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Explosion der Baukosten trotz Kostenvoranschlag: Ihre rechtlichen Möglichkeiten

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Ein eigenes Bauprojekt ist eine große Investition – sowohl finanziell als auch emotional. Viele Bauherren verlassen sich daher auf einen Kostenvoranschlag, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben. Doch immer wieder kommt es vor, dass die tatsächlichen Baukosten unerwartet in die Höhe schießen. Nachfolgend erfahren Sie welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben.

Typische Ursachen für Kostenexplosionen bei Bauvorhaben

Oft sind Bauherren mit unerwarteten Preissteigerungen konfrontiert, die verschiedene Ursachen haben können:

  • Unerwartete Materialpreiserhöhungen – Steigende Rohstoffpreise oder Lieferengpässe führen dazu, dass Baumaterialien teurer werden als ursprünglich kalkuliert.
  • Planungsfehler oder ungenaue Kalkulation – Werden wichtige Kostenbestandteile im Kostenvoranschlag übersehen, entstehen zwangsläufig Mehrkosten.
  • Nachträgliche Änderungen oder Zusatzwünsche – Anpassungen während des Baus (z. B. hochwertigere Ausstattung, zusätzliche Arbeiten) verursachen schnell erhebliche Preissteigerungen.
  • Verzögerungen durch externe Faktoren – Wetterbedingungen, fehlende Genehmigungen oder unerwartete Schwierigkeiten am Bau verzögern das Projekt und treiben die Kosten nach oben.

Um unvorhergesehene Mehrkosten zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und eine detaillierte Kostenkalkulation von Anfang an unerlässlich.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag – der eigentlich „Kostenanschlag“ genannt wird, § 649 BGB – ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens. Er dient Bauherren als Orientierung, stellt aber grundsätzlich keine feste Preiszusage dar. Dennoch gibt es rechtliche Grenzen, die verhindern sollen, dass Bauherren willkürlich mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert werden.

Welche Rechte haben Bauherren?

Wenn die Baukosten erheblich steigen, haben Bauherren verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  1. Prüfung der Überschreitung – Eine moderate Kostenüberschreitung von bis zu 20% kann noch als zumutbar gelten. Liegt die Erhöhung darüber, sollte der Bauherr dringend eine Prüfung veranlassen.
  2. Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung – Der Auftragnehmer muss erhebliche Kostensteigerungen frühzeitig mitteilen. Unterbleibt diese Information, kann sich der Bauherr auf § 650 Abs. 2 BGB berufen und eine Anpassung der Vergütung verweigern.
  3. Vertragsgrundlage prüfen – Wenn im Bauvertrag ein Festpreis vereinbart wurde, hat der Bauherr das Recht, eine Nachforderung abzulehnen. Ist nur ein Kostenvoranschlag vereinbart, kann eine nachträgliche Preiserhöhung unter Umständen gerechtfertigt sein.
  4. Mangelhafte Kalkulation durch den Auftragnehmer – Hat der Auftragnehmer den Kostenvoranschlag grob fehlerhaft kalkuliert, kann der Bauherr unter Umständen eine Preisanpassung oder sogar einen Rücktritt vom Vertrag geltend machen.

Checkliste: So schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten

Damit Sie als Bauherr Kostenexplosionen vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen treffen:

  • Festpreisvereinbarung: Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Festpreisvertrag, um sich vor unerwarteten Nachforderungen zu schützen.
  • Detaillierte Baubeschreibung: Lassen Sie sich eine detaillierte Leistungsbeschreibung geben, um nachträgliche Unklarheiten zu vermeiden.
  • Obergrenze für Mehrkosten festlegen: Halten Sie vertraglich fest, dass größere Abweichungen nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung erfolgen dürfen.
  • Regelmäßige Baukontrolle durchführen: Überwachen Sie den Fortschritt und die Kostenentwicklung, um frühzeitig eingreifen zu können.
  • Vergleichsangebote einholen: Lassen Sie sich mehrere Angebote erstellen, um unrealistische Preisvorstellungen zu identifizieren.
  • Unabhängige Experten hinzuziehen: Ein Sachverständiger kann Ihnen helfen, unzulässige Kostensteigerungen zu erkennen und zu hinterfragen.
  • Rechtsberatung nutzen: Holen Sie sich frühzeitig juristischen Rat, wenn Zweifel an der Kostenentwicklung bestehen.

Fazit

Unerwartete Kostensteigerungen bei Bauprojekten können nicht nur die finanzielle Belastung für Bauherren erheblich vergrößern, sondern auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Wer sich bereits im Vorfeld gut informiert, Verträge sorgfältig prüft und klare Vereinbarungen trifft, kann viele Probleme vermeiden. Sollte dennoch eine drastische Kostenüberschreitung eintreten, stehen Bauherren rechtliche Wege offen, um unrechtmäßige Forderungen anzufechten. Falls Sie sich in einer solchen Situation befinden, lohnt sich eine individuelle rechtliche Beratung, um Ihre Rechte durchzusetzen und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem konkreten Bauprojekt? Kontaktieren Sie mich gerne für eine persönliche Beratung!


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.