Keine Erben, Nachlassplanung, Testament, Spende, Gemeinnützige Zwecke, Staat

Wie vererbe ich, wenn ich keine gesetzlichen Erben habe?

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Wer keine gesetzlichen Erben hat, sollte frühzeitig regeln, was mit seinem Vermögen passiert. Ohne Testament fällt der Nachlass dem Staat zu – Ihre Wünsche bleiben unberücksichtigt. Mit klaren Entscheidungen können Sie das verhindern und Ihren Nachlass sinnvoll gestalten.

1. Was passiert ohne Testament?

Wenn keine Erben vorhanden sind und kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht vor, dass das Vermögen an Verwandte geht – in einer bestimmten Rangfolge. Gibt es keine Verwandten bis zum dritten Grad, fällt der Nachlass dem Staat zu (§ 1936 BGB). Der Fiskus wird dann Erbe, ohne dass er dafür eine Erbschaftsannahme erklären muss. Das bedeutet: Ihr Vermögen geht an das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.

Das sollten Sie wissen: Der Staat als Erbe zahlt keine Trauerfeier, übernimmt keine Grabpflege und kümmert sich nicht um ideelle Werte. Wer das vermeiden will, muss aktiv werden.

2. Testament: So machen Sie es richtig

Ein Testament ist der Schlüssel zur selbstbestimmten Nachlassregelung. Es kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Wichtig ist, dass es klar formuliert, datiert und unterschrieben ist.

Best Practices für ein wirksames Testament:

  • Vollständig handschriftlich verfassen (kein Computertext!)
  • Ort und Datum angeben
  • Eindeutige Formulierungen verwenden („Ich setze Frau X als Alleinerbin ein“)
  • Unterschrift nicht vergessen

Tipp: Wer größere Vermögenswerte oder komplexe Wünsche hat (z. B. Stiftung, Auflagen), sollte ein notarielles Testament in Betracht ziehen. Das bietet mehr Rechtssicherheit und wird im Zentralen Testamentsregister hinterlegt.

3. Alternative: Vermächtnis und Auflagen

Auch wenn Sie niemanden als Erben einsetzen möchten, können Sie einzelne Personen oder Organisationen mit einem Vermächtnis bedenken. Das bedeutet: Sie erhalten bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge, ohne Erben zu sein.

Beispiel: „Mein Neffe erhält mein Auto.“ oder „Die Tierschutzorganisation XY erhält 10.000 €.“

Sie können auch Auflagen formulieren, etwa die Pflege Ihres Grabes oder die Durchführung einer Gedenkfeier.

4. Was passiert mit persönlichen Gegenständen und Erinnerungsstücken?

Neben Geld und Immobilien hinterlassen viele Menschen Dinge von emotionalem Wert: Fotoalben, Briefe, Schmuck, Sammlungen oder Kunstwerke. Diese Gegenstände sind oft nicht hochpreisig, aber für bestimmte Personen von großer Bedeutung.

So regeln Sie das sinnvoll:

  • Setzen Sie Vermächtnisse für einzelne Gegenstände ein („Meine Freundin erhält meine Briefsammlung“).
  • Fügen Sie dem Testament eine Liste mit Gegenständen und gewünschten Empfängern bei.
  • Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „alles, was mir lieb ist“ – das führt zu Streit.

Tipp: Wenn Sie keine nahestehenden Personen haben, können Sie auch Museen, Archive oder gemeinnützige Einrichtungen bedenken, die sich für den Erhalt solcher Erinnerungsstücke interessieren.

5. Was tun, wenn ich niemandem vertraue?

Manche Menschen haben keine Familie, keine engen Freunde und möchten auch keine Organisation bedenken. Dennoch besteht oft der Wunsch, das eigene Lebenswerk nicht dem Zufall zu überlassen.

Mögliche Lösungen:

  • Stiftung mit klar definiertem Zweck: Sie können eine gemeinnützige Stiftung gründen, die Ihr Vermögen dauerhaft einem bestimmten Ziel widmet – etwa Bildung, Tierschutz oder Kultur.
  • Testamentsvollstrecker einsetzen: Ein neutraler Dritter (z. B. ein Anwalt oder Notar) kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um Ihre Wünsche umzusetzen und Missbrauch zu verhindern.
  • Auflagen formulieren: Sie können bestimmen, wie Ihr Vermögen verwendet werden soll – etwa für ein bestimmtes Projekt oder zur Förderung eines Anliegens, das Ihnen wichtig ist.

Wichtig: Auch wenn Sie niemandem persönlich vertrauen, gibt es rechtssichere Wege, Ihre Vorstellungen umzusetzen. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten.

6. Stiftung gründen – lohnt sich das?

Wer keine Erben hat und ein größeres Vermögen hinterlassen möchte, kann über die Gründung einer Stiftung nachdenken. Diese verfolgt einen gemeinnützigen Zweck und kann dauerhaft bestehen.

Was rentiert sich? Eine Stiftung lohnt sich ab einem Vermögen von etwa 100.000 € aufwärts. Sie muss genehmigt werden und unterliegt der Stiftungsaufsicht. Alternativ können Sie auch eine Zustiftung an eine bestehende Organisation leisten.

Fazit

Wenn Sie keine Erben haben, liegt es ganz bei Ihnen, wie Ihr Vermögen und Ihre Erinnerungen weitergegeben werden. Ein Testament, Vermächtnisse oder eine Stiftung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen umzusetzen – rechtssicher und individuell. Wer frühzeitig handelt, verhindert Streit, Missverständnisse und den Zugriff des Staates.

Wenn Sie sich bei der Umsetzung unsicher sind oder Ihre Wünsche rechtssicher formulieren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Nachlass so zu regeln, wie Sie es sich wünschen.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.