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Nachlassverbindlichkeiten: Wer haftet für Schulden des Erblassers?

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Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hinterlässt er nicht nur Erinnerungen, sondern oft auch Vermögen – oder Schulden. Für viele Erben ist unklar, ob sie automatisch für die Schulden des Erblassers haften. Im Folgenden klären wir, was Nachlassverbindlichkeiten sind, wer dafür verantwortlich ist und wie man sich schützen kann.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten?

Nachlassverbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Nachlass entstehen. Man unterscheidet drei Hauptkategorien:

  1. Erblasserschulden: Dazu zählen alle Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, wie Kredite, Hypotheken oder Steuerschulden.
  2. Erbfallschulden: Diese entstehen durch den Tod des Erblassers, wie Bestattungskosten oder Kosten für die Testamentsvollstreckung.
  3. Nachlasserbenschulden: Verbindlichkeiten, die durch die Verwaltung oder Teilung des Nachlasses entstehen, etwa Kosten für Gutachten oder Rechtsstreitigkeiten.
Wer haftet für die Schulden des Erblassers?

Die Erben haften grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten, da sie in die rechtliche Stellung des Verstorbenen eintreten (§ 1922 BGB). Wichtig ist jedoch: Die Haftung umfasst nicht nur das geerbte Vermögen, sondern auch das Privatvermögen der Erben. Das bedeutet, sie haften unbeschränkt – es sei denn, sie ergreifen entsprechende Maßnahmen.

So schützen Sie sich vor ungewollter Haftung

Um zu verhindern, dass Sie durch Nachlassverbindlichkeiten finanziell überfordert werden, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen:

  1. Nachlass ausschlagen Wenn die Schulden den Nachlasswert übersteigen, können Sie das Erbe ausschlagen. Dies muss jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls geschehen (§ 1944 BGB).
  2. Nachlassverwaltung beantragen Durch eine Nachlassverwaltung wird die Haftung auf den Nachlass beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt somit geschützt (§ 1981 BGB).
  3. Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen Liegen erhebliche Schulden vor, können Sie die Nachlassinsolvenz beantragen (§ 1980 BGB). Auch hier wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt.
  4. Aufgebotsverfahren Mit diesem Verfahren können Sie Gläubiger auffordern, ihre Forderungen anzumelden. Nicht angemeldete Forderungen verlieren ihre Geltendmachungskraft (§ 1970 BGB).
Häufige Missverständnisse
  • „Man erbt automatisch nur das Vermögen, nicht die Schulden.“ Das stimmt so nicht. Erben übernehmen immer alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
  • „Ich hafte nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens.“ Ohne Maßnahmen wie Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.
Fazit

Die Frage der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist komplex, aber mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie finanzielle Risiken minimieren. Informieren Sie sich frühzeitig und prüfen Sie den Nachlass sorgfältig.

Falls Sie unsicher sind oder Unterstützung bei der Erbabwicklung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihnen rechtliche Sicherheit bietet.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.