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Paket zugestellt, aber nicht erhalten: So handeln Sie bei Paketdiebstahl

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Ein Paket wird als zugestellt angezeigt, doch es fehlt jede Spur? Ob Online-Bestellung oder private Sendung – Paketdiebstahl ist ärgerlich und wirft viele Fragen auf. In diesem Artikel erfahren Sie, wer haftet, was Sie tun können und wie Sie sich künftig besser schützen.

Was zählt als „Paketdiebstahl“?

Ein Paket gilt als gestohlen, wenn es nachweislich zugestellt wurde – etwa durch die Sendungsverfolgung – aber nicht auffindbar ist. Häufige Fälle:

  • Das Paket wurde vor der Haustür abgelegt und entwendet.
  • Es wurde beim Nachbarn abgegeben, aber dort nicht auffindbar.
  • Die Zustellung wurde fälschlich bestätigt, obwohl keine Übergabe stattfand.

Wichtig: Ein Paket, das nie zugestellt wurde, fällt nicht unter Diebstahl, sondern unter Lieferverzug oder Verlust durch den Transportdienstleister.

Wer haftet bei einem gestohlenen Paket?

Die Haftungsfrage hängt davon ab, ob Sie als Käufer oder Verkäufer auftreten und ob es sich um eine gewerbliche oder private Sendung handelt.

1. Online-Bestellung bei einem Händler (z. B. Amazon, Zalando):

  • Der Händler trägt das Versandrisiko bis zur Übergabe an Sie.
  • Wird das Paket gestohlen, bevor Sie es in Empfang nehmen, muss der Händler Ersatz leisten oder den Kaufpreis erstatten.
  • Ausnahme: Sie haben ausdrücklich eine „Abstellgenehmigung“ erteilt – dann tragen Sie das Risiko selbst.

2. Privatverkauf (z. B. eBay Kleinanzeigen):

  • Hier gilt: „Versendet auf eigenes Risiko“ – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Verkäufer haftet nur, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (z. B. unversicherter Versand trotz ausdrücklichem Wunsch nach versichertem Versand).

3. Paket an Freunde oder Familie:

  • Bei privaten Sendungen haftet der Versender gegenüber dem Empfänger nur bei schuldhaftem Verhalten.
  • Der Paketdienstleister haftet bei versichertem Versand bis zur Höhe des Warenwerts.

Besonderheiten bei Abstellgenehmigungen

Viele Verbraucher erteilen dem Paketdienst eine sogenannte Abstellgenehmigung – etwa für die Terrasse, den Hausflur oder die Garage. Was viele nicht wissen: Damit geht das Risiko auf den Empfänger über. Wird das Paket nach der Ablage gestohlen, haftet weder der Händler noch der Zusteller.

Das sollten Sie beachten:

  • Prüfen Sie regelmäßig, wo Ihr Paketdienst Sendungen ablegt.
  • Wählen Sie sichere Orte – idealerweise nicht öffentlich zugänglich.
  • Widerrufen Sie die Genehmigung, wenn es wiederholt zu Problemen kommt.

Eine Alternative sind Paketboxen oder die Lieferung an eine Packstation, die mehr Sicherheit bieten.

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kommt grundsätzlich nur bei Einbruchdiebstahl zum Tragen – also wenn jemand gewaltsam in Ihre Wohnung eindringt und dort das Paket entwendet. Wird das Paket hingegen aus dem Treppenhaus, vom Briefkasten oder von der Haustür gestohlen, greift die Standard-Hausratversicherung in der Regel nicht.

Tipp: Manche Versicherer bieten Zusatzbausteine wie „Diebstahl aus Gemeinschaftsflächen“ oder „Außenversicherung“. Prüfen Sie Ihre Police und fragen Sie gezielt nach Erweiterungen, wenn Sie häufig online bestellen.

Was tun bei wiederholtem Paketdiebstahl?

Wenn Pakete regelmäßig verschwinden, sollten Sie aktiv werden – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch, um Ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Praktische Maßnahmen:

  • Zustelloptionen ändern: Lassen Sie Pakete an eine Packstation, den Arbeitsplatz oder zu vertrauenswürdigen Nachbarn liefern.
  • Videoüberwachung prüfen: Eine Kamera am Hauseingang kann abschreckend wirken – achten Sie auf Datenschutz und Hinweisschilder.
  • Abstellgenehmigung widerrufen: Wenn der Ablageort unsicher ist, sollten Sie die Genehmigung zurückziehen.
  • Paketbox installieren: Eine abschließbare Box vor dem Haus bietet Schutz und Komfort.

Wiederholter Diebstahl kann auch ein Hinweis auf gezielte kriminelle Aktivitäten sein – zögern Sie nicht, die Polizei einzuschalten und Nachbarn zu informieren.

Was tun, wenn das Paket fehlt?

Folgende Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen:

Checkliste bei Paketdiebstahl:

  1. Sendungsverfolgung prüfen: Wurde das Paket laut Tracking zugestellt?
  2. Nachbarn fragen: Wurde es eventuell dort abgegeben?
  3. Zusteller kontaktieren: Manche Dienste geben Hinweise zur Ablage.
  4. Fotos oder Ablageort prüfen: Viele Dienste dokumentieren die Zustellung.
  5. Anzeige erstatten: Bei Diebstahl können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten – das ist auch für die Versicherung relevant.
  6. Verkäufer kontaktieren: Fordern Sie Ersatz oder Rückerstattung.
  7. Paketdienst kontaktieren: Bei versichertem Versand können Sie Schadensersatz verlangen.

Fazit

Ein verschwundenes Paket ist mehr als nur ärgerlich – es kann finanzielle Folgen haben. Wer seine Rechte kennt, systematisch vorgeht und sich gegen wiederholten Diebstahl absichert, ist klar im Vorteil. Ob durch versicherten Versand, sichere Zustellorte oder rechtliche Schritte: Sie haben mehr Möglichkeiten, als viele denken.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob und wie Sie Ansprüche geltend machen können, oder wenn der Händler sich weigert, Ersatz zu leisten, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Einschätzung Ihres Falls – gemeinsam finden wir eine rechtssichere Lösung.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.