Was bedeutet Verjährung im Strafrecht?
Verjährung im strafrechtlichen Sinne bedeutet, dass der Staat nach Ablauf einer festgelegten Zeitspanne von der Verfolgung einer Straftat absieht. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass nach einer längeren Zeit das Interesse an einer Strafverfolgung sinkt und Beweismittel zunehmend unzuverlässig werden. Die Verjährung betrifft sowohl die Strafverfolgung (Verfolgungsverjährung) als auch die Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe (Vollstreckungsverjährung).
Verjährungsfristen im Überblick
Die Länge der Verjährungsfristen hängt im Strafrecht maßgeblich von der Schwere der Tat und der drohenden Höchststrafe ab. § 78 StGB regelt die Fristen für die Verfolgungsverjährung. Die wichtigsten Fristen sind:
- 30 Jahre bei Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind.
- 20 Jahre bei Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren geahndet werden.
- 10 Jahre bei Straftaten, die eine Höchststrafe zwischen fünf und zehn Jahren vorsehen.
- 5 Jahre bei Straftaten, die eine Höchststrafe zwischen einem und fünf Jahren haben.
- 3 Jahre bei Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.
Eine Ausnahme stellt der Mord nach § 211 StGB dar, der nie verjährt. Dies betont die besondere Schwere dieser Tat und das dauerhafte Interesse an der Aufklärung von Mordfällen.
Häufige Straftaten und ihre Verjährungsfristen
Hier sind einige der häufigsten und bekanntesten Straftaten in Deutschland sowie die entsprechenden Verjährungsfristen:
- Diebstahl (§ 242 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Einfache Diebstähle wie Ladendiebstahl oder Fahrraddiebstahl.
- Betrug (§ 263 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Täuschung über Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
- Körperverletzung (§ 223 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Einfache Körperverletzung durch Schläge oder Tritte.
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums, wie das Zerkratzen eines Autos.
- Nötigung (§ 240 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Bedrohung oder Anwendung von Gewalt, um jemanden zu einer Handlung zu zwingen.
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Fahren unter Alkoholeinfluss.
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG):
- Verjährungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Besitz oder Handel mit illegalen Drogen.
- Beleidigung (§ 185 StGB):
- Verjährungsfrist: 3 Jahre
- Beispiel: Verbal oder schriftlich geäußerte Beleidigungen.
- Raub (§ 249 StGB):
- Verjährungsfrist: 20 Jahre
- Beispiel: Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt.
- Mord (§ 211 StGB):
- Verjährungsfrist: Keine Verjährung
- Beispiel: Vorsätzliche Tötung eines Menschen aus niedrigen Beweggründen.
Diese Verjährungsfristen sind wichtig zu kennen, da sie bestimmen, wie lange eine Straftat strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, an dem die Straftat beendet ist (§ 78a StGB). Das bedeutet, dass der Tag der Tatbegehung entscheidend ist. Bei Dauerdelikten, wie etwa Freiheitsberaubung, beginnt die Verjährung erst mit der Beendigung des strafbaren Zustands.
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung
Es gibt bestimmte Umstände, die dazu führen können, dass die Verjährungsfrist nicht weiterläuft oder erneut beginnt. Diese sind in § 78b StGB und § 78c StGB geregelt:
- Hemmung der Verjährung: In besonderen Fällen, wie etwa bei laufenden Ermittlungen gegen Unbekannt oder bei einem gestellten Auslieferungsantrag, wird die Verjährung für eine bestimmte Zeit gehemmt. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist für den Zeitraum der Hemmung stillsteht.
- Unterbrechung der Verjährung: Bestimmte strafprozessuale Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erhebung der öffentlichen Klage oder ein Haftbefehl, unterbrechen die Verjährung. Nach der Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Die Unterbrechung kann maximal zweimal erfolgen, danach läuft die Verjährungsfrist endgültig ab.
Fazit
Die Verjährung im Strafrecht ist ein essenzielles Instrument, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und unendliche Strafverfolgung zu vermeiden. Sie hängt maßgeblich von der Schwere der Tat und der drohenden Höchststrafe ab. Es ist wichtig, die Verjährungsfristen zu kennen und zu verstehen, wann und wie diese Fristen beginnen, gehemmt oder unterbrochen werden können.
Sollten Sie weitere Fragen zur Verjährung im Strafrecht haben oder eine individuelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.



