Was zählt als Umweltverschmutzung?
Umweltverschmutzung kann viele Formen annehmen. Häufige Beispiele aus der Praxis:
- Illegale Müllablagerung auf öffentlichen oder privaten Flächen
- Ablassen von Altöl oder Chemikalien in Gewässer oder Böden
- Luftverschmutzung durch Rauch, Staub oder giftige Gase
- Lärmbelästigung außerhalb zulässiger Zeiten
- Verstöße gegen Bau- oder Naturschutzauflagen
Wichtig: Auch wenn es sich „nur“ um kleinere Verstöße handelt, können diese langfristig gravierende Folgen haben – für die Umwelt und für die Gesundheit der Anwohner.
Wer ist zuständig? – Die richtigen Ansprechpartner
Je nach Art der Umweltverschmutzung sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die wichtigsten Anlaufstellen:
- Untere Umweltbehörde (meist beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung)
- Wasserwirtschaftsamt bei Gewässerverunreinigungen
- Gewerbeaufsichtsamt bei Industrieemissionen
- Polizei bei akuten Gefahren oder Straftaten
- Ordnungsamt bei kommunalen Verstößen (z. B. Lärm, Müll)
Tipp: Dokumentieren Sie den Vorfall möglichst genau – mit Fotos, Uhrzeit, Ort und Beschreibung. Je konkreter Ihre Angaben, desto besser kann die Behörde reagieren.
So zeigen Sie Umweltverschmutzung richtig an – Schritt für Schritt
- Beobachtung dokumentieren Fotos oder Videos machen, Datum, Uhrzeit und Ort notieren, ggf. Zeugen benennen
- Behörde kontaktieren Sachlich und präzise schildern, was passiert ist – telefonisch, per E-Mail oder über Online-Formulare
- Nachverfolgung Eingangsbestätigung anfordern, bei ausbleibender Reaktion nach einigen Tagen nachhaken
- Anonym oder mit Namen? Anzeigen können auch anonym erfolgen – mit Namensnennung ist die Bearbeitung oft effektiver
Was passiert nach der Anzeige?
Nach Eingang Ihrer Anzeige prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt. Je nach Schwere des Verstoßes kann Folgendes passieren:
- Vor-Ort-Kontrolle durch Mitarbeiter der Behörde
- Anhörung des Verursachers
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens
- Sofortmaßnahmen, z. B. Beseitigung von Gefahrstoffen oder Sperrung von Flächen
Sie als Hinweisgeber erhalten in der Regel keine detaillierte Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens – insbesondere bei anonymen Anzeigen. Dennoch: Ihre Meldung kann entscheidend sein, um Umweltverstöße zu stoppen.
Whistleblower-Schutz und Anonymität
Viele Bürger zögern, Umweltverstöße zu melden – aus Angst vor Konflikten oder Nachteilen. Doch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Missstände melden:
- Anonyme Meldung ist möglich, z. B. über Online-Portale oder spezielle Hinweisgeberstellen
- Vertraulichkeit: Ihre Identität darf nicht ohne Ihre Zustimmung offengelegt werden
- Schutz vor Repressalien: Kündigungen, Mobbing oder andere Nachteile sind verboten und können rechtlich verfolgt werden
Tipp: Wenn Sie sich unsicher fühlen, lassen Sie sich vorab rechtlich beraten – so können Sie Ihre Rechte bestmöglich wahren.
Was tun, wenn Behörden nicht reagieren?
Leider kommt es vor, dass Anzeigen nicht ernst genommen oder gar ignoriert werden. In solchen Fällen haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Erinnerung schreiben: Freundlich, aber bestimmt nachfragen, ob der Vorgang bearbeitet wurde
- Dienstaufsichtsbeschwerde: Bei wiederholter Untätigkeit können Sie sich an die übergeordnete Behörde wenden
- Rechtsanwalt einschalten: Bei gravierenden Fällen oder drohenden Schäden kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein
Wichtig: Bleiben Sie sachlich und dokumentieren Sie Ihre Kommunikation – das erhöht Ihre Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft.
Häufige Missverständnisse – und was wirklich stimmt
- „Das bringt doch nichts“ – Falsch. Behörden sind verpflichtet, Hinweisen nachzugehen.
- „Ich muss den Täter selbst überführen“ – Nein. Ihre Aufgabe ist die Meldung, nicht die Ermittlung.
- „Ich mache mich strafbar, wenn ich jemanden anzeige“ – Ebenfalls falsch. Eine Anzeige ist Ihr gutes Recht, solange sie sachlich und wahrheitsgemäß erfolgt.
Das sollten Sie wissen – Umweltrecht ist auch Strafrecht
Je nach Schwere des Verstoßes kann Umweltverschmutzung nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat sein (§§ 324 ff. StGB). Wer etwa Gewässer verunreinigt oder gefährliche Abfälle illegal entsorgt, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Auch fahrlässiges Verhalten kann strafbar sein.
Fazit: Verantwortung übernehmen lohnt sich
Wer Umweltverschmutzung meldet, übernimmt Verantwortung – für sich, seine Nachbarschaft und die Umwelt. Mit einer gut dokumentierten Anzeige und dem richtigen Vorgehen können Sie aktiv zur Verbesserung beitragen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.



