Was ist Cybermobbing gegen Lehrkräfte?
Cybermobbing umfasst alle Formen der digitalen Belästigung: Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, das Veröffentlichen von Fotos ohne Einwilligung, das Erstellen von Fake-Profilen oder das gezielte Verbreiten falscher Informationen. Für Lehrkräfte ist das besonders belastend, weil der Angriff nicht nur die eigene Person, sondern auch die berufliche Reputation betrifft.
Rechtlich relevant sind dabei vor allem folgende Bereiche:
- Strafrecht: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Nötigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
- Arbeitsrecht: Schutzpflicht des Arbeitgebers, Fürsorgepflicht, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Verwaltungsrecht: Dienstrechtliche Schritte bei Beamten, Meldung an die Schulbehörde
- Datenschutzrecht: Unzulässige Veröffentlichung von Bildern oder personenbezogenen Daten
Umgang mit Bewertungsportalen und Social Media
Lehrkräfte werden zunehmend auf Plattformen wie Jodel, TikTok, Instagram oder anonymen Bewertungsportalen erwähnt oder bewertet. Viele Betroffene fragen sich: Muss ich das hinnehmen? Was kann ich löschen lassen?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Schmähkritik. Kritik am Unterricht ist grundsätzlich erlaubt, doch persönliche Angriffe, Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen sind es nicht. Auch Fotos oder Videos von Lehrkräften dürfen ohne Einwilligung in der Regel nicht veröffentlicht werden.
Praktische Schritte:
- Inhalte melden: Nahezu alle Plattformen bieten Meldefunktionen für beleidigende oder rechtswidrige Inhalte.
- Löschungsanspruch prüfen: Bei falschen Tatsachenbehauptungen oder rufschädigenden Inhalten besteht ein Anspruch auf Löschung.
- Plattform zur Herausgabe von Daten verpflichten: Bei strafrechtlich relevanten Inhalten kann die Staatsanwaltschaft Daten anfordern.
- Bewertungsportale: Bewertungen müssen sachlich sein. Persönliche Angriffe oder unwahre Behauptungen können entfernt werden.
Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell Plattformen reagieren, wenn ein klarer Rechtsverstoß vorliegt.
Was tun, wenn Sie betroffen sind? Eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Beweise sichern: So macht man es richtig
Ohne Beweise wird es schwierig, rechtlich vorzugehen. Wichtig ist:
- Screenshots mit Datum und Uhrzeit
- Links zu Profilen oder Beiträgen
- Namen möglicher Zeugen
- Dokumentation der Häufigkeit und Auswirkungen
Viele Betroffene machen den Fehler, Beiträge sofort löschen zu lassen. Das ist verständlich, aber rechtlich oft nachteilig, weil Beweise verloren gehen.
2. Schule oder Dienststelle informieren
Lehrkräfte haben Anspruch auf Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Dazu gehören:
- Einschaltung der Schulleitung
- Dokumentation im Rahmen des Dienstwegs
- Maßnahmen gegenüber Schülern oder Eltern
- Einschaltung des schulpsychologischen Dienstes
Bei Beamten greift zusätzlich das Dienstrecht: Die Behörde muss Sie schützen und kann dienstrechtliche Schritte einleiten.
3. Täter identifizieren: Wann brauche ich rechtliche Hilfe?
Oft sind Täter anonym. Plattformen müssen jedoch bei strafrechtlich relevanten Inhalten Daten herausgeben, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft. Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Auskunftsanspruch besteht und wie er durchgesetzt wird.
4. Strafanzeige stellen: Was rentiert sich?
Eine Strafanzeige ist sinnvoll, wenn:
- Beleidigungen oder Verleumdungen vorliegen
- Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht wurden
- Drohungen ausgesprochen wurden
- Fake-Profile erstellt wurden
Die Polizei kann ermitteln, IP-Adressen sichern und Plattformen zur Herausgabe von Daten verpflichten.
5. Zivilrechtliche Ansprüche prüfen
Neben dem Strafrecht können Sie auch zivilrechtlich vorgehen:
- Unterlassungsanspruch
- Löschungsanspruch
- Schadensersatz oder Schmerzensgeld
- Gegendarstellung
Gerade bei rufschädigenden Behauptungen lohnt sich ein schnelles Vorgehen, um die Verbreitung zu stoppen.
Psychische Belastung und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Cybermobbing ist nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch eine erhebliche psychische Belastung. Viele Lehrkräfte berichten von Schlafstörungen, Angst vor dem Unterricht oder dem Gefühl, der Situation ausgeliefert zu sein. Hier greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber muss:
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreifen
- Betroffene entlasten, etwa durch Gespräche, Supervision oder temporäre Anpassung der Aufgaben
- Unterstützung durch Schulpsychologen oder externe Beratungsstellen ermöglichen
- Bei Beamten prüfen, ob ein Dienstunfall vorliegt
Wichtig ist, Belastungen zu dokumentieren. Das hilft nicht nur bei der eigenen Verarbeitung, sondern auch bei möglichen dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Schritten.
Wie unterstützen Sie KollegInnen?
Cybermobbing trifft oft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern das gesamte Kollegium. Folgende Maßnahmen helfen:
Best Practices für Schulen und Kollegien
- Frühzeitig ansprechen: Viele Betroffene schweigen aus Scham. Ein offenes Gespräch kann entlasten.
- Gemeinsame Dokumentation: KollegInnen können helfen, Screenshots zu sichern oder Vorfälle zu protokollieren.
- Schulinterne Prävention: Medienkompetenzprogramme, klare Regeln für digitale Kommunikation, Elternarbeit.
- Unterstützung durch die Schulleitung einfordern: Die Fürsorgepflicht gilt nicht nur auf dem Papier.
Das sollten Sie wissen
- Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann strafbar sein.
- Lehrerinnen und Lehrer haben besondere Schutzrechte.
- Schnelles Handeln verhindert, dass sich Inhalte weiter verbreiten.
- Die Kombination aus schulischen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Maßnahmen ist oft am effektivsten.
Fazit
Cybermobbing gegen Lehrkräfte ist ein ernstzunehmendes Risiko, das sowohl rechtliche als auch psychische Folgen haben kann. Wer frühzeitig Beweise sichert, die Schulleitung einbindet und konsequent gegen rechtswidrige Inhalte vorgeht, schützt sich selbst und stärkt das gesamte Kollegium. Prävention, klare Regeln und solidarische Unterstützung sind entscheidend, um digitale Angriffe wirksam zu stoppen.
Wenn Sie in Ihrem konkreten Fall Unterstützung benötigen oder unsicher sind, welche Schritte sinnvoll sind, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen, um eine individuelle rechtliche Beratung zu erhalten.



