1. Haustiere sind keine Erben – aber sie können bedacht werden
Ein weitverbreitetes Missverständnis: „Ich setze mein Tier als Erben ein.“ Das ist rechtlich nicht möglich. Tiere gelten im deutschen Recht (§ 90a BGB) als Sachen und können daher keine Erben sein. Dennoch können Sie im Testament festlegen, wer sich um Ihr Tier kümmern soll und wie diese Person finanziell unterstützt wird.
Best Practice:
- Benennen Sie eine konkrete Person, der Sie Ihr Tier anvertrauen möchten.
- Prüfen Sie, ob diese Person bereit und in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen.
- Hinterlegen Sie eine finanzielle Zuwendung, z. B. in Form eines Vermächtnisses, zur Deckung der Tierhaltungskosten.
2. Vermächtnis mit Auflage: So machen Sie es richtig
Die rechtlich sauberste Lösung ist ein sogenanntes „Vermächtnis mit Auflage“. Dabei erhält eine Person (der Vermächtnisnehmer) z. B. Geld oder Sachwerte mit der Auflage, sich um das Tier zu kümmern.
Beispiel: „Meine Freundin Anna erhält 5.000 €, mit der Auflage, sich um meinen Hund Max zu kümmern und ihn artgerecht zu versorgen.“
Wichtig:
- Die Auflage muss klar und eindeutig formuliert sein.
- Sie sollte auch regeln, was passiert, wenn die benannte Person die Auflage nicht erfüllen kann oder will.
3. Was passiert ohne Regelung?
Wird im Testament keine Regelung zur Versorgung des Haustiers getroffen, entscheidet im Zweifel das Nachlassgericht über die weitere Unterbringung. Das Tier wird dann rechtlich als Teil des Nachlasses behandelt – wie ein Möbelstück oder ein Auto. Ohne klare Anweisungen kann es passieren, dass:
- Das Tier ins Tierheim kommt.
- Angehörige sich nicht zuständig fühlen oder überfordert sind.
- Die Versorgung nicht artgerecht erfolgt.
- Streit unter Erben entsteht, wer das Tier übernimmt oder ob überhaupt.
Besonders kritisch ist die Situation bei alleinstehenden Personen oder wenn keine engen Angehörigen vorhanden sind. In solchen Fällen ist eine testamentarische Regelung dringend zu empfehlen, um das Wohl des Tieres sicherzustellen.
4. Alternativen und Absicherung
Falls keine geeignete Person zur Verfügung steht, können auch Tierschutzorganisationen oder Tierheime als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Einige Organisationen bieten sogar spezielle Programme zur Aufnahme und Pflege von Tieren verstorbener Halter an.
Checkliste für die Haustierregelung im Testament:
- Wer soll sich um das Tier kümmern?
- Ist diese Person bereit und geeignet?
- Welche finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt?
- Wie wird die Versorgung konkret geregelt (Futter, Tierarzt, Unterbringung)?
- Was passiert, wenn die benannte Person ausfällt?
- Gibt es eine Notfallregelung für den Todesfall ohne Testament?
5. Formulierungshilfen für das Testament
Damit Ihre Wünsche eindeutig und rechtssicher sind, sollten Sie klare Formulierungen verwenden. Hier einige Beispiele, die Sie individuell anpassen können:
Beispiel 1 – Vermächtnis mit Auflage: „Ich vermache meiner Schwester Claudia 3.000 €, mit der Auflage, meine Katze Luna zu übernehmen und sie artgerecht zu versorgen.“
Beispiel 2 – Ersatzregelung: „Sollte Claudia die Auflage nicht erfüllen können, geht das Vermächtnis an die Tierschutzorganisation XY, mit der Maßgabe, Luna aufzunehmen und dauerhaft zu betreuen.“
Beispiel 3 – Kombination mit Sachwerten: „Mein Hund Balu soll nach meinem Tod in das Eigentum meines Freundes Thomas übergehen. Zusätzlich erhält Thomas mein Auto, um die Fahrten zum Tierarzt und zur Hundewiese zu erleichtern.“
Tipp: Lassen Sie Ihr Testament notariell prüfen oder anwaltlich begleiten, um sicherzustellen, dass die Formulierungen rechtlich Bestand haben und Ihre Wünsche tatsächlich umgesetzt werden.
6. Häufige Fehler und Missverständnisse
- „Mein Tier erbt mein Vermögen.“ – Nicht möglich, Tiere sind keine rechtsfähigen Subjekte.
- „Ich habe mündlich alles geregelt.“ – Mündliche Absprachen sind im Erbfall meist wirkungslos.
- „Ich vertraue darauf, dass sich jemand kümmert.“ – Ohne klare Regelung besteht keine rechtliche Verpflichtung.
7. So sichern Sie Ihr Tier auch kurzfristig ab
Ein Testament wirkt erst nach dem Tod. Für den Fall einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls sollten Sie zusätzlich eine Notfallkarte mit Hinweisen zur Tierhaltung bei sich tragen und eine Vorsorgevollmacht mit Tierregelung erstellen.
Fazit
Ein Haustier vertraut Ihnen bedingungslos – geben Sie ihm diese Sicherheit zurück, indem Sie seine Zukunft rechtlich absichern. Eine klare Regelung im Testament schützt Ihr Tier, entlastet Ihre Angehörigen und verhindert unnötige Konflikte. Wenn Sie Fragen zur konkreten Umsetzung haben, unterstütze ich Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Verfügung.



