1. Kein gesetzliches Erbrecht für den Lebenspartner
Das deutsche Erbrecht kennt keine automatische Erbberechtigung für unverheiratete Partner. Stirbt einer der beiden, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht der andere leer aus. Stattdessen erben die gesetzlichen Erben – in der Regel Kinder, Eltern oder Geschwister.
2. Testament ist Pflicht – sonst droht der Ausschluss
Wer seinen Partner absichern möchte, muss aktiv werden. Ein Testament oder ein Erbvertrag ist unerlässlich. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Einseitiges Testament: Der Erblasser setzt seinen Partner als Erben ein.
- Gemeinschaftliches Testament: Nur Ehepaare dürfen dies verfassen – unverheiratete Paare müssen auf einen Erbvertrag ausweichen.
- Erbvertrag: Notariell beurkundet und bindend – sinnvoll bei größeren Vermögenswerten.
Tipp: Achten Sie auf klare Formulierungen und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
3. Pflichtteil: Kein Anspruch für den Partner
Unverheiratete Partner haben keinen Pflichtteilsanspruch. Das bedeutet: Wird der Partner im Testament übergangen, kann er keine Mindestbeteiligung geltend machen. Anders als Kinder oder Ehegatten steht ihm nichts zu.
4. Steuerliche Nachteile: Erbschaftsteuer beachten
Auch steuerlich sind unverheiratete Paare benachteiligt. Sie fallen in Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro. Alles darüber wird mit bis zu 50 % besteuert.
Best Practice: Frühzeitig über Schenkungen, Nießbrauch oder andere Gestaltungen nachdenken, um steuerliche Belastungen zu minimieren.
5. Gemeinsames Eigentum: Was passiert mit gemeinsam angeschafften Dingen?
Viele Paare kaufen über die Jahre hinweg gemeinsam Möbel, Fahrzeuge oder sogar Immobilien – oft ohne schriftliche Vereinbarung. Im Todesfall kann das zu Konflikten führen, insbesondere wenn keine klare Eigentumszuordnung besteht.
Grundsatz: Eigentum gehört dem, der es bezahlt hat oder im Vertrag steht. Bei einem gemeinsam genutzten Auto, das nur auf einen Partner zugelassen ist, kann der andere leer ausgehen – selbst wenn er die Hälfte bezahlt hat.
Was hilft:
- Quittungen und Verträge auf beide Namen ausstellen
- Bei Immobilien: beide Partner ins Grundbuch eintragen
- Bei größeren Anschaffungen: schriftliche Vereinbarung über Eigentumsanteile
Tipp: Dokumentieren Sie Eigentumsverhältnisse frühzeitig – das schützt vor Streit mit Erben und sichert den überlebenden Partner ab.
6. Erbschaft und Wohnen: Darf der Partner in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
Ein besonders sensibles Thema ist das Wohnrecht. Viele Paare leben gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus – oft im Eigentum nur eines Partners. Stirbt dieser, kann der überlebende Partner unter Umständen ausziehen, wenn keine Regelung getroffen wurde.
Mietwohnung: Ist der verstorbene Partner Hauptmieter, kann der andere unter bestimmten Voraussetzungen in den Mietvertrag eintreten (§ 563 BGB). Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt. Vermieter können dies jedoch anfechten, wenn keine klare Regelung besteht.
Eigentumswohnung oder Haus: Gehört die Immobilie dem verstorbenen Partner allein, geht sie an dessen Erben. Der überlebende Partner hat ohne Testament oder Wohnrecht keine Ansprüche – selbst wenn er dort jahrelang gelebt hat.
Absicherungsmöglichkeiten:
- Testament mit Wohnrecht oder Nießbrauch
- Miteigentum durch Eintragung ins Grundbuch
- Schenkung zu Lebzeiten mit Rückfallklausel
7. Häufige Missverständnisse – damit räumen wir auf
- „Wir leben wie ein Ehepaar – das reicht.“ Nein. Ohne Ehe gibt es keine erbrechtliche Absicherung.
- „Ein gemeinsames Konto schützt mich.“ Falsch. Das Guthaben gehört rechtlich dem Kontoinhaber, nicht automatisch beiden.
- „Wir haben zusammen gebaut – also gehört mir die Hälfte.“ Nur wenn Sie im Grundbuch stehen oder einen Vertrag haben.
8. Checkliste: So machen Sie es richtig
- Testament oder Erbvertrag erstellen
- Vermögensverhältnisse klären und dokumentieren
- Steuerliche Folgen prüfen und ggf. gestalten
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen
- Bei Immobilien: Grundbuch prüfen und ggf. anpassen
- Wohnrecht oder Nießbrauch vertraglich regeln
Fazit
Unverheiratete Paare sind im Erbrecht rechtlich kaum geschützt. Ohne Testament, klare Eigentumsverhältnisse und Wohnregelungen drohen im Ernstfall Verlust, Streit und sogar Obdachlosigkeit. Wer seinen Partner wirklich absichern will, muss aktiv gestalten – rechtzeitig, durchdacht und rechtssicher.
Wenn Sie Ihre Situation individuell prüfen und rechtlich absichern möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich helfe Ihnen, die passende Lösung zu finden – verständlich, kompetent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.



