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Gekündigt aufgrund langer Krankheit: Geht das überhaupt?

Themen:

In Deutschland sind Arbeitnehmer gut geschützt, dennoch kann eine längere Krankheit die Frage aufwerfen: Ist eine Kündigung wegen langer Krankheit möglich? Wir klären auf, was rechtlich gilt und worauf Betroffene achten sollten.

1. Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Grundsätzlich kann eine Kündigung wegen langer Krankheit in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Dazu müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Negative Gesundheitsprognose: Es muss davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig und längerfristig erkrankt.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Krankheit muss zu erheblichen betrieblichen Einschränkungen führen, wie z.B. Störungen im Betriebsablauf oder finanziellen Belastungen.
  • Interessenabwägung: Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen.
2. Der Ablauf einer krankheitsbedingten Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgt in der Regel nach einem mehrstufigen Verfahren:

  • Erstgespräch: Der Arbeitgeber sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM anzubieten, um Möglichkeiten zur Wiedereingliederung zu prüfen. Unterlässt der Arbeitgeber das Angebot eines BEM, fällt die Interessenabwägung in aller Regel für den Arbeitnehmer aus, sodass die Kündigung unwirksam ist.
  • Kündigung: Erst wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind, kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
3. Häufige Missverständnisse

Es gibt einige Missverständnisse rund um die krankheitsbedingte Kündigung:

  • Kurze Fehlzeiten: Fehlzeiten von nur wenigen Wochen oder Monaten rechtfertigen in der Regel keine Kündigung.
  • Kündigungsschutz: Arbeitnehmer genießen während der Krankheit einen besonderen Kündigungsschutz, der nicht leicht aufgehoben werden kann.
  • Sonderkündigungsrecht: Auch wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat, muss diese sozial gerechtfertigt und verhältnismäßig sein.
  • Vorherige Abmahnung: Eine vorherige Abmahnung ist nur bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen, nicht aber aufgrund einer Krankheit, nötig.
4. Konkrete Tipps für Arbeitnehmer

Wenn Sie von einer längeren Krankheit betroffen sind und eine Kündigung befürchten, beachten Sie folgende Punkte:

  • Ärztliche Atteste: Sammeln Sie Atteste und Dokumentationen zu Ihrer Krankheit, um Ihre Situation zu belegen.
  • Kommunikation: Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und signalisieren Sie Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
  • Rechtlicher Beistand: Zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu prüfen und sich bestmöglich abzusichern.
Fazit

Eine Kündigung aufgrund langer Krankheit ist zwar möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns, und wir unterstützen Sie gern bei Ihrer rechtlichen Angelegenheit.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.