Was tun nach einem Unfall? – Sofortmaßnahmen und rechtliche Pflichten
Ein Arbeitsunfall auf der Baustelle löst eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen aus. Die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Erste Hilfe und Notruf: Sofort medizinische Hilfe leisten oder den Rettungsdienst verständigen. Unfallstelle absichern, um weitere Gefahren zu vermeiden.
- Unfallmeldung: Bei einem meldepflichtigen Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber bzw. Bauherr die zuständige Berufsgenossenschaft informieren.
- Dokumentation: Unfallhergang schriftlich festhalten: Wer war beteiligt, was ist passiert, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Polizei und Staatsanwaltschaft: Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen wird in der Regel die Polizei eingeschaltet. Es kann zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung kommen (§§ 229, 222 StGB).
Rechtliche Folgen für den Bauherrn – Bußgeld, Strafverfahren, Schadensersatz
Ein Unfall kann für den Bauherrn erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt wurden oder Schwarzarbeit im Spiel war.
Bußgelder: Die Bauaufsichtsbehörde kann bei Verstößen gegen die Bauordnung oder das Arbeitsschutzgesetz empfindliche Bußgelder verhängen. Das betrifft etwa mangelhafte Absperrungen, fehlende Schutzmaßnahmen oder das Fehlen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Strafrechtliche Ermittlungen: Kommt es zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob fahrlässiges Verhalten vorliegt – etwa durch unterlassene Sicherungspflichten oder das Beauftragen nicht qualifizierter Arbeitskräfte. Auch bei Eigenleistungen durch Freunde oder Bekannte kann eine strafrechtliche Verantwortung entstehen.
Zivilrechtlicher Schadensersatz: Verletzte Personen können Schadensersatzansprüche geltend machen – etwa für Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Diese Ansprüche richten sich unter Umständen direkt gegen den Bauherrn, wenn keine ausreichende Versicherung besteht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Tipp: Eine umfassende Bauherrenhaftpflichtversicherung ist kein Luxus, sondern Pflicht. Sie schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche – allerdings nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Wer haftet bei einem Baustellenunfall?
Die Haftungsfrage ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Bauherr: Kann haften, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.
- Bauunternehmen: Trägt die Verantwortung für seine Mitarbeiter und muss für Arbeitsschutz sorgen.
- Architekt oder Bauleiter: Können haften, wenn sie Sicherheitsvorgaben missachtet oder nicht kontrolliert haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung.
Prävention: Sicherheitskonzept für private Baustellen
Viele Unfälle lassen sich durch einfache, aber konsequente Sicherheitsmaßnahmen vermeiden. Gerade private Bauherren unterschätzen oft ihre Verantwortung – dabei gelten auch für sie klare Pflichten.
Baustelle absichern:
- Zugänge zur Baustelle klar kennzeichnen und unbefugten Zutritt verhindern
- Stolperfallen, offene Schächte oder ungesicherte Gerüste vermeiden
- Warnschilder und Absperrungen gut sichtbar anbringen
Schutzausrüstung bereitstellen:
- Helme, Sicherheitsschuhe und Handschuhe für alle Helfer
- Bei Arbeiten in der Höhe: Absturzsicherung und geprüfte Gerüste
Unterweisung und Kontrolle:
- Alle Helfer – auch Freunde und Bekannte – müssen über Gefahren und Sicherheitsregeln informiert werden
- Regelmäßige Kontrolle der Baustelle durch Fachleute oder Bauleiter
Versicherungsschutz prüfen:
- Bauherrenhaftpflicht abschließen
- Keine Schwarzarbeit – nur versicherte und qualifizierte Kräfte einsetzen
Tipp: Ein schriftlich dokumentiertes Sicherheitskonzept hilft nicht nur bei der Organisation, sondern kann im Ernstfall auch als Nachweis dienen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Häufige Missverständnisse – und wie man sie vermeidet
- „Ich bin nur privater Bauherr, mich trifft keine Schuld.“ Falsch. Auch private Bauherren haben eine Verkehrssicherungspflicht.
- „Die Haftpflichtversicherung zahlt das schon.“ Nicht unbedingt. Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Bauvorhaben aus.
- „Wenn der Arbeiter schwarz gearbeitet hat, bin ich raus.“ Im Gegenteil: Schwarzarbeit führt nicht nur zu Bußgeldern, sondern kann auch zur persönlichen Haftung führen.
Checkliste: So machen Sie es richtig
- Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen
- Nur qualifizierte und versicherte Unternehmen beauftragen
- Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig kontrollieren
- Arbeits- und Gesundheitsschutz beachten
- Unfallhergang lückenlos dokumentieren
- Bei Unsicherheiten rechtzeitig juristischen Rat einholen
Fazit
Ein Baustellenunfall ist nicht nur menschlich tragisch, sondern kann auch juristisch und finanziell weitreichende Folgen haben. Wer seine Pflichten kennt, richtig reagiert und präventiv handelt, schützt sich und andere. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Baustelle rechtssicher organisieren, unterstütze ich Sie gerne mit individueller Beratung – damit Sie auf der sicheren Seite stehen.



