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Gesetzliche Erbfolge in Deutschland: Wer erbt was?

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Wer erbt was, wenn ein Angehöriger stirbt? Die Erbfolge betrifft uns alle – doch viele kennen ihre Rechte und Pflichten nicht. Dieser Artikel erklärt verständlich, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wann ein Testament sinnvoll ist und wie Sie Streitigkeiten im Erbfall vermeiden.

Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie basiert auf dem sogenannten Ordnungsprinzip:

Erben erster Ordnung:

  • Kinder des Verstorbenen (auch adoptierte Kinder)
  • Enkelkinder (wenn das Kind des Verstorbenen bereits verstorben ist)

Erben zweiter Ordnung:

  • Eltern des Verstorbenen
  • Geschwister, Nichten und Neffen (wenn die Eltern bereits verstorben sind)

Erben dritter Ordnung:

  • Großeltern
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen

Wichtig: Eine höhere Ordnung schließt die niedrigere aus. Leben also Kinder, erben die Eltern nichts.

Der Ehegatte: Sonderstellung im Erbrecht

Der Ehepartner hat eine besondere Stellung. Neben Verwandten erster Ordnung erhält der Ehegatte:

  • ¼ (Höhe des gsetzlichen Erbteils)
  • zusätzlich ¼ als pauschalen Zugewinnausgleich (bei Zugewinngemeinschaft)
  • insgesamt also 1/2 des Nachlasses

Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten andere Regeln – hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Neben Verwandten zweiter Ordnung:

  • 1/2 (Höhe des gesetzlichen Erbteils)
  • zusätzlich ¼ als pauschalen Zugewinnausgleich (bei Zugewinngemeinschaft)
  • insgesamt also 3/4 des Nachlasses

Was passiert mit dem Erbe? – Typische Konstellationen

  • Verheiratet, zwei Kinder, kein Testament: Ehepartner erhält ¼ + ¼ pauschalen Zugewinnausgleich (soweit die Ehe in Zugewinngemeinschaft geführt wurde) = ½. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
  • Ledig, keine Kinder, Eltern leben: Eltern erben zu gleichen Teilen.
  • Verheiratet, keine Kinder, Eltern verstorben: Ehepartner erbt allein.

Häufige Missverständnisse und Gerüchte

  • “Der älteste Sohn bekommt alles” – falsch. In Deutschland gilt Gleichbehandlung unter Kindern.
  • “Ohne Testament erbt der Ehepartner alles” – ebenfalls falsch. Kinder oder andere Verwandte erben mit.
  • “Ein handschriftliches Testament ist ungültig” – falsch. Es muss nur vollständig handschriftlich und unterschrieben sein.

So macht man es richtig: Testament und Erbvertrag

Wer sicherstellen will, dass sein Vermögen nach eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Dabei gilt:

Checkliste für ein wirksames Testament:

  • Vollständig handschriftlich verfasst
  • Mit Ort, Datum und Unterschrift
  • Klare Formulierungen („Ich setze meine Tochter Anna zur Alleinerbin ein.“)
  • Keine widersprüchlichen Angaben

Alternativ kann ein notarielles Testament erstellt werden – besonders sinnvoll bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Immobilienbesitz.

Pflichtteil: Was Sie nicht ausschließen können

Auch bei einem Testament gilt: Kinder, Ehepartner und ggf. Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diesen kann man nicht einfach „wegschreiben“. Wer enterbt wird, kann den Pflichtteil geltend machen – notfalls gerichtlich.

Best Practices zur Vermeidung von Streit

  • Frühzeitig mit Angehörigen sprechen
  • Testament regelmäßig prüfen und anpassen
  • Bei Immobilien: klare Regelungen zur Nutzung und Verwertung
  • Bei mehreren Kindern: gerechte Verteilung oder Ausgleichszahlungen

Fazit

Die gesetzliche Erbfolge bietet eine solide Grundlage – aber sie passt nicht immer zu den individuellen Lebensverhältnissen. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt seine Angehörigen vor Unsicherheit, Streit und fiskalischer Erbschaft. Ein Testament schafft Klarheit und ermöglicht eine Nachlassregelung nach eigenen Wünschen.

Wenn Sie Fragen zur Erbfolge haben oder Ihre Nachlassplanung rechtssicher gestalten möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich berate Sie individuell und verständlich.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.