1. Wann darf die Polizei kontrollieren?
Die Polizei darf jederzeit eine sogenannte allgemeine Verkehrskontrolle durchführen – auch ohne konkreten Anlass (§ 36 Abs. 5 StVO). Ziel ist die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers und der Sicherheit des Fahrzeugs. Anlassbezogene Kontrollen erfolgen bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, z. B. bei auffälligem Fahrverhalten.
2. Was muss ich vorzeigen?
Folgende Dokumente müssen Sie bei einer Kontrolle vorlegen:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kopien reichen nicht aus. Der Personalausweis muss nicht zwingend mitgeführt werden, kann aber die Identitätsfeststellung erleichtern.
3. Muss ich aussteigen oder Fragen beantworten?
- Aussteigen: Wenn die Polizei Sie dazu auffordert, müssen Sie aussteigen.
- Fragen beantworten: Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die Sie belasten könnten – etwa zur Alkohol- oder Drogenkonsum. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht negativ ausgelegt werden.
4. Was passiert, wenn ich nicht kooperiere?
Wer sich weigert, Dokumente vorzulegen, aus dem Fahrzeug auszusteigen oder Anweisungen zu befolgen, riskiert rechtliche Konsequenzen:
- Verweigerung der Mitwirkung kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden (z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
- Verweigerung eines Atemtests kann zur Blutentnahme führen – unter Umständen auch gegen Ihren Willen.
- Unkooperatives Verhalten kann zu Platzverweisen, Gewahrsamnahme oder Fahrverboten führen.
Tipp: Ruhiges, sachliches Verhalten schützt Sie vor Eskalationen und rechtlichen Nachteilen.
5. Alkohol- und Drogentests: Was tun?
Ein freiwilliger Atemalkoholtest kann abgelehnt werden. Die Polizei darf Sie jedoch zur Blutentnahme bringen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Gleiches gilt für Drogentests. Die Ablehnung kann zu weiteren Maßnahmen führen, etwa zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
6. Darf ich die Kontrolle filmen?
Grundsätzlich dürfen Sie eine Polizeikontrolle filmen – allerdings mit Einschränkungen:
- Filmen ist erlaubt, solange Sie die Beamten nicht behindern oder provozieren.
- Tonaufnahmen sind heikel, da sie unter das Verbot der „nichtöffentlich gesprochenen Worte“ (§ 201 StGB) fallen können.
- Veröffentlichung des Materials ohne Zustimmung der gefilmten Personen kann Persönlichkeitsrechte verletzen und rechtliche Folgen haben.
Tipp: Wenn Sie filmen möchten, tun Sie dies ruhig und sachlich – und behalten Sie das Material zunächst für sich.
7. Durchsuchung des Fahrzeugs: Grenzen beachten
Die Polizei darf Ihr Fahrzeug nicht ohne Weiteres durchsuchen. Dafür ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig – es sei denn, es liegt „Gefahr im Verzug“ vor. Das gilt z. B. bei Verdacht auf eine Straftat, wenn durch Zeitverzögerung Beweismittel verloren gehen könnten.
8. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
In folgenden Situationen ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen:
- Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird (z. B. Drogenbesitz, Fahrerflucht)
- Wenn Sie sich durch Aussagen belastet haben oder unsicher sind, ob Sie das getan haben
- Wenn Ihr Fahrzeug durchsucht oder beschlagnahmt wurde
- Wenn Sie eine Vorladung oder Bußgeldbescheid erhalten haben
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte sichern und Sie vor voreiligen Fehlern schützen.
9. Besondere Situationen: Kontrolle bei Nacht, mit Kindern oder im Ausland
Kontrolle bei Nacht:
- Achten Sie auf gute Beleuchtung im Fahrzeug.
- Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, bis klar ist, dass es sich um echte Polizeibeamte handelt.
- Bitten Sie um Ausweisvorlage, wenn Sie unsicher sind.
Mit Kindern im Auto:
- Bleiben Sie ruhig, um keine Angst zu erzeugen.
- Erklären Sie kindgerecht, was passiert.
- Vermeiden Sie laute Diskussionen oder aggressive Reaktionen.
Im Ausland:
- Informieren Sie sich vorab über die Verkehrsregeln und Kontrollbefugnisse im jeweiligen Land.
- Sprachbarrieren können zu Missverständnissen führen – bleiben Sie freundlich und zeigen Sie Dokumente bereitwillig.
- In vielen Ländern ist Bargeldzahlung von Bußgeldern direkt vor Ort üblich – prüfen Sie die Seriosität.
10. Best Practices: So machen Sie es richtig
- Bleiben Sie ruhig und höflich.
- Folgen Sie den Anweisungen der Beamten.
- Legen Sie die geforderten Dokumente bereit.
- Vermeiden Sie Diskussionen oder provokantes Verhalten.
- Schweigen Sie bei belastenden Fragen – das ist Ihr gutes Recht.
11. Häufige Missverständnisse
- „Ich muss alles beantworten“ – Nein, Sie dürfen schweigen.
- „Die Polizei darf mein Auto immer durchsuchen“ – Nein, nur bei konkretem Verdacht oder mit richterlicher Anordnung.
- „Ein Atemtest ist Pflicht“ – Nein, er ist freiwillig, kann aber bei Ablehnung Konsequenzen haben.
Fazit
Eine Straßenkontrolle ist kein Grund zur Panik – mit Sachlichkeit und Wissen behalten Sie die Kontrolle. Kooperation ist sinnvoll, aber nicht grenzenlos: Ihre Rechte gelten auch gegenüber der Polizei. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder bereits eine Kontrolle erlebt haben, bei der Fragen offenblieben, stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Seite.



