Was ist eine Schenkung im rechtlichen Sinne?
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen – etwa Immobilien, Geldbeträgen oder Unternehmensanteilen – auf eine andere Person. Sie erfolgt durch einen Schenkungsvertrag, der bei Immobilien notariell beurkundet werden muss (§ 518 BGB). Auch bei Geldschenkungen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte: Freibeträge und Fristen
Die Schenkungsteuer orientiert sich an der Erbschaftsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge:
| Beziehung zum Schenker | Freibetrag alle 10 Jahre |
|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Andere Personen | 20.000 € |
Wichtig: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer also frühzeitig und in Etappen schenkt, kann Steuern sparen.
Praxisbeispiel: Schenkung einer Immobilie an die Tochter
Frau Müller möchte ihrer Tochter das Elternhaus schenken. Der Verkehrswert beträgt 350.000 €. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 € liegt, fällt keine Schenkungsteuer an. Um sich abzusichern, vereinbart Frau Müller ein lebenslanges Wohnrecht für sich und eine Pflegeverpflichtung für die Tochter. Der Notar beurkundet die Schenkung und das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
Dieses Beispiel zeigt, wie eine durchdachte Gestaltung steuerliche Vorteile bringt und gleichzeitig die Versorgung im Alter sichert. Wichtig ist, dass solche Vereinbarungen rechtlich sauber formuliert und dokumentiert werden.
Vorteile einer Schenkung zu Lebzeiten
- Steuerliche Optimierung: Durch gestaffelte Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen.
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Klare Regelungen zu Lebzeiten schaffen Transparenz.
- Versorgung der Angehörigen: Kinder oder Enkel können frühzeitig finanziell unterstützt werden.
- Gestaltungsspielraum: Schenkungen können mit Auflagen oder Rückforderungsrechten versehen werden (z. B. Wohnrecht, Pflegeverpflichtung).
Häufige Fehler bei Schenkungen – und wie man sie vermeidet
Viele Schenkungen scheitern nicht an der guten Absicht, sondern an fehlender Planung. Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
- Keine schriftliche Vereinbarung: Mündliche Absprachen führen oft zu Streit oder rechtlicher Unsicherheit.
- Keine Rückforderungsrechte: Wer sich nicht absichert, kann im Pflegefall auf Sozialhilfe angewiesen sein – das Amt fordert dann ggf. die Schenkung zurück.
- Steuerliche Freibeträge nicht genutzt: Eine große Einmalschenkung kann unnötige Steuerlast verursachen.
- Pflichtteilsansprüche ignoriert: Enterbte Angehörige können Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
Wer diese Punkte beachtet, schützt sich und seine Familie vor bösen Überraschungen.
Nachteile und Risiken
- Pflichtteilsergänzungsansprüche: Schenkungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, wenn sie weniger als zehn Jahre zurückliegen.
- Rückforderung bei Pflegebedürftigkeit: Wer später Sozialleistungen beantragt, muss unter Umständen die Schenkung rückgängig machen (§ 528 BGB).
- Verlust der Kontrolle: Einmal verschenktes Vermögen gehört nicht mehr dem Schenker – das kann bei familiären Konflikten problematisch werden.
- Notwendigkeit der notariellen Beurkundung: Bei Immobilien entstehen zusätzliche Kosten und Aufwand.
Best Practices: So macht man es richtig
- Schenkungsvertrag schriftlich festhalten
- Rückforderungsrechte und Auflagen vereinbaren
- Steuerliche Beratung einholen
- Zeitlich gestaffelte Schenkungen planen
- Pflegeverpflichtung oder Wohnrecht vertraglich regeln
Fazit
Eine Schenkung zu Lebzeiten bietet viele Vorteile – von steuerlicher Entlastung bis zur familiären Klarheit. Doch sie sollte nie unüberlegt erfolgen. Wer rechtliche Fallstricke kennt, häufige Fehler vermeidet und individuelle Rückforderungsrechte vereinbart, schützt sich und seine Angehörigen. Eine kompetente Beratung hilft, die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.



