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Wenn sich das Gericht irrt: Rechtsmittel gegen Strafgerichtsurteile

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Ein Fehlurteil kann das Leben eines unschuldigen Menschen drastisch verändern. Die Vorstellung, für eine Tat verurteilt zu werden, die man nicht begangen hat, ist erschreckend. Doch was kann man tun, wenn das Gericht einen Fehler gemacht hat? In diesem Artikel geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihre Unschuld beweisen können.

1. Unschuldsvermutung und Beweislast

In Deutschland gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass jeder als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist. Die Beweislast liegt bei der Anklage. Dennoch kann es vorkommen, dass trotz dieses Grundsatzes ein Fehlurteil ergeht. In solchen Fällen ist es wichtig, aktiv zu werden und Beweise zu sammeln, die Ihre Unschuld belegen.

2. Beweismittel und deren Bedeutung

Es gibt verschiedene Arten von Beweismitteln, die zur Entlastung beitragen können:

  • Zeugenaussagen: Aussagen von Personen, die bestätigen können, dass Sie zur Tatzeit nicht am Tatort waren oder die Ihre Version der Ereignisse unterstützen.
  • Urkunden: Schriftliche Beweise wie Verträge, Quittungen oder elektronische Nachrichten, die Ihre Unschuld belegen können.
  • Sachverständigengutachten: Expertenanalysen, die technische oder wissenschaftliche Aspekte des Falls beleuchten und Ihre Unschuld unterstützen können.
  • Augenscheinsobjekte: Physische Beweise wie Tatwerkzeuge oder Spuren, die Ihre Unschuld belegen können.
3. Rechtsmittel gegen Fehlurteile

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehlurteil vorliegt, gibt es verschiedene Rechtsmittel, die Sie einlegen können:

  • Berufung: Sie können gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung einlegen, um eine Überprüfung durch eine höhere Instanz zu erreichen. Der gesamte Fall wird sodann neu verhandelt. Neue Beweisanträge können gestellt und neue Zeugen geladen werden.
    Bei der Berufung gilt das Verschlechterungsverbot, wenn nur der Angeklagte die Berufung eingelegt hat. Das Urteil darf dann nicht schlechter ausfallen als das des erstinstanzlichen Gerichts.
  • Revision: Bei Verfahrensfehlern oder Rechtsfehlern im Urteil kann eine Revision beantragt werden. Die Revision ist statthaft gegen Urteile des Landgerichts und des Amtsgerichts (dann eine sog. Sprungrevision). Im Unterschied zur Berufung wird Ihr Fall bei einer Revision nicht vollumfänglich erneut behandelt. Vielmehr wird das Urteil aus erster Instanz nur auf Rechtsfehler geprüft.
  • Wiederaufnahme des Verfahrens: Wenn neue Beweise auftauchen, die Ihre Unschuld belegen, kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden. Eine Wiederaufnahme ist nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen möglich und erfolgsversprechend.
4. Praktische Tipps zur Beweisführung
  • Sammeln Sie alle relevanten Beweise: Bewahren Sie alle Dokumente, Nachrichten und sonstigen Beweise auf, die Ihre Unschuld belegen könnten.
  • Zeugen benennen: Identifizieren Sie Personen, die Ihre Version der Ereignisse bestätigen können, und bitten Sie sie, als Zeugen auszusagen.
  • Sachverständige hinzuziehen: Lassen Sie Gutachten von Experten erstellen, die technische oder wissenschaftliche Aspekte des Falls beleuchten können.
  • Anwalt konsultieren: Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die richtigen Beweismittel zu sammeln und Ihre Verteidigung zu planen.

Fazit

Ein Fehlurteil kann schwerwiegende Folgen haben, doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und seine Unschuld zu beweisen. Nutzen Sie die verschiedenen Beweismittel, legen Sie die entsprechenden Rechtsmittel ein und konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu erhöhen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie in Ihrem speziellen Fall vorgehen sollen, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.