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Plagiatsvorwurf in der Bachelor- oder Masterarbeit: So reagieren Sie richtig

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Ein Plagiatsvorwurf kann Ihre akademische Laufbahn gefährden – doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Wer seine Rechte kennt und strukturiert reagiert, kann Schaden abwenden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Plagiatsprüfungen funktionieren, wie Sie sich verteidigen und wie Sie Vorwürfe von Anfang an vermeiden.

Was bedeutet ein Plagiatsvorwurf rechtlich?

Ein Plagiat liegt vor, wenn fremde geistige Leistungen – etwa Texte, Ideen oder Forschungsergebnisse – ohne korrekte Quellenangabe übernommen werden. Hochschulen werten dies als Täuschungsversuch und können je nach Schwere Sanktionen verhängen:

  • Nichtbestehen der Arbeit
  • Exmatrikulation
  • Aberkennung des akademischen Grades (auch nachträglich)
  • Eintrag ins Hochschulzeugnis

Doch nicht jede fehlerhafte Zitierung ist automatisch ein Plagiat. Häufige Missverständnisse entstehen etwa bei:

  • Paraphrasierungen ohne Quellenangabe
  • Verwendung von Sekundärzitaten
  • Unklaren Zitierregeln bei Gruppenarbeiten

Gerade bei komplexen wissenschaftlichen Arbeiten kann es zu formalen Fehlern kommen, die nicht vorsätzlich geschehen sind. Hier lohnt sich ein genauer Blick.

Technische Aspekte: Wie funktionieren Plagiatsprüfungen?

Die meisten Hochschulen nutzen Software wie Turnitin, PlagScan oder iThenticate, um Abschlussarbeiten auf Plagiate zu prüfen. Diese Programme vergleichen den Text mit Milliarden von Quellen – darunter wissenschaftliche Datenbanken, Internetseiten und bereits eingereichte Arbeiten.

Wichtig zu wissen:

  • Die Software erkennt Textähnlichkeiten, aber keine kontextuelle Bedeutung.
  • Auch korrekt zitierte Passagen können als „Übereinstimmung“ gewertet werden.
  • Die Bewertung erfolgt nicht automatisch, sondern durch Gutachter, die die Ergebnisse interpretieren.

Ein hoher Prozentwert bedeutet also nicht zwangsläufig ein Plagiat. Entscheidend ist, ob die Übereinstimmungen ohne korrekte Quellenangabe übernommen wurden und ob eine Täuschungsabsicht vorliegt.

Was tun bei einem Plagiatsvorwurf?

Wenn Sie einen Plagiatsvorwurf erhalten – sei es durch ein Schreiben der Hochschule oder eine mündliche Mitteilung – sollten Sie folgende Schritte beachten:

1. Ruhe bewahren und Fristen prüfen

Oft wird Ihnen eine Frist gesetzt, um Stellung zu nehmen. Diese sollten Sie unbedingt einhalten. Gleichzeitig gilt: Keine vorschnellen Eingeständnisse abgeben, bevor Sie die Vorwürfe geprüft haben.

2. Akteneinsicht verlangen

Sie haben das Recht, die Prüfungsakte einzusehen. Dazu gehören:

  • Die Plagiatsanalyse
  • Die beanstandeten Textstellen
  • Die Bewertung der Prüfer

Nur mit vollständiger Einsicht können Sie sich sachgerecht verteidigen.

3. Fachliche und rechtliche Prüfung

Lassen Sie die Vorwürfe durch eine fachkundige Person prüfen – idealerweise durch einen Anwalt mit Erfahrung im Hochschulrecht. Oft zeigt sich, dass die Plagiatsdefinition der Hochschule über das hinausgeht, was rechtlich zulässig ist.

4. Stellungnahme verfassen

In Ihrer Stellungnahme sollten Sie:

  • Die beanstandeten Stellen einzeln kommentieren
  • Aufzeigen, wo korrekt zitiert wurde
  • Gegebenenfalls auf formale Fehler hinweisen, die nicht als Täuschung zu werten sind

Eine professionelle Formulierung kann hier entscheidend sein.

5. Widerspruch einlegen

Sollte die Hochschule Sanktionen verhängen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. In manchen Fällen ist auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich – etwa bei Exmatrikulation oder Aberkennung des Abschlusses.

Prävention: So vermeiden Sie Plagiatsvorwürfe von Anfang an

Wer seine Abschlussarbeit noch schreibt, kann durch sorgfältige Arbeitsweise spätere Vorwürfe vermeiden:

Best Practices:

  • Verwenden Sie Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi, Zotero oder EndNote.
  • Zitieren Sie konsequent und einheitlich – je nach Vorgabe APA, MLA, Chicago etc.
  • Dokumentieren Sie Ihre Quellen von Anfang an, auch bei Notizen.
  • Vermeiden Sie Copy-Paste aus dem Internet – selbst bei vermeintlich „neutralen“ Formulierungen.
  • Lassen Sie Ihre Arbeit vor Abgabe durch eine Plagiatssoftware prüfen – viele Tools bieten kostenlose Tests.

Eine saubere wissenschaftliche Arbeitsweise ist der beste Schutz vor späteren Konflikten.

Wie hilft mir ein Anwalt, wenn ich tatsächlich schuldig bin?

Auch wenn Sie sich eines Plagiats schuldig gemacht haben – etwa aus Unwissenheit oder Zeitdruck – bedeutet das nicht, dass Sie rechtlos sind. Ein Anwalt kann:

  • Prüfen, ob das Verfahren der Hochschule rechtlich korrekt abläuft
  • Verhandeln, ob milde Sanktionen möglich sind (z. B. Wiederholung statt Exmatrikulation)
  • Argumentieren, dass keine Täuschungsabsicht vorlag
  • Begleiten, falls ein Widerspruch oder eine Klage notwendig wird

Gerade bei drohender Exmatrikulation oder Aberkennung des Abschlusses ist anwaltliche Unterstützung oft entscheidend, um die akademische Zukunft zu retten.

Das sollten Sie wissen: Häufige Irrtümer

  • „Plagiatssoftware ist unfehlbar“ – Nein. Diese Programme erkennen Ähnlichkeiten, aber keine kontextuelle Bedeutung.
  • „Ein Plagiatsvorwurf bedeutet das Ende des Studiums“ – Nicht zwangsläufig. Viele Fälle enden mit einer Wiederholung der Arbeit oder einer milden Sanktion.
  • „Ich kann mich nicht wehren“ – Doch. Hochschulen müssen rechtsstaatliche Verfahren einhalten. Sie haben Anspruch auf Anhörung und Verteidigung.

Checkliste: So machen Sie es richtig

  • Frist zur Stellungnahme notieren
  • Akteneinsicht beantragen
  • Plagiatsanalyse prüfen lassen
  • Stellungnahme sachlich und fundiert verfassen
  • Widerspruch einlegen, falls Sanktionen erfolgen
  • Rechtliche Beratung einholen

Fazit

Ein Plagiatsvorwurf ist belastend – aber nicht endgültig. Wer strukturiert reagiert, seine Rechte kennt und sich professionell beraten lässt, kann oft eine faire Lösung erreichen. Ob Sie unsicher sind, ob der Vorwurf berechtigt ist, oder ob Sie Fehler gemacht haben: Lassen Sie sich rechtzeitig unterstützen, bevor Ihre akademische Zukunft gefährdet ist.

Wenn Sie betroffen sind oder Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Situation rechtlich zu klären und die bestmögliche Lösung zu finden.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.