Nachlassplanung für Unternehmen, Erbe, Schenkung, Verkaufen, Familienunternehmen

Nachlassplanung für Unternehmer: Worauf müssen Sie achten?

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Die Nachlassplanung für Unternehmer ist entscheidend, um das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Durch klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, steuerliche Optimierung und die Absicherung der Familie können Sie Risiken minimieren und eine geregelte Zukunft für Ihr Unternehmen und Ihre Angehörigen gewährleisten.

1. Unternehmensnachfolge frühzeitig klären

Eine der zentralen Fragen ist: Wer soll das Unternehmen weiterführen? Je nach Unternehmensstruktur gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Familieninterne Nachfolge: Wenn ein Familienmitglied das Unternehmen übernimmt, sollte dies durch eine frühzeitige Regelung, etwa in Form eines Testaments oder eines Übergabevertrags, abgesichert werden.
  • Externe Nachfolge: Falls keine familieninterne Lösung besteht, kann die Nachfolge durch Verkauf oder die Bestellung eines externen Geschäftsführers erfolgen.

Best Practice:

Frühzeitige Gespräche mit möglichen Nachfolgern führen, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.

2. Erbrechtliche Regelungen beachten

Das deutsche Erbrecht sieht für Erben gesetzliche Ansprüche vor. Besonders wichtig sind hier:

  • Pflichtteilsansprüche: Kinder oder Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen Pflichtteile geltend machen. Eine unbedachte Unternehmensübertragung kann dazu führen, dass liquide Mittel für Pflichtteilsauszahlungen fehlen.
  • Erbvertrag vs. Testament: Während ein Testament flexibel geändert werden kann, bietet ein Erbvertrag eine verbindliche Regelung mit allen Beteiligten.

Tipp:

Lassen Sie sich erbrechtlich beraten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

3. Steuerliche Folgen berücksichtigen

Erbschaft- und Schenkungsteuer können eine erhebliche Belastung darstellen. Unternehmer sollten daher steuerliche Freibeträge optimal ausschöpfen:

  • Verschonungsregelungen nutzen: Bei Familienunternehmen besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
  • Gestaltung durch Schenkung: Durch schrittweise Schenkung zu Lebzeiten können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Häufiges Missverständnis:

Viele Unternehmer glauben, dass ihr Unternehmen automatisch steuerfrei vererbt werden kann – das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

4. Haftung und Risiken für Unternehmensnachfolger

Ein Unternehmensnachfolger übernimmt nicht nur die Geschäftstätigkeit, sondern auch eventuelle Risiken und Verbindlichkeiten. Zu den wichtigsten Haftungsrisiken gehören:

  • Steuerliche Altlasten: Steuerforderungen des Finanzamts können auch nach dem Erbfall bestehen bleiben und müssen berücksichtigt werden.
  • Haftung für bestehende Verträge: Der Nachfolger übernimmt bestehende Vertragsverpflichtungen, etwa gegenüber Kunden, Lieferanten oder Banken.
  • Sozialversicherungsrechtliche Verantwortung: Falls Arbeitnehmer beschäftigt sind, muss der Nachfolger auch für sozialversicherungsrechtliche Themen geradestehen.

Tipp:

Eine sorgfältige Prüfung aller Unternehmensverbindlichkeiten ist essenziell, bevor die Nachfolge angetreten wird. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Steuerberater kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

5. Nachlassregelung für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern

Falls das Unternehmen nicht von einer Einzelperson geführt wird, sondern mehrere Gesellschafter beteiligt sind, spielt die Nachlassregelung eine besondere Rolle. Wichtige Fragen sind:

  • Was passiert mit den Geschäftsanteilen des verstorbenen Gesellschafters? Werden sie vererbt, verkauft oder auf andere Gesellschafter übertragen?
  • Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag: Ein Gesellschaftsvertrag kann eine klare Regelung enthalten, etwa eine Kaufoption für die verbleibenden Gesellschafter oder eine festgelegte Übernahmeregelung für Erben.
  • Steuerliche und rechtliche Auswirkungen der Übertragung: Die Übernahme von Geschäftsanteilen kann steuerliche Pflichten nach sich ziehen.

Best Practice:

Bereits zu Lebzeiten sollten Gesellschafter klare Vereinbarungen über die Nachfolgeregelung treffen, um Unsicherheiten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

6. Absicherung der Familie

Nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Familie sollte finanziell abgesichert sein. Dazu gehören:

  • Lebensversicherung für Unternehmensverbindlichkeiten: Eine Lebensversicherung kann Liquiditätsengpässe nach dem Ableben ausgleichen.
  • Ehegatten- und Kinderregelungen: Klare testamentarische Regelungen verhindern spätere Konflikte.

7. Praktische Schritte zur Umsetzung einer Nachlassplanung

Eine strukturierte Vorgehensweise erleichtert die Regelung des unternehmerischen Nachlasses. Folgende Schritte sollten beachtet werden:

  • Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags: Definieren Sie, wer das Unternehmen übernehmen soll und welche Regelungen für die Erben gelten.
  • Abstimmung mit Steuerberatern und Rechtsanwälten: Prüfen Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Fallstricke frühzeitig.
  • Regelung der Unternehmensnachfolge: Besprechen Sie mit möglichen Nachfolgern deren Pläne und klären Sie Vertragsdetails.
  • Anpassung des Gesellschaftsvertrags: Falls Sie mehrere Gesellschafter haben, sollten Übernahmeklauseln oder Kaufoptionen schriftlich geregelt sein.
  • Finanzielle Absicherung der Familie prüfen: Sorgen Sie für ausreichenden finanziellen Schutz, etwa durch Versicherungen oder Rücklagen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Nachlassplanung: Lebensumstände, Unternehmensstrukturen und Gesetze ändern sich – passen Sie Ihre Nachlassplanung regelmäßig an.

Fazit

Eine durchdachte Nachlassplanung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen erfolgreich weitergeführt wird und finanzielle sowie rechtliche Fallstricke vermieden werden. Wer frühzeitig handelt und Expertenrat einholt, schützt seine Familie und sein Lebenswerk. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Sollten Sie Unterstützung bei der Nachlassplanung benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.