Ungerechte Schulnoten, Noten anfechten, Unfaire Behandlung, Fehler, 5, 6, Fünf, Sechs, Schlechte Note, Unfaire Beurteilung, Falsche Note

Ungerechte Note anfechten: Ihre Möglichkeiten und Rechte

Themen: , ,

Die Notenvergabe in der Schule ist ein Thema, das viele Schüler und Eltern beschäftigt. Oft stellt sich die Frage, welche Rechte man als Schüler oder Elternteil hat, wenn es um die Bewertung von schulischen Leistungen geht. In diesem Artikel werden die wichtigsten Rechte und Möglichkeiten aufgezeigt, um bei der Notenvergabe Klarheit zu schaffen.

Noten sind ein wesentlicher Bestandteil des Schullebens und haben einen großen Einfluss auf die schulische und berufliche Zukunft eines Schülers. Doch was passiert, wenn man das Gefühl hat, ungerecht bewertet worden zu sein? Welche Schritte kann man unternehmen, um seine Rechte durchzusetzen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps, wie man bei Unstimmigkeiten vorgehen kann, um seine Rechte zu wahren und faire Bewertungen zu erhalten.

Rechtliche Grundlagen der Notenvergabe

Die Notenvergabe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, die je nach Bundesland variieren können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Noten objektiv, nachvollziehbar und transparent sein müssen. Lehrer sind verpflichtet, die Kriterien für die Notenvergabe zu Beginn des Schuljahres oder des Kurses bekannt zu geben.

  • Informationsrecht: Schüler und Eltern haben das Recht, Einsicht in die Bewertungsgrundlagen und die erbrachten Leistungen zu nehmen. Dies umfasst sowohl schriftliche Arbeiten als auch mündliche Noten und sonstige Leistungsnachweise. Auf Anfrage müssen Lehrer erläutern, wie die Note zustande gekommen ist.
  • Widerspruchsrecht: Wenn man mit einer Note nicht einverstanden ist, kann man zunächst das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Sollte dies keine Klärung bringen, besteht die Möglichkeit, einen formellen Widerspruch einzulegen. In einigen Fällen kann auch eine Beschwerde bei der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörde eingereicht werden.
  • Datenschutz: Bei der Bekanntgabe von Noten ist der Datenschutz zu beachten. Noten dürfen nicht im Beisein anderer Schüler bekannt gegeben werden, da dies eine Übermittlung personenbezogener Daten darstellt. Stattdessen sollten Lehrer anonymisierte Klassenspiegel verwenden, um den Leistungsstand der Schüler zu verdeutlichen.

In welchen Fällen kann ich als Eltern eine Note ändern lassen?

Es gibt bestimmte Fälle, in denen Eltern eine Note nachträglich ändern lassen können. Hier sind die gängigsten Szenarien:

  1. Fehler bei der Benotung: Wenn ein offensichtlicher Fehler bei der Berechnung oder Bewertung vorliegt, wie z.B. ein übersehener weiterer Textabschnitt oder eine falsch gelesene Zahl in einer Matheklausur, können Eltern eine Korrektur der Note verlangen.
  2. Unfaire Beurteilung: Wenn die Benotung nicht den vorher bekannt gegebenen Kriterien entspricht oder willkürlich erscheint, können Eltern eine Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Note beantragen. Dies gilt z.B. wenn eine vergleichbare Leistung bei einem Mitschüler oder einer Mitschülerin anders bewertet wurde.
  3. Nicht berücksichtigte mildernde Umstände: Persönliche Umstände, die die Leistung des Schülers beeinträchtigt haben und nicht berücksichtigt wurden, können ebenfalls ein Grund für eine Notenänderung sein. Dies kann z.B. bei gesundheitlichen Problemen oder familiären Schwierigkeiten der Fall sein.
  4. Verfahrensfehler: Wenn bei der Notenvergabe Verfahrensfehler aufgetreten sind, wie z.B. die Missachtung von Prüfungsordnungen oder Bewertungsrichtlinien, können Eltern eine Änderung der Note fordern.

Vorgehen bei Unstimmigkeiten

Wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Notenvergabe kommt, gibt es mehrere Schritte, die man unternehmen kann:

  1. Gespräch mit dem Lehrer: Der erste Schritt sollte immer das direkte Gespräch mit dem Lehrer sein. Oft lassen sich Missverständnisse aufklären und Lösungen finden.
  2. Dokumentation: Führen Sie ein Notenbuch, in dem alle erbrachten Leistungen und Noten festgehalten werden. Dies hilft, den Überblick zu behalten und bei Unstimmigkeiten konkrete Nachweise zu haben.
  3. Schriftlicher Widerspruch: Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, kann ein formeller, schriftlicher Widerspruch eingereicht werden. Dieser sollte klar und nachvollziehbar die Gründe für den Widerspruch darlegen und innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Note erfolgen. Ein schriftlicher Widerspruch kommt in Betracht bei Noten, die entscheidend für den weiteren Bildungsweg sind, also z.B. bei einer in Betracht kommenden Versetzung oder dem Übertritt auf ein Gymnasium.
  4. Beschwerde bei der Schulleitung: Sollte der schriftliche Widerspruch beim Lehrer nicht erfolgreich sein, kann man sich an die Schulleitung wenden. Diese prüft den Fall und kann gegebenenfalls eine Neubewertung veranlassen.
  5. Einschaltung der Schulaufsichtsbehörde: Wenn auch die Schulleitung keine zufriedenstellende Lösung bietet, kann man eine Beschwerde bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einreichen. Diese Behörde hat die Aufgabe, die Einhaltung der schulrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
  6. Rechtsberatung: In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
  7. Klage beim Verwaltungsgericht: Als letzter Schritt kann eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Dies ist jedoch meist zeitaufwendig und sollte gut überlegt sein. Eine Klage ist nur möglich, wenn die Note als Verwaltungsakt gem. § 35 S. 1 VwVfG gesehen werden kann. Sie muss daher Außenwirkung entfallen. Bei einer Einzelnote ist das nicht der Fall, wohl aber beispielsweise bei einem Abschlusszeugnis oder einem Jahreszeugnis, das für eine Versetzung relevant ist.

Fazit

Die Notenvergabe ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Aspekte umfasst. Schüler und Eltern haben jedoch klare Rechte, die ihnen helfen können, bei Unstimmigkeiten vorzugehen. Wichtig ist, dass man sich gut informiert und die richtigen Schritte einleitet, um faire Bewertungen zu erhalten und seine Rechte durchzusetzen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Anliegen zu besprechen.


Über die Autorin

Anja Jäger

Mein Name ist Anja Jäger. Meine rechtlichen Schwerpunkte liegen in den Rechtsgebieten Erbrecht sowie Verwaltungsrecht, in letzterem habe ich 2023 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert (theor. Vor. Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Darüber hinaus unterstütze ich Sie selbstverständlich in jeglichen weiteren Anliegen rechtlicher Natur. Überregional bin ich für Sie im Einsatz, um mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen kompetent zu meistern.