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Enterbt – welches Erbe steht mir trotzdem zu?

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Die Nachricht, enterbt worden zu sein, kann ein Schock sein. Viele Menschen wissen nicht, dass sie trotz Enterbung oft noch Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Dieser Artikel erklärt, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können. So sind Sie bestens informiert und können Ihre Ansprüche geltend machen.

Was bedeutet Enterbung?

Eine Enterbung bedeutet, dass eine Person, die nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt wäre, durch ein Testament oder einen Erbvertrag vom Nachlass ausgeschlossen wird. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die betroffene Person leer ausgeht. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe. Anspruchsberechtigt sind:

  • Kinder (auch Adoptivkinder)
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, falls der Verstorbene keine Kinder hinterlassen hat

Nicht anspruchsberechtigt sind Geschwister, Großeltern und entferntere Verwandte.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Familienstand des Erblassers ab. Hier einige Beispiele:

  • Ein enterbtes Kind (Erblasser war unverheiratet, zwei Kinder): Gesetzlicher Erbteil: 1/2, Pflichtteilsquote: 1/4
  • Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft: Gesetzlicher Erbteil: 1/2, Pflichtteil: 1/4
  • Ehepartner bei Gütertrennung (zwei Kinder vorhanden): Gesetzlicher Erbteil: 1/3, Pflichtteilsquote: 1/6 des Nachlasses.

Wie kann der Pflichtteil entzogen werden?

Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen nach § 2333 BGB entzogen werden, beispielsweise wenn der Berechtigte:

  • Ein schweres Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat
  • Den Erblasser grob misshandelt oder böswillig seine Unterhaltspflichten verletzt hat
  • Eine schwere Straftat begangen hat, die eine Erbunwürdigkeit begründet

Achtung: Grober Undank reicht nicht aus, um den Pflichtteil zu entziehen.

Pflichtteil einklagen: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss von den Erben aktiv eingefordert werden. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. Nachlass ermitteln: Machen Sie Ihre Auskunftsansprüche geltend und lassen Sie sich von den Erben ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
  2. Pflichtteilsanspruch geltend machen: Auf Basis des Nachlassverzeichnisses fordern Sie Ihren Pflichtteil außergerichtlich von den Erben ein.
  3. Notfalls klagen: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, bleibt der Weg über das Gericht.

Fazit

Auch wenn eine Enterbung zunächst wie ein endgültiger Ausschluss vom Erbe wirkt, haben nahe Angehörige oft noch Anspruch auf den Pflichtteil. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und diese gegebenenfalls durchzusetzen. Sollten Sie unsicher sein oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.