Wann droht der Entzug der Waffenlizenz?
Der Entzug der Waffenlizenz erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich ist hier das Waffengesetz (WaffG), insbesondere § 5 (Zuverlässigkeit) und § 6 (Persönliche Eignung).
Gründe für den Entzug können sein:
- Fehlende Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG):
- Vorstrafen, insbesondere wegen Gewalt-, Drogen- oder Eigentumsdelikten
- Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- wiederholte Verstöße gegen das Waffengesetz
- Fehlende persönliche Eignung (§ 6 WaffG):
- psychische Erkrankungen
- körperliche Einschränkungen, die den sicheren Umgang mit Waffen gefährden
- altersbedingte Einschränkungen (z. B. Demenz)
- Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten (§ 36 WaffG):
- unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition
- fehlende oder mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen (z. B. kein Waffenschrank)
- Fehlende Bedürfnisgrundlage (§ 8 WaffG):
- Wegfall des Zwecks, z. B. bei Sportschützen oder Jägern
Rechtliche Möglichkeiten bei drohendem Entzug
Wer eine Anhörung zum Entzug der Waffenlizenz erhält, sollte nicht in Panik verfallen – sondern die rechtlichen Mittel kennen und nutzen. Denn ein Entzug kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewehrt oder zumindest verzögert werden.
Folgende Schritte sind möglich:
- Stellungnahme im Anhörungsverfahren: Vor dem Entzug muss die Behörde dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Diese sollte sachlich, gut begründet und idealerweise juristisch begleitet erfolgen.
- Widerspruch gegen den Bescheid: Wird die Lizenz tatsächlich entzogen, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Behörde prüft dann erneut, ob der Entzug rechtmäßig war.
- Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht: Um die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs zu verhindern (z. B. bei drohender Beschlagnahme der Waffen), kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit einer Klage. Hier wird die Entscheidung der Behörde umfassend gerichtlich überprüft.
Wichtig: Je früher rechtlicher Beistand eingeholt wird, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Chancen wahren.
Besonderheiten bei Sportschützen, Jägern und Sammlern
Nicht jeder Waffenbesitzer ist gleich – und das Waffengesetz unterscheidet je nach Bedürfnislage. Für Sportschützen, Jäger und Sammler gelten jeweils eigene Anforderungen, die bei einem drohenden Entzug besonders zu beachten sind.
Sportschützen:
- Müssen regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und dies nachweisen
- Der Wegfall der Vereinsmitgliedschaft kann zum Verlust der Bedürfnisgrundlage führen
- Verstöße gegen Vereinsregeln oder Sicherheitsvorgaben können Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen
Jäger:
- Der Jagdschein ist Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis
- Alkoholmissbrauch oder Verstöße gegen das Jagdrecht können zum Entzug führen
- Auch bei Jägern gilt: Waffen müssen sicher und getrennt von Munition aufbewahrt werden
Sammler:
- Müssen ein konkretes Sammelgebiet benennen und dokumentieren
- Die waffenrechtliche Erlaubnis ist oft auf bestimmte Waffenarten beschränkt
- Bei Wegfall des Sammelinteresses oder fehlender Nachweise kann die Lizenz entzogen werden
Tipp: Halten Sie Ihre Nachweise aktuell und dokumentieren Sie Ihr Bedürfnis regelmäßig – das schützt vor bösen Überraschungen.
Was tun, wenn der Entzug droht?
Wer Post vom zuständigen Landratsamt oder der Waffenbehörde erhält, sollte schnell und besonnen reagieren. Ein Entzug der Waffenlizenz kann nicht nur den Verlust der Waffen bedeuten, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Best Practices zur Vermeidung des Lizenzentzugs:
- Regelmäßige Selbstprüfung: Bin ich noch zuverlässig und geeignet im Sinne des WaffG?
- Sorgfältige Aufbewahrung: Verwenden Sie geprüfte Waffenschränke der Sicherheitsstufe 0 oder 1
- Keine Bagatellisierung von Verstößen: Auch kleinere Ordnungswidrigkeiten können Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen
- Rechtzeitig reagieren: Bei Anhörung durch die Behörde: Stellungnahme abgeben, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung
- Nachweise erbringen: Ärztliche Gutachten zur Eignung, Teilnahmebescheinigungen von Schießtrainings
Fazit
Der Waffenbesitz ist ein sensibles Privileg, das mit Verantwortung und rechtlichen Pflichten verbunden ist. Wer seine Lizenz behalten möchte, sollte Risiken frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Besonders Sportschützen, Jäger und Sammler müssen ihr Bedürfnis regelmäßig nachweisen. Bei drohenden Maßnahmen lohnt sich rechtzeitige Beratung – gerne unterstütze ich Sie dabei individuell und rechtssicher.



