Hochschulrecht, Täuschungsversuch, Betrug, Plagiat, Abschreiben, Durchfallen

Spicken in der Hochschulprüfung: Was passiert, wenn man erwischt wird?

Themen: ,

Spicken mag wie ein Ausweg erscheinen, wenn der Prüfungsdruck steigt. Doch Täuschungsversuche in Hochschulprüfungen können gravierende Folgen haben – rechtlich, akademisch und persönlich. Wer die Risiken kennt und Alternativen nutzt, schützt sich vor langfristigen Schäden und handelt verantwortungsvoll.

Was zählt als Täuschung?

Die Hochschulprüfungsordnungen definieren Täuschung meist sehr klar. Typische Täuschungshandlungen sind:

  • Mitbringen unerlaubter Hilfsmittel (Spickzettel, Handy, Smartwatch)
  • Abschreiben von anderen Prüflingen
  • Kommunikation während der Prüfung
  • Ghostwriting oder das Einreichen fremder Arbeiten als eigene

Wichtig: Auch der Versuch zählt. Wer etwa einen Spickzettel mitbringt, ihn aber nicht benutzt, kann trotzdem sanktioniert werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Die Folgen hängen vom Einzelfall und der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Mögliche Sanktionen sind:

  • Bewertung mit „nicht bestanden“: Die Prüfung wird als nicht bestanden gewertet, oft ohne Wiederholungsmöglichkeit.
  • Ausschluss von weiteren Prüfungen: In schweren Fällen kann der Prüfling für das gesamte Semester oder Studienjahr gesperrt werden.
  • Exmatrikulation: Bei wiederholter Täuschung oder besonders gravierenden Fällen droht die Exmatrikulation.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: In seltenen Fällen, etwa bei gefälschten Attesten oder Urkunden, kann auch das Strafrecht greifen (§ 267 StGB – Urkundenfälschung).

Was tun, wenn ich beim Spicken erwischt wurde?

Ruhe bewahren ist das oberste Gebot. Auch wenn die Situation unangenehm ist, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Keine Diskussion vor Ort: Vermeiden Sie impulsive Reaktionen oder Rechtfertigungen gegenüber der Aufsicht.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall: Notieren Sie sich, was genau passiert ist, wer beteiligt war und ob es Zeugen gibt.
  • Prüfen Sie die Prüfungsordnung: Welche Sanktionen sind vorgesehen? Gibt es eine Anhörung?
  • Nutzen Sie Ihr Anhörungsrecht: Sie haben das Recht, sich zu äußern, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
  • Widerspruch einlegen: Gegen die Bewertung oder Sanktion kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden – oft mit kurzer Frist.

Ein rechtlicher Beistand kann helfen, Ihre Position sachlich und wirksam darzulegen.

Täuschungsvorwurf ohne Beweis – Was gilt?

Nicht selten kommt es vor, dass Studierende sich einem Täuschungsvorwurf ausgesetzt sehen, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind. Wichtig zu wissen:

  • Beweislast liegt bei der Hochschule: Die Hochschule muss den Täuschungsversuch nachweisen.
  • Indizien reichen nicht aus: Ein „Verdacht“ oder eine „ungewöhnliche Blickrichtung“ ist kein Beweis.
  • Sie haben Anspruch auf ein faires Verfahren: Dazu gehört die Anhörung und die Möglichkeit, sich zu verteidigen.
  • Akteneinsicht beantragen: Sie dürfen die Unterlagen einsehen, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fristen zu wahren und die eigene Position zu stärken.

Psychologischer Druck und Alternativen zum Spicken

Viele Täuschungsversuche entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Überforderung. Prüfungsangst, Zeitdruck und hohe Erwartungen können Studierende in die Ecke treiben. Doch es gibt Alternativen:

  • Lernstrategien optimieren: Frühzeitige Planung, Lernpläne und Wiederholungsphasen helfen, den Stoff zu festigen.
  • Hochschulangebote nutzen: Viele Hochschulen bieten Workshops zu Zeitmanagement, Lerntechniken und Stressbewältigung.
  • Nachteilsausgleich beantragen: Bei chronischen Erkrankungen oder psychischen Belastungen kann ein individueller Ausgleich gewährt werden.
  • Offen mit Lehrenden sprechen: Wer Schwierigkeiten hat, sollte das Gespräch suchen – oft gibt es mehr Verständnis, als man denkt.

Spicken ist keine Lösung, sondern ein Risiko. Wer sich Unterstützung holt, hat bessere Chancen – und bleibt auf der sicheren Seite.

Checkliste: So vermeiden Sie rechtliche Probleme

  • Lesen Sie die Prüfungsordnung Ihrer Hochschule gründlich.
  • Klären Sie im Zweifel mit Dozenten, welche Hilfsmittel erlaubt sind.
  • Verzichten Sie auf technische Geräte, die als Täuschungsversuch gewertet werden könnten.
  • Melden Sie sich bei Krankheit rechtzeitig mit ärztlichem Attest – aber nur bei tatsächlicher Erkrankung.
  • Lassen Sie sich nicht auf Angebote von Ghostwritern oder „Hausarbeiten aus dem Internet“ ein.

Fazit: Verantwortung schützt vor Konsequenzen

Täuschungsversuche in Prüfungen sind kein harmloser Trick, sondern ein ernstzunehmender Verstoß mit teils drastischen Folgen. Wer sich rechtzeitig informiert, Alternativen nutzt und bei Problemen Hilfe sucht, handelt klug und schützt seine akademische Zukunft. Bei Unsicherheiten oder laufenden Verfahren lohnt sich eine rechtliche Einschätzung – gerne unterstütze ich Sie dabei persönlich.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.