1. Wann droht ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ein Fahrverbot kann verhängt werden, wenn:
- Innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten wurde.
- Außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h oder mehr vorliegt.
- Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb eines kurzen Zeitraums festgestellt werden.
- Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden kann.
Neben dem Fahrverbot drohen hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel ein bis drei Monate, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
2. Typische Fehler beim Einspruch gegen ein Fahrverbot
Viele Betroffene machen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Fehler, die ihre Erfolgschancen verringern. Beispiele:
- Versäumnis der Einspruchsfrist: Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen.
- Unzureichende Begründung: Pauschale Behauptungen, die Messung sei fehlerhaft, reichen nicht aus. Es braucht fundierte Argumente oder ein technisches Gutachten.
- Keine Prüfung der Messmethode: Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist fehlerfrei – eine Überprüfung kann sich lohnen.
3. Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung des Fahrverbots
Es gibt verschiedene Wege, um ein Fahrverbot anzufechten oder dessen Auswirkungen zu mildern:
a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgversprechend sein. Fehlerhafte Messgeräte, falsche Bedienung oder ungünstige Messbedingungen können zu falschen Messergebnissen führen. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Messung fehlerhaft war und ob sich ein Einspruch lohnt.
b) Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe
In manchen Fällen kann ein Fahrverbot durch eine erhöhte Geldstrafe ersetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn keine besonders schweren Verstöße oder wiederholte Regelverletzungen vorliegen. Besonders Berufstätige mit hoher beruflicher Abhängigkeit vom Fahrzeug können unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Regelung beantragen.
c) Härtefallregelung
Ein Fahrverbot kann in Ausnahmefällen abgemildert oder aufgehoben werden, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass dies existenzgefährdende Folgen hätte (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, dringende medizinische Fahrten oder Pflege von Angehörigen).
d) Verhandlung über die Dauer des Fahrverbots
Falls das Fahrverbot nicht komplett abgewendet werden kann, gibt es Möglichkeiten, die Dauer zu beeinflussen. Eine frühzeitige Einsichtnahme und Bereitschaft zur verkehrspsychologischen Schulung kann sich positiv auswirken.
4. Wann droht ein Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, während ein Führerscheinentzug gravierendere Folgen hat. Ein Führerschein wird in der Regel entzogen, wenn:
- Der Fahrer wiederholt und erheblich gegen die Verkehrsregeln verstößt.
- Eine hohe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.
- Alkohol oder Drogen am Steuer festgestellt werden.
- Eine fahrlässige oder vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung nachgewiesen wird.
Der Führerscheinentzug führt dazu, dass der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung beantragen muss, möglicherweise unter Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
5. Möglichkeiten, ein Fahrverbot hinauszuzögern
Falls sich das Fahrverbot nicht vermeiden lässt, kann zumindest der Zeitpunkt der Vollstreckung unter bestimmten Bedingungen beeinflusst werden:
- Aufschub beantragen: In vielen Fällen kann das Fahrverbot einige Monate später angetreten werden – hilfreich für Berufstätige, die gerade eine wichtige berufliche Phase durchlaufen.
- Urlaubszeit nutzen: Wer das Fahrverbot mit einem geplanten Urlaub abstimmt, kann die Einschränkung abmildern.
6. Alternative Verkehrsmittel und Übergangslösungen
Für diejenigen, die trotz Fahrverbot mobil bleiben müssen, gibt es sinnvolle Übergangslösungen:
- Carsharing & Mietwagen: Je nach Beruf kann ein kurzfristiges Mietfahrzeug eine Lösung sein.
- Öffentlicher Nahverkehr: Der Wechsel auf Bus und Bahn kann für die Dauer des Fahrverbots eine echte Alternative sein.
- Fahrgemeinschaften organisieren: Besonders Berufspendler können Fahrgemeinschaften mit Kollegen bilden.
Fazit
Ein Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit muss nicht automatisch hingenommen werden – es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren oder es zumindest hinauszuzögern. Eine sorgfältige Prüfung des Bußgeldbescheids, strategische Argumentation und die Nutzung von Sonderregelungen können helfen, den Schaden zu minimieren.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Fall benötigen oder Ihre Möglichkeiten prüfen lassen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Strategie, um Ihre Mobilität zu sichern!



