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Fahrlässige Körperverletzung durch Pflegekräfte: Umgehend Handeln hilft

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Pflegefehler können gravierende Folgen haben – für die Gesundheit und das Vertrauen in die Versorgung. Wer den Verdacht hat, dass eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt, sollte schnell und überlegt handeln. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Was bedeutet „fahrlässige Körperverletzung“ im Pflegekontext?

Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person durch eine Pflichtverletzung oder Unachtsamkeit einem anderen körperlichen Schaden zufügt – ohne Vorsatz. Im Pflegebereich kann das etwa passieren durch:

  • Fehlmedikation (z. B. falsche Dosierung oder falsches Medikament),
  • unterlassene Hilfeleistung (z. B. Nichtbeachtung von Sturzgefahr),
  • unsachgemäße Lagerung (z. B. Druckgeschwüre durch falsche Positionierung),
  • mangelhafte Hygiene (z. B. Infektionen durch unsauberes Arbeiten).

Wichtig: Es geht nicht um vorsätzliche Gewalt, sondern um Fehler, die vermeidbar gewesen wären – und dennoch zu gesundheitlichen Schäden führen.

Pflichten von Pflegeeinrichtungen und Pflegekräften

Pflegekräfte und Einrichtungen unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten. Dazu zählen:

  • Sorgfaltspflicht: Jede pflegerische Handlung muss fachgerecht und mit der gebotenen Umsicht erfolgen.
  • Dokumentationspflicht: Alle relevanten Maßnahmen und Beobachtungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Fortbildungspflicht: Pflegekräfte müssen sich regelmäßig weiterbilden, um fachlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
  • Organisationspflicht der Einrichtung: Die Pflegeeinrichtung muss für ausreichendes Personal, klare Abläufe und funktionierende Kommunikation sorgen.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann nicht nur zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Worauf muss ich achten, wenn ein Pflegefehler passiert ist?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Pflegefehler zu einer Körperverletzung geführt hat, sollten Sie umgehend handeln. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  • Dokumentation des Vorfalls
  • Ärztliche Untersuchung
  • Gespräch mit der Pflegeeinrichtung
  • Anzeige erstatten
  • Rechtliche Beratung einholen

Checkliste für Angehörige: So erkennen Sie Pflegefehler

Pflegefehler sind nicht immer offensichtlich. Diese Warnzeichen sollten Angehörige aufmerksam machen:

  • Unerklärliche Verletzungen oder blaue Flecken
  • Häufige Krankenhausaufenthalte ohne klare Ursache
  • Widersprüche oder Lücken in der Pflegedokumentation
  • Verändertes Verhalten des Pflegebedürftigen (z. B. Rückzug, Angst, Schmerzen)
  • Auffällige Hygienemängel oder Vernachlässigung

Tipp: Lassen Sie sich regelmäßig die Pflegedokumentation zeigen und sprechen Sie mit dem Pflegepersonal über Auffälligkeiten.

Was passiert nach einer Anzeige?

Wird eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt, prüft die Staatsanwaltschaft zunächst, ob ein Anfangsverdacht besteht. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Befragung der Beteiligten (Pflegekraft, Angehörige, ggf. Zeugen)
  • Einholung medizinischer Gutachten zur Klärung der Ursache
  • Entscheidung über Einstellung oder Anklage

Wird Anklage erhoben, kann es zu einem Strafverfahren kommen. In vielen Fällen wird das Verfahren jedoch eingestellt – etwa mangels Beweisen oder bei geringer Schuld. Dennoch kann die Anzeige ein wichtiges Signal setzen und zur Aufklärung beitragen.

Zivilrechtliche Ansprüche: Schmerzensgeld und Schadensersatz

Neben dem Strafrecht können Betroffene auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu zählen:

  • Schmerzensgeld: Für erlittene Schmerzen, psychische Belastung und Beeinträchtigungen.
  • Schadensersatz: Für entstandene Kosten, z. B. zusätzliche medizinische Behandlungen, Pflegehilfsmittel oder Verdienstausfall.

Die Höhe der Ansprüche hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Ausmaß der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und der Schwere des Fehlers. Wichtig ist eine gute Beweislage: ärztliche Gutachten, Fotos, Dokumentation und Zeugenaussagen sind entscheidend.

Fazit

Pflegefehler dürfen nicht bagatellisiert werden. Wer den Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung hat, sollte nicht zögern, den Vorfall zu dokumentieren, medizinisch prüfen zu lassen und rechtlich zu bewerten. So schützen Sie nicht nur Ihre Angehörigen, sondern stärken auch die Qualität der Pflege insgesamt.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegefehler rechtliche Konsequenzen haben könnte, oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie individuell und verständlich – damit Sie wissen, was sich rechtlich für Sie rentiert.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.