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Der Bebauungsplan: Was ist erlaubt und was nicht?

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Wer ein Grundstück bebauen möchte, muss sich mit dem Bebauungsplan auseinandersetzen. Er bestimmt verbindlich, was erlaubt ist – und was nicht. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert teure Konsequenzen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihr Bauvorhaben rechtssicher planen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindliches Instrument der Stadt- und Gemeindeplanung. Er legt fest, wie Grundstücke innerhalb eines bestimmten Gebiets genutzt werden dürfen. Grundlage ist § 8 des Baugesetzbuchs (BauGB). Der Plan enthält unter anderem:

  • Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschosszahl, Grundflächenzahl, Baumassenzahl)
  • Bauweise (offen oder geschlossen)
  • Baugrenzen und Baulinien
  • Grünflächen, Verkehrsflächen, Spielplätze etc.

Der Bebauungsplan ist für Eigentümer und Bauherren verbindlich. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung möglich.

Was tun, wenn kein Bebauungsplan existiert?

Nicht jedes Grundstück liegt in einem Bereich mit Bebauungsplan. In solchen Fällen gelten die Vorschriften des § 34 BauGB (im Innenbereich) oder § 35 BauGB (im Außenbereich).

Im Innenbereich (§ 34 BauGB): Hier darf gebaut werden, wenn sich das Vorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“. Das betrifft insbesondere die Gebäudehöhe, die Dachform, die Nutzung und die Bebauungsdichte. Eine genaue Analyse der Nachbarbebauung ist daher unerlässlich.

Im Außenbereich (§ 35 BauGB): Hier gelten strenge Regeln. Grundsätzlich sind nur privilegierte Vorhaben wie landwirtschaftliche Betriebe oder Windkraftanlagen zulässig. Wohnbebauung ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei bestehenden Gebäuden oder im Rahmen der sogenannten „Splittersiedlungen“.

Tipp: Lassen Sie sich vor dem Grundstückskauf oder der Bauplanung bei der zuständigen Gemeinde beraten und prüfen Sie, ob ein Bebauungsplan in Aufstellung ist oder ob eine Bauvoranfrage sinnvoll wäre.

Worauf muss ich achten, bevor ich baue?

Bevor Sie ein Bauvorhaben planen oder ein Grundstück kaufen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Liegt ein Bebauungsplan vor?
  • Was ist laut Bebauungsplan erlaubt?
  • Gibt es Einschränkungen oder Auflagen?
  • Gibt es Altlasten oder besondere Schutzgebiete?

Wann lohnt sich ein Antrag auf Befreiung?

Nicht jedes Vorhaben passt exakt in die Vorgaben des Bebauungsplans. In bestimmten Fällen kann eine Befreiung nach § 31 BauGB beantragt werden.

Typische Gründe für Befreiungen:

  • Abweichende Dachformen oder Fassadengestaltungen
  • Überschreitung der Baugrenze durch kleinere Anbauten
  • Abweichungen bei der Zahl der Stellplätze

Voraussetzungen: Die Befreiung darf die Grundzüge der Planung nicht berühren und muss städtebaulich vertretbar sein. Zudem muss das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar sein.

Praxis-Tipp: Eine Befreiung lohnt sich vor allem bei kleineren Abweichungen, die sich gut begründen lassen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt erhöht die Erfolgschancen.

Häufige Missverständnisse – und wie Sie sie vermeiden

Viele Bauherren gehen davon aus, dass sie auf ihrem Grundstück „frei“ bauen dürfen. Das ist ein Irrtum. Hier einige typische Missverständnisse:

  • „Ich kann mein Haus einfach vergrößern.“
  • „Ein Wintergarten zählt nicht zur Wohnfläche.“
  • „Mein Nachbar hat auch ein Flachdach, also darf ich das auch.“
  • „Ich kann später einfach eine Einliegerwohnung einbauen.“

Was passiert bei Verstößen gegen den Bebauungsplan?

Wer gegen die Vorgaben des Bebauungsplans verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • Baurechtliche Maßnahmen: Die Bauaufsichtsbehörde kann den Baustopp verfügen oder den Rückbau anordnen.
  • Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes drohen empfindliche Geldbußen.
  • Versicherungsrisiken: Gebäude, die ohne Genehmigung errichtet wurden, können ihren Versicherungsschutz verlieren.
  • Wertminderung: Ein illegal errichtetes Gebäude kann bei Verkauf oder Beleihung Probleme bereiten.

Tipp: Im Zweifel lieber vorher klären als nachher korrigieren. Eine Bauvoranfrage oder ein Gespräch mit dem Bauamt kann Klarheit schaffen.

Bebauungsplan ändern lassen – geht das?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Änderung des Bebauungsplans anzustoßen – etwa bei größeren Projekten oder wenn sich die städtebauliche Situation verändert hat.

Wer kann eine Änderung beantragen? Grundsätzlich kann jeder Bürger oder Investor einen Antrag auf Änderung stellen. Die Entscheidung liegt jedoch bei der Gemeinde.

Ablauf:

  • Antragstellung bei der Gemeinde
  • Prüfung durch die Verwaltung
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
  • Beschluss durch den Gemeinderat

Dauer und Aufwand: Eine Änderung kann mehrere Monate bis Jahre dauern und verursacht Kosten. Die Erfolgsaussichten hängen stark von der städtebaulichen Zielsetzung der Gemeinde ab.

Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit der Gemeinde und prüfen Sie, ob eine Änderung realistisch ist oder ob Alternativen wie eine Befreiung infrage kommen.

Checkliste: So machen Sie es richtig

Bevor Sie mit der Planung beginnen, gehen Sie diese Punkte durch:

  • Bebauungsplan bei der Gemeinde einsehen
  • Art und Maß der Nutzung prüfen
  • Baugrenzen und Baulinien beachten
  • Vorgaben zu Dachform, Fassaden, Stellplätzen prüfen
  • Bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Bauamt halten
  • Frühzeitig einen Architekten oder Anwalt für öffentliches Baurecht (Verwaltungsrecht) einbeziehen

Fazit

Ein fundierter Blick in den Bebauungsplan schützt vor bösen Überraschungen und spart bares Geld. Ob Neubau, Erweiterung oder Grundstückskauf – wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, plant sicherer und effizienter. Bei komplexen Fragen oder Unsicherheiten lohnt sich eine individuelle Beratung. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihr Vorhaben rechtssicher umzusetzen.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.