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Was tun bei einer Mahnung vom Inkassobüro?

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Eine Mahnung vom Inkassobüro kann einschüchternd wirken – doch nicht jede Forderung ist berechtigt. Wer seine Rechte kennt und richtig reagiert, spart Geld und Nerven. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wie Sie sich schützen und was bei Ignorieren wirklich passiert.

Was ist ein Inkassoschreiben überhaupt?

Ein Inkassobüro wird von einem Gläubiger beauftragt, offene Forderungen einzutreiben. Das kann zum Beispiel eine nicht bezahlte Rechnung für einen Online-Einkauf, eine Telefonrechnung oder eine Mitgliedschaft sein. Inkassodienstleister dürfen dabei keine eigenen Forderungen stellen, sondern handeln im Auftrag oder haben die Forderung aufgekauft.

Typische Inhalte eines Inkassoschreibens:

  • Höhe der Hauptforderung (z. B. ursprüngliche Rechnung)
  • Mahnkosten und Inkassogebühren
  • Drohung mit rechtlichen Konsequenzen
  • Zahlungsfrist

Rechtlicher Hintergrund: Was darf ein Inkassobüro – und was nicht?

Inkassodienstleister unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Dennoch nutzen manche Anbieter die Unwissenheit der Verbraucher aus. Folgende Punkte sollten Sie kennen:

Was erlaubt ist:

  • Geltendmachung berechtigter Forderungen im Auftrag eines Gläubigers
  • Versand von Mahnschreiben mit angemessenen Gebühren
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen

Was nicht erlaubt ist:

  • Drohungen mit strafrechtlichen Konsequenzen oder Schufa-Eintrag ohne Grundlage
  • Kontaktaufnahme zu Dritten (z. B. Arbeitgeber, Nachbarn)
  • Überhöhte Inkassogebühren, die über die gesetzlich zulässigen Anwaltskosten hinausgehen
  • Druckausübung durch mehrfache tägliche Kontaktversuche

Tipp: Ein seriöses Inkassobüro ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und hält sich an die Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Erste Schritte: Ruhe bewahren und prüfen

Bevor Sie zahlen oder reagieren, sollten Sie folgende Punkte klären:

1. Ist die Forderung berechtigt?

  • Haben Sie tatsächlich etwas bestellt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen?
  • Wurde die Rechnung bereits bezahlt?
  • Ist die Forderung verjährt (meist nach 3 Jahren)?

2. Ist das Inkassobüro seriös?

  • Ist das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen?
  • Gibt es Hinweise auf unseriöse Praktiken (z. B. überhöhte Gebühren, fehlende Gläubigerangaben)?

3. Stimmen die Kosten?

  • Inkassogebühren dürfen nicht beliebig hoch sein. Sie orientieren sich an der Rechtsanwaltsvergütung (RVG).
  • Überhöhte Mahnkosten oder Bearbeitungsgebühren sind nicht zulässig.

Inkasso bei Abo-Fallen und unseriösen Online-Diensten

Besonders häufig sind Inkassoschreiben im Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen oder dubiosen Online-Diensten. Typische Beispiele:

  • Gewinnspielseiten mit versteckten Kosten
  • Streaming-Portale mit automatischer Vertragsverlängerung
  • Dating-Plattformen mit undurchsichtigen Vertragsbedingungen

Was tun?

  • Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Wurde eine wirksame Einwilligung gegeben? Gab es eine transparente Preisangabe?
  • Widersprechen Sie der Forderung schriftlich, wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben.
  • Lassen Sie sich nicht durch Drohungen einschüchtern – viele dieser Forderungen sind rechtlich angreifbar.

Tipp: Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe und Einschätzungen zu bekannten Abo-Fallen.

So machen Sie es richtig: Ihre Optionen

Je nach Ergebnis Ihrer Prüfung haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

A. Forderung ist berechtigt und nachvollziehbar

  • Zahlen Sie die Hauptforderung und angemessene Gebühren fristgerecht.
  • Bitten Sie ggf. um Ratenzahlung – viele Inkassobüros stimmen dem zu.

B. Forderung ist unklar oder zweifelhaft

  • Fordern Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung.
  • Bitten Sie um Nachweise (z. B. Rechnung, Vertrag).
  • Zahlen Sie nicht vorschnell – das kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

C. Forderung ist unberechtigt

  • Widersprechen Sie schriftlich und begründet.
  • Nutzen Sie dafür ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation sorgfältig.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Das Ignorieren eines Inkassoschreibens ist keine gute Idee. Auch wenn die Forderung unberechtigt erscheint, sollten Sie aktiv werden.

Mögliche Folgen:

  • Der Gläubiger kann einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
  • Erfolgt kein Widerspruch, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
  • Danach drohen Pfändung, Kontosperrung oder Besuch vom Gerichtsvollzieher.

Wichtig: Ein Mahnbescheid ist ein amtliches Schreiben vom Gericht – hier müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren, sonst gilt die Forderung als anerkannt.

Tipp: Auch bei unklaren oder zweifelhaften Forderungen ist ein schriftlicher Widerspruch besser als Schweigen.

Häufige Missverständnisse und Gerüchte

„Ich muss sofort zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.“ Falsch. Ein Gerichtsvollzieher darf erst tätig werden, wenn ein vollstreckbarer Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vorliegt.

„Inkassobüros dürfen mich nicht anschreiben.“ Falsch. Inkassodienstleister dürfen Forderungen geltend machen – aber nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

„Ein Schufa-Eintrag erfolgt sofort.“ Nicht ganz. Ein negativer Eintrag bei der Schufa darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z. B. bei unbestrittener und fälliger Forderung nach mehrfacher Mahnung.

Checkliste: Mahnung vom Inkasso – das sollten Sie tun

  • Ruhe bewahren – keine Panik
  • Schreiben sorgfältig lesen und prüfen
  • Forderung auf Berechtigung und Höhe kontrollieren
  • Bei Unklarheiten: Nachweise anfordern
  • Bei Unrecht: Widerspruch einlegen
  • Kommunikation dokumentieren
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten

Fazit

Eine Mahnung vom Inkassobüro ist kein Grund zur Panik, sondern ein Anlass zur Prüfung. Wer informiert handelt, schützt sich vor überhöhten Kosten und unberechtigten Forderungen. Schweigen ist selten die beste Lösung – ein klarer Widerspruch oder eine gezielte Nachfrage bringt Sie rechtlich auf die sichere Seite.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist oder wie Sie richtig reagieren, stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. So vermeiden Sie Fehler und schützen Ihre Interessen bestmöglich.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.