Was bedeutet Enterbung?
Eine Enterbung bedeutet, dass eine Person, die nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt wäre, durch ein Testament oder einen Erbvertrag vom Nachlass ausgeschlossen wird. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die betroffene Person leer ausgeht. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe. Anspruchsberechtigt sind:
- Kinder (auch Adoptivkinder)
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern, falls der Verstorbene keine Kinder hinterlassen hat
Nicht anspruchsberechtigt sind Geschwister, Großeltern und entferntere Verwandte.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Familienstand des Erblassers ab. Hier einige Beispiele:
- Ein enterbtes Kind (Erblasser war unverheiratet, zwei Kinder): Gesetzlicher Erbteil: 1/2, Pflichtteilsquote: 1/4
- Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Erbteil: 1/2, Pflichtteil: 1/4
- Ehepartner bei Gütertrennung (zwei Kinder vorhanden): Gesetzlicher Erbteil: 1/3, Pflichtteilsquote: 1/6 des Nachlasses.
Wie kann der Pflichtteil entzogen werden?
Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen nach § 2333 BGB entzogen werden, beispielsweise wenn der Berechtigte:
- Ein schweres Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat
- Den Erblasser grob misshandelt oder böswillig seine Unterhaltspflichten verletzt hat
- Eine schwere Straftat begangen hat, die eine Erbunwürdigkeit begründet
Achtung: Grober Undank reicht nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.
Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Rechte durch
Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss von den Erben aktiv eingefordert werden. Folgende Schritte sind notwendig:
- Nachlass ermitteln: Machen Sie Ihre Auskunftsansprüche geltend und lassen Sie sich von den Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
- Pflichtteilsanspruch geltend machen: Auf Basis des Nachlassverzeichnisses fordern Sie Ihren Pflichtteil außergerichtlich von den Erben ein.
- Notfalls klagen: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, bleibt der Weg über das Gericht.
Fazit
Auch wenn eine Enterbung zunächst wie ein endgültiger Ausschluss vom Erbe wirkt, haben nahe Angehörige oft noch Anspruch auf den Pflichtteil. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und diese gegebenenfalls durchzusetzen. Sollten Sie unsicher sein oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.



