Meinungsfreiheit, Socials, Soziale Medien, Beleidigung, Mobbing, Cyberkriminalität

Soziale Medien und Strafrecht: Was darf ich online sagen und was nicht?

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Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Wer online beleidigt, droht oder falsche Informationen verbreitet, kann sich strafbar machen. Dieser Artikel zeigt, welche typischen Straftaten im digitalen Raum vorkommen, wie Sie sich schützen und was zu tun ist, wenn Sie selbst betroffen sind.

Was ist strafbar in sozialen Medien?

Nicht alles, was unangenehm oder geschmacklos ist, ist gleich strafbar. Dennoch gibt es klare Grenzen, die durch das Strafgesetzbuch (StGB) gezogen werden. Besonders häufig sind folgende Delikte:

  • Beleidigung (§ 185 StGB) Wer andere Nutzer öffentlich beschimpft, herabwürdigt oder lächerlich macht, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen.
  • Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB) Das Verbreiten von falschen Tatsachen über andere Personen – etwa „Der ist ein Betrüger“ – kann strafrechtlich relevant sein.
  • Bedrohung (§ 241 StGB) Auch vermeintlich „spaßhafte“ Drohungen können strafrechtlich verfolgt werden.
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB) Hetze gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen ist auch online strafbar.
  • Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB) Das Teilen oder Speichern entsprechender Inhalte – auch in Messenger-Diensten – ist eine schwere Straftat.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) Heimliche Aufnahmen und deren Veröffentlichung sind strafbar.

Grenzbereich Meinungsfreiheit: Was ist noch erlaubt?

Ein häufiger Irrtum: „Ich darf doch meine Meinung sagen!“ – Ja, aber nicht grenzenlos. Die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, endet jedoch dort, wo die Rechte anderer verletzt werden.

Erlaubt sind:

  • Sachliche Kritik, auch an öffentlichen Personen oder Unternehmen.
  • Satire und Kunst, sofern sie nicht beleidigend oder diskriminierend ist.
  • Meinungsäußerungen, die keine falschen Tatsachen enthalten.

Nicht erlaubt sind:

  • Beleidigungen, Schmähkritik oder Hetze, auch wenn sie als „Meinung“ getarnt sind.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen, etwa über das Verhalten oder die Vergangenheit einer Person.
  • Verletzungen der Menschenwürde, insbesondere bei diskriminierenden Aussagen.

Faustregel: Wer online etwas schreibt, sollte sich fragen, ob er dieselbe Aussage auch in einem öffentlichen Raum gegenüber der betroffenen Person tätigen würde.

Worauf muss ich achten? Best Practices für rechtssicheres Verhalten

Damit Sie sich nicht ungewollt strafbar machen, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Keine persönlichen Angriffe
  • Fakten prüfen, bevor Sie Inhalte teilen
  • Keine Bilder oder Videos ohne Zustimmung veröffentlichen
  • Keine Drohungen oder Gewaltfantasien äußern
  • Fragwürdige Inhalte nicht weiterleiten

Was tun, wenn man selbst betroffen ist? Erste Schritte für Opfer

Wenn Sie selbst Opfer einer Straftat in sozialen Medien werden – etwa durch Beleidigung, Bedrohung oder die Veröffentlichung privater Inhalte – sollten Sie schnell und besonnen handeln:

  1. Beweise sichern Machen Sie Screenshots, speichern Sie Links und notieren Sie Zeitstempel. Diese sind entscheidend für eine spätere Anzeige.
  2. Inhalte melden Nutzen Sie die Meldefunktionen der jeweiligen Plattformen. Viele Anbieter reagieren schnell auf strafbare Inhalte.
  3. Anzeige erstatten Sie können bei jeder Polizeidienststelle oder online Strafanzeige stellen. Auch eine Anzeige gegen Unbekannt ist möglich.
  4. Rechtliche Beratung einholen Ein Anwalt kann prüfen, ob zivilrechtliche Schritte wie Unterlassung oder Schadensersatz sinnvoll sind.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Strafbare Inhalte im Netz sind kein Kavaliersdelikt und können wirksam verfolgt werden.

Prävention: So schützen Sie sich vor digitaler Strafbarkeit

Neben juristischem Wissen hilft auch digitale Vorsicht, um sich selbst zu schützen:

  • Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig prüfen Wer öffentlich postet, ist angreifbarer. Begrenzen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Inhalte.
  • Keine impulsiven Reaktionen Emotionale Kommentare im Affekt sind oft der Auslöser für rechtliche Probleme.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren So verhindern Sie, dass Ihr Account missbraucht wird und Sie für fremde Inhalte haften.
  • Vor dem Posten nachdenken Die Faustregel: „Würde ich das auch offline sagen?“ hilft, strafbare Aussagen zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche sensibilisieren Gerade junge Nutzer unterschätzen die Tragweite ihrer Online-Aktivitäten. Eltern sollten hier aktiv aufklären.

Fazit

Soziale Medien bieten viele Chancen – aber auch rechtliche Fallstricke. Wer sich respektvoll und verantwortungsbewusst verhält, schützt sich selbst und andere. Doch wer Grenzen überschreitet, muss mit Ermittlungen, Strafanzeigen oder sogar Gerichtsverfahren rechnen. Bei Unsicherheiten oder konkreten Vorfällen lohnt sich eine rechtliche Einschätzung. Wenn Sie Fragen haben oder betroffen sind, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.