Steuerliche Unterschiede zwischen Erben und Schenken
Grundsätzlich unterliegen sowohl Erbschaften als auch Schenkungen der Besteuerung. Doch es gibt entscheidende Unterschiede:
- Zeitpunkt der Steuerpflicht:
- Erbschaftssteuer fällt erst nach dem Tod des Erblassers an.
- Schenkungssteuer wird bereits zu Lebzeiten fällig.
- Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad:
- Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch die Steuerlast ist.
- Nahestehende Angehörige wie Ehepartner und Kinder profitieren von höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen.
- Entfernte Verwandte oder Nichtverwandte zahlen deutlich höhere Steuersätze.
- Freibeträge und Steuersätze:
- Freibeträge sind identisch für Erbschaft und Schenkung, variieren jedoch je nach Verwandtschaftsgrad.
- Die Steuersätze reichen je nach Höhe des Vermögens und der Beziehung zum Erblasser von 7 % bis 50 %.
- Wiederholungsmöglichkeiten:
- Schenkungen können alle 10 Jahre steuerfrei bis zur Höhe des Freibetrags erneut erfolgen, wodurch sich eine gestaffelte Vermögensübertragung lohnt.
- Unterschied in der Bewertung von Vermögenswerten:
- Erbschaft: Es gilt der Marktwert am Todestag des Erblassers.
- Schenkung: Hier kann der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung angesetzt werden, was strategische Vorteile bieten kann.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung
1. Frühzeitige Schenkung zur Nutzung von Freibeträgen
Da alle 10 Jahre neue Freibeträge genutzt werden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Vermögensübertragung in Etappen. So kann man größere Vermögenswerte steuerfrei über die Jahre verteilen.
2. Familiengesellschaft oder Stiftung
Eine Familiengesellschaft ermöglicht es, Vermögenswerte gemeinsam zu verwalten und die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Alternativ kann eine Stiftung zur langfristigen Sicherung des Vermögens beitragen.
3. Steuerliche Behandlung von Immobilien
- Erbschaft: Wer eine geerbte Immobilie selbst nutzt, kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben.
- Schenkung: Bei der lebzeitigen Übertragung einer Immobilie können Nießbrauchregelungen helfen, die Steuerlast erheblich zu senken.
4. Unternehmensnachfolge – spezielle Regelungen
Bei der Übertragung eines Unternehmens gelten besondere steuerliche Vorschriften. Unter bestimmten Bedingungen können bis zu 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden, sofern der Betrieb für mindestens fünf Jahre fortgeführt wird.
5. Nießbrauchregelung bei Immobilien
Wer eine Immobilie verschenken möchte, kann sich ein Nießbrauchrecht vorbehalten. Der Beschenkte erhält das Eigentum, während der Schenkende weiterhin Mieteinnahmen oder Wohnrecht behält. Das reduziert die Steuerlast erheblich.
6. Lebensversicherung mit Begünstigung
Lebensversicherungen bieten eine Möglichkeit, Vermögen direkt und steuerlich vorteilhaft an Angehörige zu übertragen. Die Auszahlung unterliegt nicht der Erbschaftssteuer, wenn die Police richtig gestaltet ist.
7. Testament mit klarer Regelung
Ein präzises Testament kann Streitigkeiten verhindern und steuerliche Vorteile sichern. Dabei lohnt sich eine Beratung zur optimalen Gestaltung.
8. Pflichtteil und steuerliche Auswirkungen
Beim Erbe haben nahestehende Angehörige (z. B. Kinder) einen Pflichtteilsanspruch, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dieser Pflichtteil kann steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn er in Form von Vermögenswerten ausgeglichen wird.
Fazit
Eine durchdachte Vermögensübertragung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen. Schenkungen zu Lebzeiten, gestaffelte Übertragungen und gezielte Gestaltungen mit Nießbrauch, Familiengesellschaften oder Versicherungen helfen, das Vermögen steuerlich klug weiterzugeben. Auch die Unternehmensnachfolge erfordert eine frühzeitige Planung, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Wenn Sie eine individuelle Lösung für Ihre Situation suchen oder unsicher sind, wie Sie Ihre Vermögensübertragung optimal gestalten, lassen Sie sich von uns beraten. Eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie hilft, unnötige Steuerlasten zu vermeiden und Ihr Vermögen gezielt weiterzugeben.



