Was bedeutet „zulassungsbeschränkt“?
Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist. Dies geschieht entweder durch:
- Numerus Clausus (NC): Die Auswahl erfolgt nach Abiturnote oder Wartezeit.
- Eignungsfeststellungsverfahren (EFV): Zusätzlich zur Note müssen Bewerber bestimmte Fähigkeiten nachweisen.
- Zentrale Vergabe: Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern wie Medizin oder Pharmazie erfolgt die Vergabe über eine Online-Plattform wie hochschulstart.de.
Wichtige Begriffe im Hochschulrecht kurz erklärt
- Numerus Clausus (NC): Zulassungsbeschränkung auf Basis der Abiturnote.
- AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen): Verfahren, bei dem Hochschulen eigene Kriterien anwenden.
- Kapazitätsklage: Klage gegen die Annahme, dass keine weiteren Studienplätze verfügbar sind.
- Härtefallregelung: Bevorzugte Zulassung bei besonderen persönlichen Umständen.
- Studienplatztausch: Wechsel des Studienorts durch Tausch mit einem anderen Studierenden.
Ihre Rechte als Bewerber – das sollten Sie wissen
1. Recht auf freie Berufswahl
Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert Ihnen das Recht, Ihren Beruf frei zu wählen – und damit auch das Studienfach. Zulassungsbeschränkungen müssen daher sachlich gerechtfertigt und transparent sein.
2. Transparenz der Auswahlkriterien
Hochschulen sind verpflichtet, ihre Auswahlkriterien offen zu legen. Achten Sie darauf, ob die Kriterien nachvollziehbar und rechtlich zulässig sind.
3. Studienplatzklage – eine Option bei Ablehnung
Wenn Sie trotz formaler Eignung abgelehnt wurden, kann eine Studienplatzklage sinnvoll sein. Dabei wird geprüft, ob die Hochschule ihre Kapazitäten korrekt berechnet hat. Häufig zeigt sich, dass mehr Plätze hätten vergeben werden können.
4. Fristen beachten
Wichtig: Die Fristen für eine Studienplatzklage sind kurz – oft nur wenige Wochen nach Ablehnungsbescheid. Wer hier zögert, verliert wertvolle Chancen.
Studienplatztausch – eine oft übersehene Möglichkeit
Ein wenig bekannter, aber legaler Weg zum Wunschstudienort ist der Studienplatztausch. Dabei tauschen zwei Studierende desselben Studiengangs und Fachsemesters ihre Plätze – etwa, weil sie näher an ihrem Heimatort studieren möchten.
Voraussetzungen:
- Beide Tauschpartner müssen im gleichen Studiengang und Fachsemester eingeschrieben sein.
- Die Studienleistungen müssen vergleichbar sein.
- Der Tausch muss von beiden Hochschulen genehmigt werden.
- Es darf kein Sonderzulassungsverfahren (z. B. Härtefall) vorliegen.
Tipp: Plattformen wie Tauschbörsen oder spezialisierte Kanzleien helfen bei der Suche nach einem passenden Tauschpartner. Besonders in Medizin ist diese Option beliebt – und oft erfolgreicher als gedacht.
Private Hochschulen als Alternative – Chancen und Risiken
Wer an staatlichen Hochschulen keinen Platz bekommt, sollte auch einen Blick auf private Hochschulen werfen. Diese bieten oft ähnliche Studiengänge – mit anderen Zulassungsverfahren.
Chancen:
- Kein NC, sondern Auswahlgespräche oder Eignungstests
- Kleine Lerngruppen und intensive Betreuung
- Moderne Ausstattung und enge Praxisanbindung
- Hohe Abschlussquoten und kurze Studienzeiten
Risiken:
- Hohe Studiengebühren (oft mehrere Tausend Euro pro Semester)
- Eingeschränkte Studiengangsauswahl
- Teilweise geringere Bekanntheit bei Arbeitgebern
Wichtig: Achten Sie auf staatliche Anerkennung und Akkreditierung der Hochschule. Nur dann ist der Abschluss gleichwertig mit dem einer staatlichen Universität.
Häufige Missverständnisse – und was wirklich stimmt
- „Mit meinem NC habe ich sowieso keine Chance.“ Falsch. Neben dem NC zählen oft auch andere Kriterien wie Berufserfahrung, Auswahlgespräche oder Tests.
- „Eine Klage bringt nichts.“ Ebenfalls falsch. Studienplatzklagen haben in bestimmten Fächern – insbesondere Medizin – regelmäßig Erfolg, wenn sie gut vorbereitet sind.
- „Ich kann mich nur an einer Hochschule bewerben.“ Nein. Mehrfachbewerbungen erhöhen Ihre Chancen erheblich – auch im Klageverfahren.
Checkliste: So machen Sie es richtig
- Bewerbungsfristen und -portale prüfen (z. B. hochschulstart.de)
- Auswahlkriterien der Wunschhochschule genau lesen
- Ablehnungsbescheid sorgfältig prüfen
- Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
- Studienplatzklage rechtzeitig einreichen (ggf. mehrere Hochschulen)
- Studienplatztausch prüfen
- Private Hochschulen als Alternative in Betracht ziehen
Fazit: Informiert handeln statt resignieren
Zulassungsbeschränkungen sind kein endgültiges Aus. Ob durch Studienplatzklage, Tausch, private Hochschule oder gezielte Bewerbung – es gibt Wege zum Ziel. Entscheidend ist, informiert und rechtzeitig zu handeln. Wenn Sie Ihre Möglichkeiten prüfen oder rechtliche Schritte erwägen möchten, stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Seite.



