Stellen Sie sich vor, Sie genießen Ihren Garten und plötzlich bemerken Sie, dass Ihr Nachbar ohne Baugenehmigung eine große Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Ein solcher Schwarzbau kann nicht nur die Optik Ihres Grundstücks beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Probleme mit sich bringen. Doch was können Sie in einem solchen Fall tun? Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie gegen einen störenden Schwarzbau vorgehen können.
Was ist ein Schwarzbau?
Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk, das ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. Solche Bauten verstoßen gegen das Baurecht und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als betroffener Nachbar haben Sie das Recht, sich gegen solche Bauten zu wehren.
Welche Arten von Schwarzbauten gibt es?
Schwarzbauten können in verschiedenen Formen auftreten. Hier sind einige der häufigsten Beispiele:
- Anbauten und Erweiterungen: Dazu gehören zusätzliche Räume, die ohne Genehmigung an ein bestehendes Gebäude angebaut werden.
- Garagen und Carports: Oftmals werden Garagen oder Carports ohne die erforderlichen Genehmigungen errichtet.
- Gartenhäuser und Schuppen: Auch kleinere Bauwerke wie Gartenhäuser oder Geräteschuppen können Schwarzbauten sein, wenn sie ohne Genehmigung erbaut wurden.
- Dachausbauten und Wintergärten: Der Ausbau von Dachgeschossen oder der Anbau von Wintergärten bedarf in der Regel einer Genehmigung.
- Umnutzungen von Kellerräumen oder Dachböden: Die Umwandlung von Kellerräumen oder Dachböden in Wohnräume oder andere Nutzungen kann ebenfalls genehmigungspflichtig sein.
Was kann ich dagegen unternehmen?
- Gespräch mit dem Nachbarn: Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Oftmals ist dieser sich der Problematik gar nicht bewusst und eine einvernehmliche Lösung kann gefunden werden. Erklären Sie Ihrem Nachbarn, warum der Bau für Sie störend ist und bitten Sie ihn, die notwendigen Genehmigungen einzuholen oder den Bau zurückzubauen.
- Einschaltung der Baubehörde: Wenn das Gespräch mit dem Nachbarn keine Lösung bringt, sollten Sie die zuständige Baubehörde einschalten. Diese ist verpflichtet, Schwarzbauten zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Reichen Sie eine formelle Beschwerde ein und schildern Sie detailliert, warum der Bau störend ist und welche Auswirkungen er auf Ihr Grundstück hat.
- Rechtliche Schritte: Sollte die Baubehörde nicht tätig werden oder der Nachbar den Bau nicht zurückbauen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kommen insbesondere der Unterlassungs- und der Beseitigungsanspruch in Betracht:
- Unterlassungsanspruch: Sie können gerichtlich durchsetzen, dass der Nachbar keine weiteren Bauarbeiten ohne Genehmigung durchführt.
- Beseitigungsanspruch: Sie können verlangen, dass der Schwarzbau entfernt wird. Dieser Anspruch kann durch eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden.
Ein auf öffentliches Baurecht spezialisierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen und mögliche Fehler zu vermeiden.
Häufige Missverständnisse
Es gibt einige Missverständnisse rund um das Thema Schwarzbau. Hier einige Klarstellungen:
- Verjährung: Ein Schwarzbau verjährt nicht einfach. Auch nach vielen Jahren können Sie noch rechtliche Schritte einleiten.
- Nachträgliche Genehmigung: Ein Schwarzbau kann nachträglich genehmigt werden, jedoch müssen hierfür alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten worden sein, was oft nicht der Fall ist.
- Bestandsschutz: Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Schwarzbauten mit der Zeit legal werden, wenn sie lange genug unentdeckt bleiben. Es gibt jedoch keinen allgemein gültigen Bestandsschutz oder ein Gewohnheitsrecht. Allenfalls ein „passiver Bestandsschutz“ könnte in Frage kommen.
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Viele Bauherren glauben, dass sie keine Konsequenzen zu befürchten haben, wenn sie nicht wussten, dass eine Genehmigung erforderlich war. Dies ist jedoch nicht der Fall. Unwissenheit schützt nicht vor den rechtlichen Folgen eines Schwarzbaus.
Fazit
Ein Schwarzbau des Nachbarn kann durchaus zu erheblichen Beeinträchtigungen der eigenen Lebensqualität führen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte Sie unternehmen können. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn und schalten Sie bei Bedarf die Baubehörde ein. Sollten diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschaltem, um rechtliche Schritte gegen den Schwarzbau einzuleiten.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Das öffentliche Baurecht ist Teil meiner fachanwaltlichen Spezialisierung.



