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Verstoß gegen das Waffengesetz: Was droht bei illegalem Waffenbesitz?

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Waffenbesitz ist in Deutschland streng geregelt. Wer ohne Erlaubnis eine Waffe besitzt oder verbotene Gegenstände aufbewahrt, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie achten müssen, welche Fehler häufig passieren – und wie Sie sich rechtlich absichern.

Was gilt als illegaler Waffenbesitz?

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt detailliert, welche Waffen erlaubt sind, wer sie besitzen darf und unter welchen Voraussetzungen. Illegaler Waffenbesitz liegt vor, wenn:

  • eine erlaubnispflichtige Waffe ohne entsprechende Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte) besessen wird,
  • verbotene Waffen (z. B. Schlagringe, Butterflymesser, bestimmte Schusswaffen) aufbewahrt oder mitgeführt werden,
  • Waffen unsachgemäß gelagert oder transportiert werden,
  • Waffen trotz Entzug der Erlaubnis weiterhin im Besitz sind.

Auch Munition fällt unter das Waffengesetz – wer etwa Patronen ohne Erlaubnis besitzt, macht sich strafbar.

Was tun bei Waffenfund? – Verhaltenstipps für Privatpersonen

Ein überraschender Waffenfund im Keller, auf dem Dachboden oder bei einer Haushaltsauflösung ist keine Seltenheit. Doch viele wissen nicht, wie sie sich in diesem Moment richtig verhalten. Wichtig ist: Ruhe bewahren und rechtssicher handeln.

1. Nicht benutzen oder transportieren: Fassen Sie die Waffe nicht unnötig an und transportieren Sie sie keinesfalls selbst – das kann bereits als strafbares Führen gelten.

2. Polizei oder Ordnungsamt informieren: Melden Sie den Fund unverzüglich bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Ordnungsamt. Die Behörden übernehmen die sichere Abholung und Bewertung.

3. Keine Entsorgung in Eigenregie: Waffen dürfen nicht über den Hausmüll, Schrott oder private Wege entsorgt werden. Das ist illegal und gefährlich.

4. Straffreie Abgabe möglich: Wer eine Waffe findet und sie freiwillig und unverzüglich abgibt, muss in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten – vorausgesetzt, es liegt kein vorsätzlicher Besitz vor.

Wer korrekt handelt, schützt sich selbst und andere vor rechtlichen und sicherheitsrelevanten Risiken.

Waffen im Erbe – was passiert damit?

Nicht selten hinterlassen Verstorbene Waffen – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler. Doch was passiert mit diesen Waffen im Erbfall?

1. Meldepflicht beim Erbfall: Erben müssen Waffen unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Auch wenn keine Nutzung geplant ist, besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

2. Erlaubnis oder Deaktivierung: Für den Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Alternativ kann die Waffe durch einen Fachbetrieb dauerhaft unbrauchbar gemacht und als Dekorationsstück behalten werden.

3. Fristen beachten: Die Anzeige sollte innerhalb weniger Tage nach Kenntnis des Erbes erfolgen. Untätigkeit kann als illegaler Besitz gewertet werden.

4. Verzicht oder Abgabe: Wer keine Erlaubnis beantragen möchte, kann die Waffe straffrei an die Behörde oder einen Berechtigten abgeben. Auch die Vernichtung durch die Polizei ist möglich.

Waffen im Nachlass sind kein Sonderfall – sie unterliegen denselben strengen Regeln wie regulärer Besitz.

Häufige Missverständnisse – das sollten Sie wissen

„Die Waffe ist geerbt – das ist doch erlaubt.“ Nein. Auch Erbstücke unterliegen dem Waffengesetz. Wer eine Waffe erbt, muss sie unverzüglich anzeigen und eine entsprechende Erlaubnis beantragen oder die Waffe deaktivieren lassen.

„Ich habe die Waffe nur zu Hause, nicht in der Öffentlichkeit.“ Auch der Besitz in den eigenen vier Wänden ist genehmigungspflichtig. Ohne gültige Erlaubnis liegt ein Verstoß vor – unabhängig davon, ob die Waffe geführt wird.

„Die Waffe ist alt und nicht funktionsfähig.“ Auch funktionsuntüchtige Waffen können unter das Waffengesetz fallen, insbesondere wenn sie leicht wieder instand gesetzt werden können.

Strafrechtliche Folgen – was droht?

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden – abhängig von Art und Schwere des Vergehens.

1. Ordnungswidrigkeit (§ 53 WaffG): Bei geringfügigen Verstößen, etwa unsachgemäßer Lagerung, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

2. Straftat (§ 52 WaffG): Wer verbotene Waffen besitzt oder erlaubnispflichtige Waffen ohne Genehmigung führt, riskiert:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,
  • in besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßiger Besitz oder Verbindung mit anderen Straftaten) bis zu zehn Jahren.

3. Weitere Konsequenzen: Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen:

  • Eintrag ins Führungszeugnis,
  • Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse,
  • Beschlagnahme und Vernichtung der Waffen.

So macht man es richtig – Checkliste für legalen Waffenbesitz

  • Prüfen Sie, ob die Waffe erlaubnispflichtig oder verboten ist.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine Waffenbesitzkarte oder andere erforderliche Genehmigungen.
  • Melden Sie geerbte Waffen unverzüglich bei der zuständigen Behörde.
  • Lagern Sie Waffen und Munition getrennt, gesichert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  • Transportieren Sie Waffen nur entladen und in verschlossenen Behältnissen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Waffengesetz.

Wann brauche ich eine Waffenbesitzkarte?

Eine Waffenbesitzkarte (WBK) benötigen Sie für:

  • den Besitz von Schusswaffen (auch zu Hause),
  • den Erwerb von Munition,
  • das Sammeln historischer Waffen (je nach Typ und Zustand).

Voraussetzungen sind u. a.:

  • Volljährigkeit,
  • persönliche Zuverlässigkeit (kein Vorstrafenregister),
  • Sachkundeprüfung,
  • Bedürfnisnachweis (z. B. Sportschütze, Jäger).

Wer ohne WBK eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, macht sich strafbar.

Fazit: Waffenrecht verlangt Klarheit und Verantwortung

Ob geerbt, gefunden oder gekauft – Waffenbesitz ist kein rechtlicher Nebenschauplatz. Wer sich nicht auskennt, riskiert empfindliche Strafen und den Verlust wichtiger Rechte. Informieren Sie sich frühzeitig, handeln Sie korrekt und holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Waffe legal ist oder ob Sie eine Genehmigung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie individuell und verständlich, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.