Was ist eine Falschaussage – und wann wird sie strafbar?
Eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor Gericht oder einer zur eidlichen Vernehmung befugten Stelle wissentlich falsche Angaben macht. Dabei unterscheidet das Strafgesetzbuch (StGB) zwischen:
- Uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB): Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.
- Meineid (§ 154 StGB): Falschaussage unter Eid – Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre.
- Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB): Wenn jemand absichtlich eine andere Person zu Unrecht beschuldigt – ebenfalls strafbar.
Wichtig: Auch das bewusste Weglassen wesentlicher Informationen kann als Falschaussage gewertet werden, wenn dadurch ein falscher Gesamteindruck entsteht.
Typische Missverständnisse – und warum sie gefährlich sind
Viele glauben, dass kleine Ungenauigkeiten oder Erinnerungslücken nicht strafbar seien. Das stimmt nur teilweise:
- Irrtum ist nicht strafbar: Nur wer sich ehrlich irrt oder etwas vergessen hat, macht sich nicht strafbar.
- Vorsatz ist entscheidend: Nur wer bewusst falsch aussagt, handelt strafbar.
- „Ich sage lieber nichts“ ist erlaubt: Wer sich selbst belasten könnte, darf die Aussage verweigern (§ 55 StPO).
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie aussagen müssen oder dürfen, lassen Sie sich vorab rechtlich beraten.
Was tun, wenn Ihnen eine Falschaussage vorgeworfen wird?
Ein Vorwurf der Falschaussage ist ernst – und kann weitreichende Folgen haben, etwa:
- Verlust des Arbeitsplatzes (z. B. bei Beamten)
- Reputationsschäden
- Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen
So machen Sie es richtig:
- Schweigen ist Ihr gutes Recht: Machen Sie keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung.
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Ein erfahrener Strafverteidiger prüft, ob tatsächlich eine Falschaussage vorliegt.
- Beweise sichern: Notizen, E-Mails oder Zeugen können helfen, Ihre Aussage zu stützen.
- Verbotsirrtum prüfen: Wussten Sie nicht, dass Ihre Aussage falsch war, kann das strafmildernd wirken.
Disziplinarische und berufliche Folgen
Eine Falschaussage kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben – auch beruflich kann sie gravierende Auswirkungen nach sich ziehen.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst:
- Disziplinarverfahren: Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Falschaussage kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
- Verlust der Beamtenstellung: Bei schwerwiegenden Verstößen droht die Entfernung aus dem Dienst.
- Rufschädigung: Auch ohne formale Konsequenzen kann das Vertrauen in die Integrität dauerhaft beschädigt sein.
Für andere Berufsgruppen:
- Berufsrechtliche Konsequenzen: Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder andere Berufsgeheimnisträger riskieren den Verlust ihrer Zulassung.
- Kündigung: Auch im privaten Arbeitsverhältnis kann eine Falschaussage ein Kündigungsgrund sein – insbesondere, wenn sie das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört.
Fazit: Wer beruflich Verantwortung trägt, sollte sich der Tragweite einer Falschaussage besonders bewusst sein. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Risiken zu vermeiden und die eigene Position zu schützen.
Rechte und Pflichten als Zeuge – kompakt erklärt
Wer als Zeuge vor Gericht geladen wird, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen.
Pflichten eines Zeugen:
- Erscheinungspflicht: Wer ordnungsgemäß geladen wurde, muss vor Gericht erscheinen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann mit Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft geahndet werden.
- Wahrheitspflicht: Zeugen sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Eine vorsätzliche Falschaussage ist strafbar.
- Aussagepflicht: Grundsätzlich muss ein Zeuge zur Sache aussagen – es sei denn, es besteht ein gesetzliches Verweigerungsrecht.
- Beeidigung: In bestimmten Fällen kann das Gericht die Aussage unter Eid verlangen.
Rechte eines Zeugen:
- Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO): Gilt z. B. für nahe Angehörige des Angeklagten (Ehegatten, Eltern, Kinder).
- Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO): Wenn sich der Zeuge durch seine Aussage selbst belasten würde.
- Recht auf anwaltliche Beratung: Vor allem bei komplexen oder belastenden Sachverhalten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Tipp: Wer unsicher ist, ob er aussagen muss oder darf, sollte sich vor der Vernehmung rechtlich beraten lassen – das schützt vor ungewollten Fehlern.
Fazit: Wahrheit schützt – und Beratung hilft
Wer vor Gericht aussagt, sollte seine Rechte, Pflichten und Risiken genau kennen. Eine gut gemeinte Aussage kann juristische Folgen haben, wenn sie falsch oder unvollständig ist. Mit juristischer Beratung lassen sich Fehler vermeiden. Sie sind unsicher oder benötigen Unterstützung? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.



