehrkräfte umfasst weit mehr als körperliche Angriffe. Häufige Fälle sind:
- Körperliche Übergriffe wie Schubsen, Schlagen oder Treten
- Bedrohungen und Beleidigungen
- Cybermobbing, etwa über WhatsApp-Gruppen oder soziale Medien
- Sachbeschädigung, z.B. mutwillige Zerstörung von Unterrichtsmaterial
- Psychische Gewalt wie Einschüchterung oder wiederholte Respektlosigkeit
Auch verbale Angriffe können strafrechtlich relevant sein. Viele Lehrkräfte unterschätzen das.
2. Wie kann man Gewalt im Schulalltag vorbeugen?
Prävention ist ein zentraler Baustein, um Eskalationen zu vermeiden. Gewalt entsteht selten plötzlich, sondern kündigt sich oft durch bestimmte Muster an.
Frühwarnsignale erkennen
- Wiederholte Respektlosigkeiten
- Rückzug oder auffällige Stimmungsschwankungen
- Provokationen gegenüber Mitschülern oder Lehrern
- Häufige Konflikte in Pausen oder Gruppenarbeiten
Wer diese Signale ernst nimmt, kann frühzeitig gegensteuern.
Klare Regeln und konsequente Kommunikation
- Transparente Klassenregeln, die gemeinsam erarbeitet werden
- Konsequente Umsetzung von Maßnahmen
- Ruhige, klare Ansprache in Konfliktsituationen
- Verlässliche Strukturen im Unterricht
Schüler reagieren positiv auf klare Rahmenbedingungen.
Zusammenarbeit im Kollegium
- Austausch über auffällige Schüler
- Gemeinsame Präventionsstrategien
- Einbindung von Schulsozialarbeit, Beratungslehrern und externen Fachstellen
Gewaltprävention ist Teamarbeit und funktioniert am besten, wenn alle an einem Strang ziehen.
3. Ihre Rechte als Lehrer: Was dürfen Sie, was müssen Sie?
Dienstrechtliche Schutzpflicht des Arbeitgebers
Der Dienstherr bzw. Arbeitgeber ist verpflichtet, Lehrkräfte vor Angriffen zu schützen. Dazu gehören:
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Unterstützung bei Anzeigen
- Bereitstellung von Rechtsbeistand in bestimmten Fällen
- Umsetzung oder Ausschluss besonders auffälliger Schüler
Lehrer müssen Gewalt nicht hinnehmen.
Strafrechtliche Möglichkeiten
Relevante Straftatbestände sind:
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Beleidigung
- Nötigung
- Sachbeschädigung
- Verleumdung oder üble Nachrede
Eine Strafanzeige kann auch präventiv wirken. Sie ist nicht an die Zustimmung der Schulleitung gebunden.
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- Ordnungsmaßnahmen wie Verweise oder Unterrichtsausschluss
- Dokumentation im Klassenbuch oder in der Schülerakte
- Einbindung des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung
Dokumentation ist entscheidend, um Maßnahmen durchzusetzen.
4. Was tun im Akutfall? So reagieren Sie richtig
Sofortmaßnahmen
- Distanz schaffen und Situation deeskalieren
- Kollegen oder Schulleitung informieren
- Bei körperlicher Gefahr: Polizei rufen
- Verletzungen dokumentieren und ggf. ärztlich attestieren lassen
Dokumentation
- Datum, Uhrzeit, Ort
- Beteiligte Personen
- Wortlaut von Drohungen oder Beleidigungen
- Zeugen
- Fotos von Schäden oder Verletzungen
- Screenshots bei Cybermobbing
Eine gute Dokumentation ist oft entscheidend.
5. Psychische Belastung und Fürsorgepflicht: Was tun bei emotionalen Folgen?
Gewalt hinterlässt nicht nur körperliche, sondern auch seelische Spuren. Viele Lehrkräfte fühlen sich nach Vorfällen verunsichert oder belastet.
Typische Reaktionen
- Schlafprobleme
- Anspannung im Unterricht
- Vermeidungsverhalten
- Angst vor erneuten Vorfällen
Diese Reaktionen sind normal, sollten aber ernst genommen werden.
Unterstützung durch den Arbeitgeber
Lehrkräfte haben Anspruch auf:
- Gespräche mit der Schulleitung
- Unterstützung durch Schulpsychologen
- Supervision oder Coaching
- Entlastung in besonders belastenden Phasen
Selbstfürsorge
- Austausch mit Kollegen
- Professionelle Beratung nutzen
- Grenzen setzen und Belastungen offen ansprechen
Psychische Gesundheit ist ein wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
6. Kommunikation mit Eltern: Wie gehe ich professionell mit schwierigen Gesprächen um?
Eltern können wichtige Partner sein, aber Gespräche verlaufen nicht immer einfach.
Professionelle Gesprächsführung
- Sachlich bleiben, auch wenn Eltern emotional reagieren
- Vorfälle klar und ohne Wertung schildern
- Dokumentation bereithalten
- Erwartungen und Konsequenzen transparent kommunizieren
Was darf ich sagen?
- Nur notwendige Informationen weitergeben
- Datenschutz beachten
- Keine Spekulationen äußern
Umgang mit schwierigen Eltern
- Gespräche nie allein führen
- Bei aggressivem Verhalten Gespräch abbrechen
- Schulleitung frühzeitig einbinden
Gut geführte Elterngespräche können Konflikte entschärfen und Lösungen ermöglichen.
7. Häufige Missverständnisse: Was viele Lehrer falsch einschätzen
- „Ich darf keine Anzeige erstatten.“ Doch, das dürfen Sie.
- „Verbale Angriffe sind nicht strafbar.“ Beleidigung und Bedrohung sind Straftaten.
- „Ich muss das aushalten.“ Nein, niemand muss Gewalt tolerieren.
8. Checkliste: So machen Sie es richtig
- Ruhe bewahren
- Schulleitung informieren
- Alles dokumentieren
- Polizei einschalten, wenn nötig
- Ärztliches Attest einholen
- Strafanzeige prüfen
- Dienstherr informieren
- Unterstützung nutzen
- Präventionsmaßnahmen abstimmen
Fazit
Gewalt gegen Lehrkräfte ist ein ernstes Thema, das klare Strukturen, konsequentes Handeln und eine gute Vorbereitung erfordert. Wer seine Rechte kennt, Vorfälle sorgfältig dokumentiert und Unterstützung einfordert, schützt nicht nur sich selbst, sondern stärkt auch die gesamte Schulgemeinschaft. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine persönliche Beratung zu erhalten.



